Oberste Bundes- und Reichsbehoerde

Oberste Bundes- und Reichsbehoerde

Die Bedeutung von Reichsamt richtet sich danach, ob der Begriff sich auf das sogenannte Heilige Römische Reich oder auf das 1871 gegründete Deutsche Kaiserreich bezieht. Heiliges Römisches Reich Die Reichsämter im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren die obersten Reichshofämter,

Oberste Behörde des Deutschen Reiches

Oberste Behörde des Deutschen Reiches

Die Reichsämter im Deutschen Kaiserreich, auch Reichsbehörden genannt, waren diejenigen Ämter oder Behörden, die sich federführend um die Geschäfte des Reiches kümmerten. Ihnen stand der Reichskanzler vor, der einziger Minister im Kaiserreich war, während die Reichsbehörden mit Ausnahme des Reichseisenbahnamtes