Deutsche Reichsverfassung Der Ausdruck Reichsverfassung bezieht sich in erster Linie auf die Verfassung des Deutschen Reiches. In der deutschen Geschichte gibt es nur eine Verfassung, die der Bezeichnung Deutsche Reichsverfassung standhält, dies ist die Bismarcksche Reichsverfassung vom 16. April 1871.
Bundesrath, Volks-Bundesrath, Bundesrat

Unser Volks- und Heimatstaat Deutschland „Deutsches Reich“ Als ewiger Bund zur Pflege und Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Wer legitimiert unsere Rechtstaatlichkeit und Handlung. Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe „Bundesrath“ und „Volks-Reichstag“ nicht nur für die
