Oberste Behörde des Deutschen Reiches

Oberste Behörde des Deutschen Reiches

Die Reichsämter im Deutschen Kaiserreich, auch Reichsbehörden genannt, waren diejenigen Ämter oder Behörden, die sich federführend um die Geschäfte des Reiches kümmerten. Ihnen stand der Reichskanzler vor, der einziger Minister im Kaiserreich war, während die Reichsbehörden mit Ausnahme des Reichseisenbahnamtes