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Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane

Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane, deren Gesetze und Dokumente.

Die Deutschen werden wie die angewandten Gesetze es vorschreiben, als „Staatenlos“ geführt, da sie sich für das Vereinigte Wirtschaftgebiet entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen die als Reichsbürger eingestuft werden, zu. Der Gelbe Schein und die Ausweise der Reichsbürger sowie der BRD sind Urkundenfälschungen und helfen dem Mangel, „im Besitz einer Staatsangehörigkeit zu sein“, NICHT ab.

Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe „Bundesrath“ und „Volks-Reichstag“ nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Beide Verfassungsorgane haben die Körperschaft Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von ihr angefertigten und ausgegebenen Dokumente, in öffentlich einberufenen Tagungen, genehmigt und legitimiert.

Seit dem Jahr 1919, gab es auf deutschem Boden zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) und dies bis in das Jahr 2009. Erst am 23. Mai 2009 wurde das Parlament als Volks-Reichstag durch den Bundesrath (vor dem Reichstag in Berlin) proklamiert und nachfolgende per Gesetzblatt reaktiviert.

Hier die Kurzerklärung, wer uns NICHT legitimiert hat: Als souverän denkende und handelnde Deutsche, legen wir keinen Wert auf Genehmigungen und Legitimationen durch BRD-Personal, Reichsbürger, nichtdeutsche Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die „Bonner BRDDDRdvD“ oder deren nichtstaatliche Unternehmungen.

Wir legitimieren uns durch die offenkundige Anwendung und Durchführung unserer Deutschen Reichserfassung, seit dem 29. Mai 2008!

Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches NUR durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und die Anwendung der souveränen Gesetze durch das Deutsche Volk erfolgen kann. Der „Bundesrath“ und der „Volks-Reichstag“ haben sich das ab 2008 auf die Nationalflagge geschrieben und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze hier im Amtsblatt: http://www.deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von allen Fremdverwaltungen und feindlich gesinnten Bewegungen, Parteien und Reichsbürger verabschieden können.


Welche Verfassung geht dem BRDrecht vor?

Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung vorrangig und immer als den übergeordneten Rechtskreis zu verstehen.

http://verfassung-deutschland.de#Artikel2

(Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Unternehmungen können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Das GG des BRD beruft sich durch das Bundesverfassungsgericht auf die Weimarer Verfassung von 1919, auch wenn sie das abstreitet.

Zitat aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140: “Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ Querverweise dazu: Urteil:1. Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363))

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.

Das GG besagt aber auch:
Artikel 31
des GG: “Bundesrecht bricht Landesrecht
Frage: Wer ist der Bund, der das Bundesrecht hat?
Diese Weimarer Verfassung besagt:
Artikel 13 der Weimarer Verfassung: “Reichsrecht bricht Landesrecht”
Frage: Welches Reichrecht bricht hier was?

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.



Die einzig wahre und nie außer Kraft gesetzte Verfassung Deutschlands besagt:

Artikel 2 der Verfassung Deutschland:  „……..daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen…….“.

Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht.

Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige Verfassung, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitatanfang: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…” Zitatende.  So wird mit Artikel 13 der WRV den damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt.

Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung Deutschlands, Zitatanfang: “Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:” aber lesen Sie selbst …….  Zitatende


Übertragen wir diese Erkenntnis nun auf Staatsangehörigkeitsausweis, (bei der BRD der Gelbe Schein), dann darf doch verstanden werden, daß Urkunden und Ausweise des Deutschen Reiches, den Ausweisen und Urkunden eines Bundes und seiner Ländern, vorgehen.

Es darf verstanden werden, daß die „BRD-Behörden“ keine Urkunden und Ausweise im Rechtskreis von „Deutschland als Ganzes“ (Grenzen 31.07.1914) ausstellen können und auch dafür NICHT legitimiert sind. Dies ist auch sehr leicht festzustellen durch die Verwendung des sogenannten Bundesadlers der absolut identisch mit den Adler der Weimarer Zionisten-Republik ist.

Dies wird noch bekräftigt, durch Artikel 4, Absatz 1. und  12. der Verfassung Deutschlands; Absatz 1 Zitatanfang:

„die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind,….“

Zitatende

Absatz 12: Zitatanfang:

sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;

Zitatende

Es darf verstanden werden, daß nur die Ausweise und Dokumente nach Reichs- und Bundesstaatsrecht ausgestellt werden können, die unter http://reichsdruckerei.de und http://deutsche-reichsdruckerei.de zu finden sind.

Sie müssen sich nicht wundern wenn die aktuellen Sicherheitskräfte (POLIZEI) keine Ordnung schaffen können, da sie ständig von Staatenlosen, Reichsbürgern, Patrioten, Parteien, Bewegungen, Religionsgruppen, Gemeindegründer, Freistaatgründern, Demos und Geschichtsfälschern mißbraucht und getäuscht wird. Wenn eine staatenlose Person die POLIZEI in Frage stellt, braucht sie sich nicht wundern, wenn sie auch wie eine rechtlose Person behandelt wird, denn Staatenlosigkeit bedeutet gemäß angewandten Gesetzen auch Rechtlosigkeit.

Auch hier darf verstanden werden, daß nicht die BRD gegen die Verfassung und Gesetze des Deutschen Reichs verstößt, sondern die oben genannten Gruppierungen, allen voran die Reichsbürgerszene. Die die BRD als Verräter und Betrüger tituliert, aber selbst gegen die Verfassung und die Gesetze Deutschlands und des Deutschen Reiches verstößt.

Wie soll es jemals zu einer Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands kommen, wenn 99% der Reichsbewegungen, Reichsbürger und Patrioten es ablehnen, die eingerichteten institutionalisierten Organe anzuerkennen. Persönliche Befindlichkeiten haben bei so einer wichtigen und weltpolitischen Aufgabe nichts verloren, es gelten folgende deutsche Werte: Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Mut zur Verantwortung und korrekten Handlung, Treue zur Verfassung und den wahren Reichsgesetzen, Treue zum Deutschen Volk und der deutschen Heimat.


Völkerrechtssubjekt ist das „Deutsche Reich“
Völkerrechtsobjekt ist der „Nationalstaat Deutschland“

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch da die echte Grenzgebung 1914 ist) Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”.


Einfach in zwei Absätzen erklärt:

Nur Reichs- und Staatsangehörige, die im Besitz eines unserer Dokumente sind und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt werden, sind gemäß tatsächlichem Gesetz rechtsfähig und geschäftsfähig. Demgemäß berechtigt zu wählen, gewählt zu werden, ein Amt anzunehmen und auch ernannt zu werden.

WIR (Reichsleitung, Bundesrath und Volks-Reichstag), unsere Dokumente, Gesetze, Beschlüsse und Handlungen wurden nur durch rechts- und geschäftsfähige Deutsche legitimiert.

Herausgegeben durch das Reichsamt des Innern zum 18. November 2018




Nationalstaat Deutschland und seine Bundesstaaten wiederherstellen

Wiederherstellung der Bundesstaaten des Deutschen Reiches, bzw. des Nationalstaats Deutschlands.


Dem Deutschen Reich gehörten bei der Gründung 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter die drei republikanisch verfassten Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck – sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an.

Zum 12.11.1918 trat Deutschösterreich, als Bundesstaat, dem Nationalstaat Deutschland und dem ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich bei. Von seiner Fläche her umfaßte Deutschösterreich knapp 120.000 Qua­drat­ki­lometer und wurde von ca. 25 Millionen Einwohnern bewohnt. Somit ist er der zweitgrößte Bundesstaat. Mit diesem Beitritt wurde der jahrhunderte dauernde Wunsch der Deutschen in seiner Nationalhymne bzw. im Deutschlandlied wahr – Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“.

Gliederung Deutschlands im Deutschen Reich 1871–1918
Bundesstaat Staatsform Hauptstadt Einwohner (1871) Einwohner (1910)
Preußen Monarchie Berlin 24.691.085 40.165.219
Bayern Monarchie München 4.863.450 6.887.291
Württemberg Monarchie Stuttgart 1.818.539 2.437.574
Sachsen Monarchie Dresden 2.556.244 4.806.661
Baden Monarchie Karlsruhe 1.461.562 2.142.833
Mecklenburg-Schwerin Monarchie Schwerin 557.707 639.958
Hessen Monarchie Darmstadt 852.894 1.282.051
Oldenburg Monarchie Oldenburg 314.591 483.042
Sachsen-Weimar-Eisenach Monarchie Weimar 286.183 417.149
Mecklenburg-Strelitz Monarchie Neustrelitz 96.982 106.442
Braunschweig Monarchie Braunschweig 312.170 494.339
Sachsen-Meiningen Monarchie Meiningen 187.957 278.762
Anhalt Monarchie Dessau 203.437 331.128
Sachsen-Coburg und Gotha Monarchie Coburg/Gotha 174.339 257.177
Sachsen-Altenburg Monarchie Altenburg 142.122 216.128
Lippe Monarchie Detmold 111.135 150.937
Waldeck Monarchie Arolsen 56.224 61.707
Schwarzburg-Rudolstadt Monarchie Rudolstadt 75.523 100.702
Schwarzburg-Sondershausen Monarchie Sondershausen 67.191 89.917
Reuß jüngere Linie Monarchie Gera 89.032 152.752
Schaumburg-Lippe Monarchie Bückeburg 32.059 46.652
Reuß älterer Linie Monarchie Greiz 45.094 72.769
Freie und Hansestadt Hamburg Republik Hamburg 338.974 1.014.664
Freie und Hansestadt Lübeck Republik Lübeck 52.158 116.599
Freie Hansestadt Bremen Republik Bremen 122.402 299.526
Reichsland Elsaß-Lothringen Monarchie Straßburg 1.549.738 1.874.014
Deutsch-österreich Republik Wien 28.570.800
Deutsches Reich ab 12.11.1918 + Deutsch-österreich
Monarchie Berlin 41.058.792 83.496.793

Wiedererlangung der Reichs- und Staatsangehörigkeit

Eintragung in das Personenstandsregister Deutschland

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten

Wiederherstellung der Gemeinden in den Bundesstaaten

Kontakt zum Reichsamt des Innern

Kontakt zum Staatssekretär des Innern

Verantwortlich für diese Seite zeichnet sich das Reichsamt des Innern




Oberste Bundes- und Reichsbehoerde

Die Bedeutung von Reichsamt richtet sich danach, ob der Begriff sich auf das sogenannte Heilige Römische Reich oder auf das 1871 gegründete Deutsche Kaiserreich bezieht.

Heiliges Römisches Reich

Die Reichsämter im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren die obersten Reichshofämter, nämlich die mit der Kurwürde verbundenen Erzämter und die ihnen zugeordneten Erbämter. Als Reichsamt gilt außerdem das Amt des Burggrafen von Nürnberg. In größeren Territorien des Reiches werden die landesherrschaftlichen Hofämter bisweilen ebenfalls Reichsämter genannt.

Deutsches Kaiserreich

Die Reichsämter im Deutschen Kaiserreich, auch Reichsbehörden genannt, waren diejenigen Ämter oder Behörden, die sich federführend um die Geschäfte des Reiches kümmerten. Ihnen stand der Reichskanzler vor, der einziger Minister im Kaiserreich war, während die Reichsbehörden mit Ausnahme des Reichseisenbahnamtes von weisungsgebundenen Staatssekretären geleitet wurden. Sie sind deshalb nicht mit den heutigen Ministerien vergleichbar, statt von einer echten Reichsregierung sprach man von einer Reichsleitung. Erst ab 1914 trafen sich die Verantwortlichen der einzelnen Reichsämter unter Vorsitz des Reichskanzlers regelmäßig zu gemeinsamen Sitzungen.

Nach der Reichsgründung 1871 existierten mit dem Reichskanzleramt und dem Auswärtigen Amt zunächst nur zwei Reichsämter. Diese Einteilung orientierte sich am Norddeutschen Bund, der mit dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt ebenfalls nur zwei Bundesbehörden kannte. Ein Jahr später wurde mit der Kaiserlichen Admiralität ein drittes Amt geschaffen, das von den Marineministerien der Seeuferstaaten die Verantwortung für die Marine übernahm.

Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung des Deutschen Reichs erhielt das Reichskanzleramt als zentrale Behörde immer mehr Aufgaben, die es kaum noch alleine bewältigen konnte. Dies zwang Reichskanzler Otto von Bismarck dazu, einzelne Abteilungen auszugliedern und selbständige Reichsämter zu schaffen:

Am 24. Dezember 1879 wurde das nunmehr von einem Großteil seiner Aufgaben befreite Reichskanzleramt in Reichsamt des Innern umbenannt. Damit war die oberste Reichsverwaltung nahezu vollständig ausgebaut.

Unter Kaiser Wilhelm II. kam es zu neuen Veränderungen bei den Reichsämtern. Aus der Kaiserlichen Admiralität ging 1889 das Reichsmarineamt hervor, 1907 wurde die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt in ein eigenes Reichskolonialamt überführt. Während des Ersten Weltkrieges verlor das Reichsamt des Innern weitere Aufgaben an das Kriegsernährungsamt, das 1916 eingerichtet, 1917 zur Reichsbehörde und 1918 in Reichsernährungsamt umbenannt wurde, sowie an das Reichswirtschaftsamt (ab 1917). Letzteres gab 1918 seinen sozialpolitischen Aufgabenbereich an das neu gegründete Reichsarbeitsamt ab.

Ein zentrales Reichsmilitäramt hat es im Kaiserreich nie gegeben. Die Verantwortlichkeit lag bei den einzelnen Kriegsministerien der Bundesstaaten Bayern, Sachsen, Württemberg und vor allem Preußen, dem sich diesbezüglich alle übrigen Staaten bereits bis 1871 angeschlossen hatten.

Reichsamt des Innern

Siegelmarke Reichsamt des Innern

Das Reichsamt des Innern war die oberste Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich.

Geschichte

Auf Vorschlag des Reichskanzlers ging es am 24. Dezember 1879 durch kaiserlichen Erlaß aus dem Reichskanzleramt hervor, dem ehemaligen Bundeskanzleramt (nicht zu verwechseln mit der Reichskanzlei, der Behörde des Kanzlers ab 1878).

Wie die anderen Ämter auch war es dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt. Der Sitz des Amtes befand sich in Berlin, seine Leitung unterstand einem Staatssekretär, der von 1881 bis 1916 stets zusätzlich das Amt des Vizekanzlers innehatte.

Die Staatssekretäre des Reichsamts des Innern

Name Amtsantritt Ende der Amtszeit
Karl Hofmann 1879 1880
Karl Heinrich von Boetticher 1880 1897
Arthur Graf von Posadowsky-Wehner 1897 1907
Theobald von Bethmann Hollweg 1907 1909
Clemens von Delbrück 1909 1916
Karl Helfferich 1916 1917
Max Wallraf 1917 1918
Karl Trimborn 1918 1918
Erhard Lorenz 2011

Die Wiedereinrichtung vom Reichsamt des Innern

Die Erste Amtsbesetzung durch Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern, wurde vollzogen. Die Zustimmung zur Bewerbung von Erhard Lorenz erteilte das gesetzgebende Organe (Volks-)Bundesrath. Der (Volks-)Reichstag anerkannte diese Bewerbung, Ernennung und Amtsbesetzung in seiner 09ten Tagung (April 2011) zu Königs Wusterhausen.

Das Reichsministerialblatt

Das zum Zweck öffentlicher Bekanntmachungen herausgegebene Amtsblatt des Reichsamts war ab 1880 das Central-Blatt bzw. ab 1903 das Zentralblatt für das Deutsche Reich (ZBl, ZDB-ID 200990-0), das von 1873 bis 1879 bereits vom Reichskanzleramt herausgegeben worden war.

Weblinks

 Commons: Reichsamt des Innern – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Benennung des Reichskanzleramts und den Titel des Vorstandes dieser Behörde, Reichsamt des Innen.
Erste Amtsbesetzung, Staatssekretär im Reichsamt des Innern, Erhard Lorenz
Reichsamt des Innern
Reichsämter des Deutschen Reiches



Chronologie und Erkenntnisse zur Erfreiung Deutschlands

Chronologie und Erkenntnisse zur Erfreiung von Täuschung, Lüge und Verrat in Bezug zu Deutschland als Ganzes.

Wichtige  Fakten zur Vorgeschichte des Nationalstaat Deutschlands (Deutsches Reich)

(Erklärende Kommentare sind in der Farbe GRÜN geschrieben)

Ein Kurfürst aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Kurfürst ]  (lateinisch princeps elector imperii oder elector) war einer der ursprünglich sieben, später neun und zuletzt zehn ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand. Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden.

1806 legte Kaiser Franz II. als Reaktion auf die Bildung des Rheinbundes die Krone des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation nieder, das damit aufhörte zu bestehen. Damit verlor auch das Kurfürstenamt seine Funktion.

Herzog aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Herzog ] (althochdeutsch herizogo, ursprünglich Führer, Heerführer im Kriege) ist ein Adelstitel. Mit der Zerschlagung des Heiligen Römischen Reiches zwischen 1801 und 1806 und der Herrschaft Napoleons über die deutschen Lande erfolgte eine weitere Folge von Rangerhöhungen für anpassungsbereite deutsche Fürsten: Bisherige Herzöge wurden – wie der von Württemberg – erst zu Kurfürsten, dann zu Königen befördert, bisherige Fürsten – wie die diversen Linien von Anhalt – stiegen zu Herzögen auf. Nach dem Sieg über Napoleon führte 1815 der Wiener Kongress der Siegermächte zu einer weiteren, letzten Welle solcher Rangerhöhungen. Meist bedingt durch Verwandtschaft mit mächtigen Monarchen Europas, insbesondere mit dem russischen Kaiser oder dem König von Preußen, stiegen in den deutschen Ländern einige bisherige Herzöge 1815 zu Großherzögen auf.

Regierende Herzöge in Deutschland (mit dem Prädikat Hoheit) waren zwischen 1815 und 1918: der Herzog von Braunschweig (Linie Wolfenbüttel bis 1884, Linie Hannover ab 1913); der Herzog von Anhalt (ab 1863, davor mehrere Teil-Herzogtümer); der nur bis 1866 regierende Herzog von Nassau, der 1890 das souveräne Großherzogtum Luxemburg erbte; der bis 1864 als Herzog von Schleswig, Holstein und Lauenburg regierende König von Dänemark (der in diesen drei Staaten vom König von Preußen abgelöst wurde, welcher zugleich Nassau annektierte) sowie die wettinischen Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha (bis 1826: Sachsen-Coburg-Saalfeld), Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg.

Preußen im 1700 Jahrhundert entnommen aus [ https://www.preussenchronik.de ]

Zitat: „Was hält nun die Welt wirklich von der Erhöhung des Herzogs von Preußen und Kurfürsten von Brandenburg zum König in Preußen? (König von Preußen darf er sich nicht nennen, denn noch gibt es Teile von Preußen unter polnischer Hoheit.) Aktuell haben wir die gleiche Situation wie 1700 und eine König von Preußen kann es aus diesem Grund nicht geben, solange Polen ein Teil des Königreich Preußen verwaltet.“

Weiter im Text, Zitat: „Europa erkennt das neue Königreich diplomatisch an. Zuerst König August II. von Polen Sachsen, dann, wie versprochen, der deutsche Kaiser, es folgen Dänemark, England, Russland, die Niederlande, die Schweiz, einige Kurfürsten usw. Die latenten Gegner Schweden, Frankreich und Spanien halten sich zurück aber ziehen später nach. Der Papst protestiert erfolglos. Bald gewöhnt man sich daran, von den Preußen und vom Königreich Preußen zu sprechen und meint damit das Ganze von Kleve bis Memel mit Brandenburg in der Mitte. Dem “ schiefen Fritz“ ist es gelungen, dem zerklüfteten kurmärkischen Besitz einen Namen zu geben, der alles zusammenhält. Zu den existierenden Königen gibt es einen Unterschied. Sie alle sind Regenten von gewachsenen Reichen. Der kleine König aber hat etwas geschaffen, was es bisher nicht gab, er hat sein Königreich gewissermaßen erfunden. Damit ist ihm ein genialer staatsmännischer Coup gelungen.

Preußische Annexionen 1866
entnommen aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Annexionen_1866 ]

Die preußischen Annexionen fanden nach dem ausgefochtenen Deutschen Krieg vom Sommer 1866 statt. Preußen hatte gegen Österreich und dessen Verbündete gesiegt und die Auflösung des Deutschen Bundes erzwungen. Es annektierte am 1. Oktober 1866 vier seiner Kriegsgegner nördlich der Mainlinie, die zu preußischen Provinzen bzw. Teilen von Provinzen wurden. Dies waren das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen (Hessen-Kassel), das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt. Hinzu kamen kleinere Gebiete des Königreichs Bayern und des Großherzogtums Hessen (Hessen-Darmstadt).

Andere Kriegsgegner nördlich der Mainlinie blieben als Staaten erhalten. Sie mussten sich aber dem Norddeutschen Bund anschließen. Dabei handelt es sich um das Königreich Sachsen, das Herzogtum Sachsen-Meiningen und das Fürstentum Reuß älterer Linie.

Teilweise zählt man auch die Einverleibung der zuvor von Dänemark regierten Herzogtümer Schleswig und Holstein zu den preußischen Annexionen der Zeit. Diese beiden Herzogtümer waren keine Kriegsgegner gewesen, sondern von Preußen und Österreich gemeinsam verwaltet worden. Preußens Absicht, beide zu annektieren, war einer der Gründe für den Deutschen Krieg. 1867 wurde die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingerichtet.

Bis zu den Annexionen war Preußen in eine Ost- und eine Westhälfte gespalten, zwischen denen vor allem Hannover und Hessen-Kassel lagen. Seit den Annexionen konnte man erstmals von Köln im Westen bis Königsberg im Osten reisen, ohne das preußische Staatsgebiet zu verlassen. Allgemein sicherte Preußen sich damit seine Vormacht im Norden Deutschlands, was auch die Gründung des Norddeutschen Bundes 1866/1867 erleichterte.

Die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten wurde nicht gefragt. Manche Einwohner begrüßten die Annexion, teilweise wegen Unzufriedenheit mit der alten Herrschaft, teilweise als Beitrag zu einer künftigen deutschen Einheit. Andere lehnten die Annexion dauerhaft ab. Die antipreußische Partei in Hannover war die langlebigste dieser Bewegungen und bestand bis ins 20. Jahrhundert. Im bisherigen Preußen selbst gab es eine breite Mehrheit für die Annexionen.

Das sind wenige der vielen Gründe, warum es wohl zu einem souveränen Preußen nicht mehr kommen wird und wenn der Fritz sich Anno 1701 über Alle Fürsten Europas stellen konnte, so könnte sich das wiederholen. So erinnere ich gerne an Peter Fitzeks Reich, den Thomas von Wedenland, Fürst Schittke, um einige zu nennen. Erstmals in der Geschichte Deutschland wird durch UNS, dem Deutschen Volk entschieden, ob es einen König der Preußen geben wird. Damals wie heute kann nicht eine Einzelperson selbst entscheiden, auch nicht durch Abstammung, denn dazu wird ein Volk benötigt, das diesen König anerkennt. Dies trifft auf den heuten sogenannten Prinz Georg von Preußen ebenso zu wie zu einem Stefan Ratzeburg und weitere.

Reichsverweser aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsverweser_1848/1849 ]

  1. im Heilig Römischen Reich bis 1806 Stellvertreter des Kaisers bei Vakanz (a) des Throns oder während seiner Abwesenheit
  2. von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 bis zur Kaiserwahl bestellter Inhaber der Zentralgewalt

Reichsverweser war 1848/49 der Titel des Oberhaupts der Provisorischen Zentralgewalt, der ersten gesamtdeutschen Regierung. Für eine Übergangszeit sollte der Reichsverweser, ein Amt, das auf die Reichsvikare im Heiligen Römischen Reich zurückgeht, als eine Art Ersatz-Monarch die Funktion ausüben, die in einer konstitutionellen Monarchie dem Fürsten zustand. Der Reichsverweser ernannte laut Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni 1848 die Reichsminister; Reichsverweser und Reichsminister bildeten zusammen die Zentralgewalt.

Einziger Reichsverweser Deutschlands in dieser Zeit war Erzherzog Johann von Österreich, ein Onkel des österreichischen Kaisers. Die von Johann ernannten Minister waren fast bis zum Ende der Nationalversammlung (Mai bzw. Juni 1849) im Wesentlichen die Vertrauensleute der Nationalversammlung. Erst die beiden letzten Kabinette waren Minderheitenkabinette ohne parlamentarische Unterstützung. Am 20. Dezember 1849 endete die Reichsverweserschaft, als Johann die Befugnisse der Zentralgewalt einer Bundeszentralkommission übertrug.

Nach der Märzrevolution von 1848 schuf auch die Frankfurter Nationalversammlung für kurze Zeit das Amt des Reichsverwesers. Die Nationalversammlung, schuf am 28. Juni 1848 aus eigener Machtvollkommenheit eine Provisorische Zentralgewalt, die bis zur Verabschiedung einer Reichsverfassung und der Bestellung eines endgültigen Staatsoberhaupts die Leitung der Exekutive für ganz Deutschland übernehmen sollte. Als Haupt dieser provisorischen Zentralgewalt fungierte ein Reichsverweser – am Folgetag wurde Erzherzog Johann von Österreich in dieses Amt gewählt, das er so lange ausüben sollte, bis die Nationalversammlung einen Kaiser als endgültiges Staatsoberhaupt bestimmt hätte.


Erste entscheidende Fehlentscheidungen, entgegen der Reichsverfassung und den gültigen Gesetzen des Deutschen Reiches.

Aus [ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsverweser ] Zitat: In den letzten Wochen des Ersten Weltkriegs häuften sich die Rufe, dass der Deutsche Kaiser und preußische König Wilhelm II. abdanken sollte. In dieser Zeit kam es zu Überlegungen des Beamten Walter Simons aus der Reichskanzlei, nach denen Wilhelm und der unbeliebte Kronprinz zurücktreten würden. Auf Reichsebene hätte man ein verfassungsänderndes Gesetz benötigt, um eine Reichsverweserschaft einzurichten. Wilhelm aber lehnte solche Pläne am 1. November 1918 ab, also zu einem Zeitpunkt, als eine freiwillig erscheinende Abdankung eventuell noch die Monarchie hätte retten können.

In einem Gespräch mit führenden Sozialdemokraten um Friedrich Ebert übertrug Max das Amt des Reichskanzlers an Ebert. Seine Berater hatten darauf gedrängt, dass Max als Reichsverweser die Befugnisse des Kaisers ausüben solle, um die Frage des Staatsoberhauptes bis zur Entscheidung durch eine Nationalversammlung offenzuhalten. Max hielt dies damals aber nicht mehr für realistisch.

WICHTIG: Mit der durch Gewalt zerschlagenen parlamentarischen Monarchie, sind alle Entscheidungen die nicht im Sinne der Reichsverfassung geschahen, Verfassungshochverrat und Landesverrat, und im Sinne eines souveränen Nationalstaates nichtig.

a) alle Reichsbeamten sind wegen praktiziertem Hochverrat keine Beamten und haben keine Entscheidungsgewalt. Siehe hierzu Artikel 18 der Reichsverfassung; Zitat:

„Der Kaiser ernennt die Reichsbeamten, läßt dieselben für das Reich vereidigen und verfügt erforderlichen Falles deren Entlassung. Den zu einem Reichsamte berufenen Beamten eines Bundesstaates stehen, sofern nicht vor ihrem Eintritt in den Reichsdienst im Wege der Reichsgesetzgebung etwas Anderes bestimmt ist, dem Reiche gegenüber diejenigen Rechte zu, welche ihnen in ihrem Heimathslande aus ihrer dienstlichen Stellung zugestanden hatten.“ Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel18 ]

b) der Reichskanzler kann seinen Nachfolger NICHT selbst bestimmen. Das trifft auch auf die A.Hitler, G. Ebel und weitere sich seit 1985 ernannte Kanzler zu. Siehe hierzu Artikel 15 der Reichsverfassung; Zitat:

„(Absatz 1) Der Vorsitz im Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu, welcher vom Kaiser zu ernennen ist. (Absatz 3) Der Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. (Absatz 5) Der Reichskanzler und seine Stellvertreter sind für ihre Amtsführung dem Bundesrath und dem Reichstag verantwortlich.“ Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel15 ]

c) Verstoß gegen das damalige Stellvertretergesetz für den Reichskanzler, denn die damaligen Stellvertreter die durch den Kaiser ernannt wurden, wurden bei den Entscheidungen nicht berücksichtig; Zitat:

2. Es kann ein Stellvertreter allgemein für den gesamten Umfang der Geschäfte und Obliegenheiten des Reichskanzlers ernannt werden.“ Siehe hierzu: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/gesetz-betreffend-die-stellvertretung-des-reichskanzlers/ ]

An dieser Stelle wurde auch ganz besonders die Exekutiv- und Legislativgewalt des Bundesrathes mißachtet; Zitat: „Nach dem Modell des Norddeutschen Bundes (gegründet 1867) besaß der Bundesrath des Kaiserreichs von 1871 eine starke Stellung als oberstes Verfassungsorgan, war er doch Ausdruck des ewigen Bundes, als der das Reich gegründet worden war. Faktisch war dieses Gremium der Träger der Bundessouveränität, was sich darin äußerte, daß es nicht nur gleichberechtigt an der Legislative mitwirkte, sondern auch oberster Träger der Bundesexekutive war.“ Siehe hierzu: [ https://www.bundesrath.de/ und https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(Deutsches_Reich) ]

Im Bewußtsein des Ersten Weltkrieges und den damit möglichen Folgen, wurde der Bundesrath wie folgend beschrieben ermächtigt; Zitat:Am 4. August 1914 stimmte der Deutsche Reichstag, das Parlament des Deutschen Reiches, dem Kriegs-Ermächtigungsgesetz zu (Gesetz über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen und über die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts im Falle kriegerischer Ereignisse, RGBl. 1914, S. 327). Insgesamt kamen an diesem Tag 17 Kriegsgesetze zustande. Damit sollte der Bundesrath beziehungsweise die Reichsleitung zu den kriegsnotwendigen wirtschaftlichen Maßnahmen ermächtigt werden, zur „Abhilfe wirtschaftlicher Schädigung“. Ähnliche Gesetze gab es auch in den anderen kriegführenden Staaten während des Ersten Weltkriegs.“ Siehe hierzu: [ https://de.wikipedia.org/wiki/Ermächtigungsgesetz ] Keines der betreffenden Gesetze wurde durch die beiden gesetz-gebenden Verfassungsorgane außer Kraft gesetzt und gelten noch heute (2019) fort, denn ab dem 09. November 1918 fanden gemäß Verfassung keine Sitzungen des Reichstages und des Bundesrathes statt. Wichtig: Artikel 5 der Reichsverfassung; Zitat: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag. Die Übereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend. Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel5 ]

Mit der Wiederbelebung des Bundesrathes, ab dem 29. Mai 2008 und der Proklamation des Reichstages am 23. Mai 2009, konnte nach 90 Jahren das Ahnenerbe angetreten werden.

WICHTIG: Die Bevollmächtigten des Bundesrathes benötigen keine Zustimmung oder Wahl durch das Volk, auch keine Zustimmung durch das Parlament. Es gibt auch keine Vorschrift welche Qualifikation der Bevollmächtigte mitbringt. Er hat seinen Bundesstaat zu vertreten und benötigt das Vertrauen des Staatsoberhauptes seines Heimatstaates. Artikel 6 der Verfassung, Zitat:  Der Bundesrath besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Bundes, ……. Die Artikel 7. 8. 9. 10.  der Verfassung beschreiben die Rechte und Pflichten des Bundesrathes.  

Näheres finden Sie unter: [ https://www.verfassung-deutschland.de/#Artikel6 ]

Eine weiter sehr entscheidenden und stark blockierende Irreführung ist die Aussage, daß sich das Volk eine Verfassung geben muß. Diese Fehldeutung benutzen sehr viel fremdgesteuerten oder irregeleiteten Reichsbürgerbewegungen oder Verfassungsgebenden Versammlungen, um eine Einheit unter den Patrioten zu verhindern. Es steht auf keinem Blatt und in keiner Vorschrift, daß sich das Volk eine Verfassung geben muß, es heißt nur daß das Deutsche Volk eine Verfassung zu beschließen hat. Die einzige wahre und staatlich korrekt gegebene sowie durch das Parlament beschlossene Verfassung des Deutschen Reiches ist die Anno 1867 im Norddeutschen Bund angewandte und am 16. April 1871 im Deutschen Reich in Kraft gesetzte Verfassung. Was von den feindlich gesinnten Protagonisten benutzt wird, um die Einheit und Freiheit Deutschlands so lange als möglich hinauszuzögern. Bedauerlicherweise neigt das deutsche Gemüt einer schön verpackten Lüge mehr Glauben zu schenken, als der Wahrheit die uns Erfreien würde.     

ACHTUNG: Unsere Legitimation beruht nicht auf die Anerkennung der Alliierten, der BRD oder staatenloser Bürger, sondern durch Reichs- und Staatsangehörige, sowie durch die Anwendung der wahren Verfassung und der wahren Gesetze des souveränen Deutschlands bzw. des Deutschen Reiches. Einen anderen souveränen und zielführenden Weg gibt es nicht. Das Deutsche Volk kann sich nur als Reichs- und Staatsangehörig bezeichnen wenn es vom Deutschen Reiche die staatlichen Dokumente besitzt und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches eingetragen ist.

Näheres finden Sie unter: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/legitimation/ ]
und unter: [ https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/voelkerrechtliche-legitimation/ ]

Die Epoche des Verfassungs- und Hochverrats am Deutschen Reich und seinen deutschen Völkern

Der durch die Revolution gebildete „Rat der Volksbeauftragten“ hat die Ermächtigung des Bundesrathes mit dem Gesetz Nr. 6534 vom 14. November 1918 verlängert bzw. die souveräne Stellung des Bundesrathes weiterhin aufrechterhalten; Zitat:

§ 1 Der Bundesrat(h) wird ermächtigt, die ihm nach Gesetzen und Verordnungen des Reichs zustehenden Verwaltungsbefugnisse auch fernerhin auszuüben.“

Gesetz Nr. 6622 vom 28. Dezember 1918 Auch dieses Gesetz wurde zu keiner Zeit außer Kraft gesetzt, auch nicht durch die nachfolgende Weimarer Republik. Zitat:

„(Absatz 2) Demgegenüber wird ausdrücklich festgestellt, daß alle von dem Bundesrat(h)e, dem Reichskanzler, der Heeresverwaltung und den militärischen Befehlshabern innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen kriegswirtschaftlichen Verordnungen, soweit nicht ihre Aufhebung seitens der zuständigen Stellen besonders verfügt ist, ihre Wirksamkeit in vollem Umfang behalten haben und daß auch in Zukunft die Regelung der Bewirtschaftung der in Frage kommenden Stoffe ausschließlich den in den Verordnungen genannten oder inzwischen an ihre Stelle getretenen Behörden vorbehalten ist……“

Weimarer Nationalversammlung [ https://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Nationalversammlung ]

Die Weimarer Nationalversammlung, offiziell verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung, war das verfassunggebende Parlament der Weimarer Republik. Es tagte vom 6. Februar 1919 bis zum 21. Mai 1920. Tagungsort war bis zum September 1919 Weimar, nicht die politisch aufgeheizte Reichshauptstadt Berlin. Eine Übersicht über alle Mitglieder der Versammlung gibt die Liste der Mitglieder der Nationalversammlung von 1919.

In dieser Nationalversammlung steckten die gleichen Geister (jüdische Zionisten) wie in der Frankfurter Nationalversammlung. Und 100 Jahre später, im Jahre 2019, agieren sie unter der Bezeichnung „Verfassungsgebende Versammlung“.

Man beachte Artikel 180 der Weimarer Verfassung; Zitat:

(Absatz 1) Bis zum Zusammentritt des ersten Reichstags gilt die Nationalversammlung als Reichstag.

Siehe hierzu: [ https://www.verfassung-deutschland.de/weimarer-verfassung/index.htm ] Diese Verfassung, die erst nach dem Versailler Diktat in Kraft gesetzt wurde (11. August 1919), hat sich nicht das deutsche Volk gegeben und beschlossen, sondern der Wolf „Nationalversammlung“ im Schafspelz des „Reichstags“, womit die Nichtigkeit dieser Verfassung, schon durch Täuschung im Rechtsverkehr garantiert ist.

WICHTIG: Reichsrechtlich, Völkerrechtlich und juristisch unbestritten ist die Tatsache, daß bis zum Inkrafttreten der Weimarer Verfassung (11. August 1919), die Reichsverfassung, Bismarksche Reichsverfassung oder Verfassung des Deutschen Reiches, noch in Kraft war. Womit alle vorherigen Handlungen nichtig sind.

Was geschah ab der Anwendung einer Weimarer Verfassung auch deutsche Reichsverfassung genannt?

In Artikel 178 dieser Weimarer Verfassung heißt es; Zitat:

(1) Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 und das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 sind aufgehoben. (2) Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft, soweit ihnen diese Verfassung nicht entgegensteht.

Das bedeutet, daß die übrigen Gesetze mit dem Geltungsbereich des Deutschen Reiches (Grenzen wie am 31. Juli 1914) in Kraft bleiben, womit auch die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft bleiben mußte. Der Grund dafür war zwingend, denn das Deutsche Volk mußte als Wirtsvolk der Zionisten und als Kriegsverlierer und Schuldner erhalten bleiben, um dieses in alle Ewigkeit ausplündern zu können. Damit dem deutschen Volk die Fremdverwaltung nicht auffiel haben die Drahtzieher durch deutsche Parteien, und deutsche Zionisten, allen voran die Sozialisten und Katholiken, eine Demokratie des Volkes (die Staatsgewalt geht vom Volk aus, siehe Artikel 1 WRV) vorgespielt und erstmals das Frauenwahlrecht eingeführt, obwohl mit dieser Verfassung die Finanzhoheit an die amerikanische FED übertragen wurde. Zusätzlich verbreitete man die Unwahrheit, daß der Kaiser das Volk im Stich gelassen hätte.

Unauffällig und mit der Täuschung von Freiheit und Demokratie, wurden durch diese Verfassung alle Bundesstaaten aufgelöst. Die Wiederstände des alten Adels wurden mit großzügigen Abfindungen und Überlassungen niedergehalten und somit die Goldenen Zwanziger erschaffen, während das einfache Volk ausgeplündert, enteignet und gemordet wurde. An dieser Stelle muß erwähnt werden, daß der alte Adel, die Bundesfürsten und Königshäuser ihre hoheitlichen Rechte und ihr eigenes Staatsvolk verschachert haben. Das bestätigt auch den Artikel 109 der WRV; siehe https://verfassung-deutschland.de/weimarer-verfassung/index.htm Zitat:

(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden. (4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden. (5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.

Bezüglich des Adels wurde folgendes Gleichstellungsgesetz Nr. 12 am 30.03.2017 in Kraft gesetzt; Zitat:

(Präambel) In Anbetracht dessen, daß der alte deutsche Adel ab 1919 finanziell, wirtschaftlich und gesellschaftlich zu jeder Zeit in der Lage gewesen sein mußte, die oktroyierten Fremdverwaltungen im Sinne der Gerechtigkeit der Wahrheit, der Menschlichkeit und der Pflicht gegenüber den deutschen Völkern zu verhindern oder aufzuheben, hat dieser alte deutsche Adel versagt. § 3. Absatz 2; Dem Präsidium des Bundes steht es zu, im Einklang mit dem „Bundesrath“, Personen neu in den Adelstand zu erheben, wenn edle Taten zum Wohle des Deutschen Volkes vorangegangen sind. § 5. Satz 1; Ausgenommen von dieser Aufhebung sind auch alle Adeligen, die mit ihrer Tatkraft und ihrem Vermögen der Wiederherstellung zur Handlungsfähigkeit Deutschlands und des Deutschen Reiches nachweislich und langfristig gedient haben.

Siehe hierzu:
[ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1703181-nr12-gesetz-gleichstellung-aller-rusta-angehoerigen/ ]

Auffällig ist in dieser Verfassung, daß es keinen Geltungsbereich gibt und daß die Reichsfarben schwarz-rot-gold sind, während die Nationalflagge schwarz-weiß-rot als Handelsflagge weitergeführt wurde. (Ein Schelm der böses dabei denkt, oder ein perfider Plan der Weltzionisten.) In Artikel 13 WRV (1) Reichsrecht bricht Landesrecht. Wer den Sinn dieses Artikels versteht, weiß wohin der Weg gehen wird, der mit Gründung dieser Fremdverwaltung schon festgelegt ist und 1933 mit dem Führerstaat zum Wohle der Hochfinanz und Großindustrie die nächste Stufe erreicht. An dieser Stelle nochmal ein Sprung in die Verfassung des Deutschen Reiches. Zitat:

Artikel 2 Satz 1 „Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.

Zu finden unter: [ https://verfassung-deutschland.de/#Artikel2 ] Diesbezüglich wird gemäß Artikel 19 auch das Recht und die Pflicht eines Bundesstaates gesetzlich festgelegt. Zitat:

„Wenn Bundesglieder ihre verfassungsmäßigen Bundespflichten nicht erfüllen, können sie dazu im Wege der Exekution angehalten werden. Diese Exekution ist vom Bundesrathe zu beschließen und vom Kaiser zu vollstrecken.

Zu finden unter: [ https://verfassung-deutschland.de/#Artikel19 ]

Die Exekution hat reichsrechtlich nie stattgefunden, wurde aber durch Duldung und Schweigen vollzogen. Mit dem Gesetz betreffend der Wiederherstellung der Bundesstaaten, ist dies nun möglich, allerdings im Sinne des Deutschen Reiches und wenn die Vernunft des Deutschen Volkes es so möchte. Siehe hierzu:  [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1801141-nr04-gesetz-betreffend-die-wiederherstellung-der-bundesstaaten/ ]

Dem Versailler Diktat müssen wir an dieser Stelle unsere besondere Aufmerksamkeit widmen, den das Zustandekommen dieses Werkes müssen wir verstehen, wenn wir wieder unsere Bismarcksche Verfassung, unsre bürgerlichen Rechte, Recht auf Eigentum, Recht auf Heimat bzw. das zurückhaben wollen, was uns Artikel 3 der betreffenden Verfassung garantiert. Siehe hierzu: [ https://verfassung-deutschland.de/#Artikel3 ]

Versailler Diktat (auch „Schanddiktat von Versailles“) war ein während der Weimarer Republik geprägter politischer Kampfbegriff, mit dem vor allem konservative, deutschnationale, völkische und rechtsextreme Politiker gegen den 1919 geschlossenen Friedensvertrag von Versailles polemisierten. Neben der Dolchstoßlegende und der angeblichen Bedrohung durch das „Weltjudentum“ war er ein zentraler Bestandteil der NS-Propaganda. gefunden unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Versailler_Diktat

Der Friedensvertrag von Versailles (auch Versailler Vertrag, Friede von Versailles) wurde bei der Pariser Friedenskonferenz 1919 im Schloss von Versailles von den Mächten der Triple Entente und ihren Verbündeten bis Mai 1919 ausgehandelt. Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrags endete der Erste Weltkrieg auf der völkerrechtlichen Ebene. Sie war zugleich der Gründungsakt des Völkerbunds.

Bereits am 11. November 1918 hatte der Waffenstillstand von Compiègne die Kampfhandlungen des Ersten Weltkriegs beendet, nicht aber den Kriegszustand. Der Vertrag konstatierte die alleinige Verantwortung Deutschlands und seiner Verbündeten für den Ausbruch des Weltkriegs und verpflichtete es zu Gebietsabtretungen, Abrüstung und Reparationszahlungen an die Siegermächte. Nach ultimativer Aufforderung unterzeichnete Deutschland am 28. Juni 1919 den Vertrag unter Protest im Spiegelsaal von Versailles. Nach der Ratifizierung und dem Austausch der Urkunden trat er am 10. Januar 1920 in Kraft. Wegen seiner hart erscheinenden Bedingungen und der Art seines Zustandekommens wurde der Vertrag von der Mehrheit der Deutschen als illegitimes und demütigendes Diktat empfunden.

Dieses Diktat ist zu finden unter: http://www.documentarchiv.de/wr/vv.html

WICHTIG: Dieser Vertrag wurde zu einem Zeitpunkt den Deutschen vorgelegt, an dem die „Tschecho-Slowakei“ und „Polen“ als Staat NICHT bestanden. Die Majorität der Unterzeichnerstaaten gegenüber Deutschland waren Dominions (Vasallen der Krone) und Freistaaten. Herrmann Müller und Dr. Bell, die den Vertrag für das neue Deutschland unterzeichneten waren keine Vertreter, oder staatlich anerkannte Beamten des Deutschen Reiches, auch noch nicht der Weimarer Republik. Sie konnten höchstens Vertreter der Räterepublik gewesen sein. Somit muß dieser Vertrag vor aller Welt (völkerrechtliche Grenzen vor dem Ersten Weltkrieg) als nichtig bewertet werden.

Betrachten wir diesen Vertrag als völkerrechtlich anzuerkennenden und für das Deutsche Reich verbindlichen Friedensvertrag, dann gilt Artikel 11 der Verfassung des Deutschen Reiches;

Zitat: Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen. Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags erforderlich. Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

WICHTIG: Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses „Friedensvertrages“, mußte diese Verfassung angewandt werden, wenn der Vertrag rechtskraft haben soll.

In diesem Vertrag wurde das neu eingerichtete Deutschland (die Grenzen von 1919 und 1937 sind identisch) für alle Schäden und Reparationen verantwortlich gemacht. Das neue Deutschland ist allerdings nur teilidentisch mit dem Deutschland als Ganzes. Dem neuen Deutschland, wie es heute noch nach dem Grundgesetze geführt wird, wurden alle Rechte auf Hab und Gut entzogen. So kann der aufmerksame Leser feststellen, daß nich das deutsche Volk, das Deutsche Reich oder eines seiner Bundesstaaten etwas anerkennen oder auf etwas verzichten mußte, sondern Deutschland.

Artikel 118. Deutsche Recht und Interessen außerhalb Deutschlands; Zitat:

Außerhalb seiner Grenzen in Europa, wie sie durch den gegenwärtigen Vertrag festgesetzt sind, verzichtet Deutschland auf sämtliche Rechte, Ansprüche und Vorrechte auf und in bezug auf alle ihm oder seinen Verbündeten gehörenden Gebiete sowie auf alle Rechte, Ansprüche und Vorrechte, die ihm aus irgendwelchem Grunde den alliierten und assoziierten Mächten bislang zustanden.
Deutschland verpflichtet sich bereits jetzt, Die Maßnahmen anzuerkennen und gutzuheißen, die von den alliierten und assoziierten Hauptmächten, gegebenenfalls im Einverständnis mit dritten Mächten, zur Regelung der sich aus der vorstehenden Bestimmung ergebenden Folgen getroffen sind oder noch werden. Insbesondere erklärt sich Deutschland mit den Bestimmungen der nachfolgenden, sich auf einige besondere Gegenstände beziehenden Artikel einverstanden.“
Oder Artikel 120; Zitat: Alle Rechte beweglicher und unbeweglicher Art, die in diesen Gebieten dem deutschen Reich oder irgendeinem deutschen Staate zustehen, gehen auf die Regierung über, unter deren behördliche Gewalt diese Gebiete treten, und zwar unter den in Artikel 257 Teil IX (Finanzielle Bestimmungen) des gegenwärtigen Vertrags festgesetzten Bedingungen. Streitigkeiten, die etwa hinsichtlich der Natur dieser Rechte entstehen, werden von den örtlichen Gerichten endgültig entschieden.“ Oder Artikel 231; Zitat:Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben. Oder Artikel 434 von 440 Artikeln; Zitat: Deutschland verpflichtet sich, die volle Geltung der Friedensverträge und Zusatzübereinkommen zwischen den alliierten und assoziierten Mächte und den Mächten, die an Deutschlands Seite gekämpft haben, anzuerkennen, den Bestimmungen, die über die Gebiete der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie, die Königreichs Bulgarien und des osmanischen Reiches getroffen werden, zuzustimmen und die neuen Staaten in den Grenzen anzuerkennen, die auf diese Weise für sie festgesetzt werden.

Auf Grund der bis hierher bewiesenen Nichtigkeiten von Verträgen, Gesetzen, der Verfassungen und Verwaltungen, die illegal im Rechtskreis des Deutschen Reiches gewirkt haben, überspringen wir den Führerstaat und begeben uns, kurz in das Dritte Reich, bzw. das Großdeutsche Reich der Nationalzionisten, die im Deckmantel der Nationalsozialisten weltweit eine Blutbad sondergleichen angerichtet hatten und für den Holocoust an Deutschen Städten, besonders Dresden, verantwortlich sind.

Adolf Hitler als Vorsitzender der NSDAP und „Führer“ wurde durch den Reichspräsidenten der Weimarer Fremdverwaltungsrepublik (Paul von Hindenburg) am 30.1.1933, zum Reichskanzler ernannt. Damit begann die Epoche der Nationalzionisten, der Konzentrationslager und einer gigantischen Kriegsmaschine. Siehe hierzu: [ https://www.dhm.de/lemo/rueckblick/30-januar-1933-hitler-wird-reichskanzler.html ] Damit will ich aber nicht gesagt haben, daß Hitlerdeutschland den sogenannten Zweiten Weltkrieg verursacht hatte, sondern es waren genau die gleichen Geister die das Versailler Diktat und die Weimarer Republik erschaffen hatten. Im gleichen Jahr übernahm wieder der Vatikan durch das Reichskonkordat die verdeckte Macht über das deutsche Volk. Was staatsrechtlich ein Täuschung im Rechtsverkehr ist, denn der Führerstaat war nicht Rechtenachfolger des Deutschen Reiches. Somit ist dieser Vertrag nichtig und ein Verbrechen sondergleichen; Siehe hierzu: [ https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskonkordat ]

Mit der Zerschlagung des Großdeutschen Reiches im Jahr 1945, somit dem Beenden eines Zweiten 30 jährigen Kriegs auf deutschem Boden, durch die Alliierten und der damit verbundenen gnadenlosen und unfassbaren Behandlung Deutscher Frauen, Männer und Kinder, begann eine Zeit schreckliche Gräueltaten gegen Menschen mit deutscher Abstammung. So ist bekannt, daß am 9. Mai 1945, die Wehrmacht, Marine und Luftwaffe kapituliert hatten, die allerding keine Kapitulation des Deutschen Reiches darstellt, sondern die Kapitulation von Söldnereinrichtungen. Unsere Aufmerksamkeit wollen wir allerding auf Gesetze und Verordnungen der Alliierten und die UN lenken, die gemäß Satzung des Völkerbundes Rechtsnachfolger und auch Treuhänder in Bezug zu Deutschland in den Grenzen von 1919/1937 (noch heute) ist, was durch die Feindstaatenklausel der UN-Charta bestätigt wird. Siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta ]; In Folge Kapitel II, Artikel 53, Absatz (2) Zitat:

Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.

Siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta#kapitel2 ];  In Folge Kapitel XVII, Artikel 107 Zitat:

Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta#kapitel17 ] Das Treuhandsytem ist in Kapitel XII beschrieben, siehe hierzu: [ https://www.unric.org/de/charta#kapitel12 ] Im Klartext gesagt: Alle Alliierte Militärregierungsgesetze und die SMAD-Befehle, gehen dieser Charta vor, womit auch die Wirkungslosigkeit der UN in Bezug zur Wiederherstellung Deutschlands als Ganzes, bewiesen ist. Diese Charta wurde am 26. Juni 1945 unterzeichnet.

Mit der Verordnung, Aufhebung des Kriegszustandes, wurde der Zeitpunkt für die Beendigung des Kriegszustandes, auf den 26. Juni 2011 bestimmt. 97 Jahr nach Beginn des 1.WK, siehe hierzu: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1106013-nr09-verordnung-kriegszustand-ende/ ] ist dies die erste Friedensvertragliche Regelung durch den Souverän des Deutschen Reiches.

Weiter geht es mit dem neuen Deutschland gemäß Versailler Diktat.

„Die Existenz ISRAELS steht im direkten Zusammenhang mit der Existenz der Bundesrepublik Deutschland“ (so die aktuelle BRD-Geschäftsführerin). Demzufolge merken wie uns, daß am 14. Mai 1948 ISRAEL durch die Weltzionisten gegründet wurde und am 23. Mai 1949 das Vereinigte Wirtschaftsgebiet mit dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ durch die Westmächte bzw. dem SHAEF-Militärbefehlshaber. Die als Deutsche Demokratische Republik bekannte marxistisch-sozialistische Diktatur eines Teiles Deutschlands wurde durch die Sowjets, bzw. des SMAD-Befehlshabers am 07.Oktober 1949 gegründet. Die Ostgebiete gehen wieder unter polnische Verwaltung, der obere Teil Ostpreußens mit Königsberg unter russischer Verwaltung. Elsaß bleibt bei Frankreich.

Mit dem Begriff „Friedensvertragliche Regelungen“ stellen wir fest, daß diese noch ausstehenden Handlungen zum Weltfrieden und zur Wiedervereinigung Deutschlands, nicht mit einem verbindlichen Friedensvertrag geschehen muß. Siehe hierzu, den Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952. Zu finden unter: [ https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=16c6d3b1-7052-0e71-ecdb-6ddc19ca4be7&groupId=252038 ] oder [ http://www.verfassungen.de/be/wiedervereinigung50-3.htm ] usw. Am besten nach diesem Begriff im Netz suchen.

Weitere Fakten zur Erfreiung und Wiederherstellung der Einheit und Freiheit Deutschlands

Alle Gesetze inklusive der Weimarer Verfassung und das Grundgesetz sind für Reichs- und Staatsangehörige nichtig. Bei Anwendung gilt die freiwillige Anerkennung und damit verbundenen Entrechtung. Reichsrecht geht vor Landesrecht, die wahre Reichsverfassung wurde nie außer Kraft gesetzt, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz gilt nur mit der Anerkennung der Reichsverfassung.

Die vorgenannte Aussage gilt auch für die Gesetze die ab 1933 in Folge (Führerstaat, Großdeutsches Reich, BRD, DDR und das vereinigte Deutschland, bis heute) angewandt wurden, auch hier gilt die Freiwillige Gerichtsbarkeit und deren Folgen, durch Gesetze ohne Geltungsbereich und Behörden ohne staatliche Legitimation.

Schwebend unwirksam Schuldverschreibungen: Alle Schuldverschreibungen in Deutschland sind seit 1919 nichtig, ungültig und der daraus entstandene Schaden muß zurückgezahlt werden, wie es im Original BGB zu lesen ist. Zitat:

§ 795. (1) Im Inland ausgestellte Schuldverschreibungen auf den Inhaber, in denen die Zahlung einer bestimmten Geldsumme versprochen wird, dürfen nur mit staatlicher Genehmigung in den Verkehr gebracht werden. (2) Die Genehmigung wird durch die Zentralbehörde des Bundesstaats ertheilt, in dessen Gebiete der Aussteller seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hat. Die Ertheilung der Genehmigung und die Bestimmungen, unter denen sie erfolgt, sollen durch den Deutschen Reichsanzeiger bekannt gemacht werden. (3) Eine ohne staatliche Genehmigung in den Verkehr gelangte Schuldverschreibung ist nichtig; der Aussteller hat dem Inhaber den durch die Ausgabe verursachten Schaden zu ersetzen. (4) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Schuldverschreibungen, die von dem Reiche oder einem Bundesstaat ausgegeben werden.

Zu finden unter: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/buergerliches-gesetzbuch-buch-2/ ]

Die Reichs- und Staatsangehörigkeit kann nur über das Personenstandsregister Deutschland, in Verbindung mit dem Erwerb eines Dokumentes, das durch die einzig staatliche Reichsdruckerei erstellt werden muß, erworben werden. Voraussetzung ist die Annahme des RuStaG 1913 und der Verfassung des Deutschen Reiches mit seinen institutionalisierten Organen.

Die zu erfüllende Aufgabe des Deutschen Volkes wird wie folgt formuliert, Zitat:

„Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“

siehe hierzu die 13 Schritte unter: [ https://www.uni-spik.de/studium/13schritte/folie13.htm ]

siehe hierzu das Staatsvolk unter: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/staatsvolk/ ]

das Staatsgebiet unter: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/staatsgebiet/ ]

die Staatsordnung unter: [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/staatsordnung/ ]

Die viel zitierte und sehr oft erwähnte Haager Landkriegsordnung gilt NICHT für die Staatenlosen der BRD, sie gilt nur für die Reichs- und Staatsangehörigen des Deutschen Reiches. Ein Anwendung ist mangels Reichsjustiz noch nicht möglich.

Werfen wir nochmal einen Blick in weitere internationale Gesetze, die uns tangieren und interessieren sollten.

SEHR WICHTIG: Es sei gesagt, daß es keine einziges Gesetz gibt, in dem die Grenzen Deutschland, z.B. die Grenzen 1937, durch die Alliierten oder Zionisten verbindlich festgelegt wurden und eingehalten werden müssen. Auch hier gilt, daß alles was sich schön anhört, einfach angenommen und weitergegeben wird, ohne sich die Mühe zu machen, solche Aussagen akribisch zu prüfen. Die richtige Formulierung die in allen dementsprechenden Gesetzen verwendet wurde, lautet; Zitat:

Der Ausdruck „Grenzen des “deutschen Reiches” der in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet die Grenzen wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden haben.

Damit wird NICHT ausgesagt, daß das Deutsche Reich in diesen Grenzen vollendet ist und auch zu sein hat, es wird damit nur bestätigt, daß sich die Besatzungsmächte nur auf diese Grenzen beziehen, aber nicht auf die Grenzen vom 31. Juli 1914 (vor dem Weltkrieg). Merke: Die Grenzen vom 31. Dezember 1937, sind exakt die Grenzen, die durch das Versailler Diktat erzwungen wurden. Die aber vom Deutschen Reich nie anerkannt wurden.

Diesbezügliche verweise ich auf folgende Gesetze:
als Beispiel das Gesetz Nr. 161 der Militärregierung bezüglich der Grenzkontrolle unter:
[ https://www.reichsamt.info/justizamt/vorlagen/SHAEF_Militaergesetze.pdf ]

und [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1506181-nr13-gesetz-nichtigkeit-des-versailler-vertrages/ ]

und [ https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1804161-nr11-drittes-bereinigungsgesetz-der-reichsgesetze/ ]

Bewerten wir das Gesetz Nr. 52 der SHAEF-Gesetze positiv, so haben der Alliierte durch die Total-Beschlagnahme, allen Hab und Gutes der Bundesstaaten, des Deutschen Reiches und seiner deutschen Völker, dafür gesorgt, daß eine zu Folgen habende Rückabwicklung möglich wird.

[ https://www.reichsamt.info/justizamt/vorlagen/SHAEF_Militaergesetze.pdf  ]

Mit Gesetz Nr. 2 der SHAEF-Gesetze haben die Alliierten, die wahren Volks- und Staatsschädlingen offenbart und unter Militärgesetz gestellt.

Das Potsdamer Protokoll vom 02. August 1945, das sich wie alle Gesetze nur auf das neue Deutschland bezieht, sagt im wesentlichen nur aus; Zitat:

Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volke die Möglichkeit geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wiederaufzubauen. Wenn die eigenen Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt einzunehmen.

Der Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952, sagt im wesentlichen aus, Zitat:

Art. 2. Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.

Der Überleitungsvertrag von 1954-1955, ist eindeutig ein weiterer Dolchstoß gegen das Deutsche Volk, Zitat:

Neunter Teil: Artikel 1: (GEWISSE ANSPRÜCHE GEGEN FREMDE NATIONEN UND STAATSANGEHÖRIGE) Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen. ZEHNTER TEIL: Artikel 4 (AUSLÄNDISCHE INTERESSEN IN DEUTSCHLAND) Die Bundesrepublik bestätigt, daß nach deutschem Recht der Kriegszustand als solcher die vor Eintritt des Kriegszustandes durch Verträge oder andere Verpflichtungen begründeten Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Geldschulden und die vor diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte nicht berührt.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990, ist eindeutige eine abschließender Regelung in bezug zu Deutschland, wobei auch hier das vereinte Deutschland (BRD plus DDR ohne Berlin) gemeint ist. Juristisch und sachlich betrachtet ha man zwei aufgelöste Verwaltungseinheiten zu einer mathematischen NULL-NULL umgestaltet, die mit Inkrafttreten dieses Vertrages endgültig ist. Siehe Artikel 1, Zitat:

„(1) …..Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. (3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben. (4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.“

Wie kann ein NULL-NULL Gebilde eine Souveränität haben, wenn die Besatzungsgesetze fortgelten? Darum müßte man bei Artikel 7 Absatz 2 das Lachen anfangen, wenn dieser juristische Salto keine Auswirkung auf die Bevölkerung hätte, Zitat:

„(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“

Dieser 2+4 Vertrag ist aus der Sicht des Deutschen Volkes eine eindeutiger Verstoß der Alliierten in bezug zu deren Verwaltungs- und Aufsichtspflicht.

Wir verstehen und fangen endlich an, unsere Aufgabe anzunehmen, denn dieser 2+4 Vertrag gilt nur für das Vereinte Deutschland und nicht für Deutschland als Ganzes. Zitat:

„Artikel 8 Satz 2 Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.“

Oder wollt auch Ihr euch sagen lassen, daß Ihr Versager seit und nicht wußtet, was zu tun ist!

Erstellt und veröffentlich am 2. Mai des Jahres 2019, durch Erhard Lorenz, Staatssekretär des Innern.




Handbuch für geschäftsfähige Unternehmer

Ihr Weg als Unternehmer in die Souveränität und in ein würdevolleres Leben oder
das Handbuch für geschäftsfähige Unternehmer

HBfU-070219 hier auch als pdf-Datei zu finden

Mit der Anmeldung ihres bisherigen BRD- oder EU-Gewerbes, als Reichsgewerbe gemäß der rechtskräftigen Gewerbeordnung, gilt ihr bisheriges BRD-Gewerbe  als ein Subunternehmen des gleichnamigen Hauptunternehmens. Mit dem Ausstelldatum Ihres Reichsgewerbes unterliegt nun das BRD-Gewerbe den Vorschriften, den AGBs und den Gesetzen, mit denen sich das Hauptunternehmen legitimiert und auch

betrieben wird.

http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/gewerbeordnung/

Gewerbeordnung Reichsgewerbeordnung / GWO / RGWO

Kurzerklärung:

Ein Subunternehmen erbringt aufgrund eines Werkvertrages oder Dienstvertrages im Auftrag eines Hauptunternehmen die gesamte oder einen Teil der vom Hauptunternehmen gegenüber dessen Auftraggeber geschuldeten Leistung. Das Subunternehmen ist rechtlich selbständig und in der Art und Weise, wie es seinen Vertrag erfüllt, frei. Nicht als Nachunternehmen bezeichnet werden Lieferanten oder Unterlieferanten, die also aufgrund eines Kaufvertrages tätig werden.

Folgende Schritte sind zu beachten und zu erfüllen:

01) Sie müssen im Besitz eines Personenausweises für Deutschland sein;

http://deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/personenausweis/

Reichs-Personenausweis

JDR-Druckerei und das Personenstandsregister

02) Sie reichen die Gewerbeanmeldung unterzeichnet ein und beachten besonders:

http://deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/reichsgewerbe/

Reichsgewerbeantrag

  1. a) Beginn der angemeldeten Tätigkeit, entweder neues Datum oder
  2. b) das Datum an dem Sie das BRD- Gewerbe angemeldet hatten
  3. c) Bitte dem Gewerbe auch eine Bezeichnung, einen Namen erteilen

03) Ab diesem Datum unterliegt Ihr Reichsgewerbe als Hauptgewerbe dem Rechtskreis des Deutschen Reiches, Ihre Steuern und Abgaben haben sie nun gemäß den Anweisungen der Reichsleitung, bzw. deren vereidigten Behörden zu leisten. Mit der Genehmigung erhalten Sie ein Aktenzeichen, das zugleich auch Ihre Steuernummer ist.

04) Ihr BRD-Gewerbe ist nun ein Subunternehmen des vorgeschalteten Hauptgewerbes und untersteht automatisch auch dem Rechtskreis des Deutschen Reiches. Dieses Gewerbe muß auch nicht abgemeldet werden, da:

a) Sie das Subunternehmen zur Handlungsfähigkeit im BRD-System benötigen;

b) die sogenannten Finanzbehörden der BRD nur noch auf den Teil ihres Subunternehmens Zugriffsrechte haben, die sie den BRD-Behörden gestatten;

c) auf Ihr Hauptunternehmen die BRD-Behörden keinen legalen Zugriff haben;

05) Die Neuorganisation ihres neuen oder fortgeführten Gewerbes teilen sie der für das Subunternehmen verantwortlichen „BRD-Behörde“, „BRD-Gemeindeunternehmung“, ggf. Steuerberatung mit.  Bitte keine Rechtfertigungen oder Beschreibungen, sondern einfach nur den Sachstand mitteilen. Sollte ein Steuerberater oder ein sogenanntes BRD-Amt diese Entscheidung ablehnen, so bedanken sie sich und akzeptieren es, da Staatenlose keinerlei Recht haben, allerdings gemäß StGB strafrechtlich verfolgt werden.

a) Sie sollten wissen, daß Sie von ihren bisherigen Steuerberatern belogen und betrogen wurden, denn die Steuerberater haften zu 100% für die Abgabe der Steuerunterlagen und auch für eventuelle Nachzahlungen oder Neuabgaben. Diese 100% Haftung ist der Hauptgrund, warum man Sie über Jahrzehnte an der Nase herumgeführt hat und sie zwingt Steuerzahlungen unter dem Aspekt der Schenkung zu leisten.

06) Sie haben eventuell eine zweite Buchführung zu führen, in der sie klar und deutlich zu unterscheiden haben, zwischen dem Subunternehmen und dem Hauptunternehmen. Diese zweite Buchführung dient nur Ihrer Sicherheit, vor Willkür- und Gewaltakten der Institution aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet. Für die zweite Buchführung genügt die einfache Kameralistik, denn ein ehrbarer Kaufmann verzichtet auf Bilanzverlängerungen.

07) Die tatsächlichen gesetzlichen Mehrwertsteuern werden in Höhe von 10 von Hundert des Erlöses erhoben. Diese sind auszuweisen, zu erheben und separat an einem sicheren Ort zu verwalten.

http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1008145-nr31-gesetz-mehrwertsteuergesetz/

RGBl-1008145-Nr31-Gesetz-Mehrwertsteuergesetz

a) die Verwaltung der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegt in Ihrer Haftung;

b) Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer haben Sie unaufgefordert an die Reichskasse des Deutschen Reiches zu verbuchen.

c) Die Erhebung durch den Staat erfolgt, in der Übergangsphase individuell über vereidigte Volks- Büros, Standesbeamte oder Steuerverwalter;

08) Eine Einkommensteuer im Rechtskreis des Deutschen Reiches gibt es nicht. Wollen sie sich diesbezüglich in der BRD Vorteile verschaffen, so fallen Sie mit voller Haftung und ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz in den Rechtskreis der BRD.

http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1106291-nr11-gesetz-einkommensteuergesetz/

RGBl-1106291-Nr11-Gesetz-Einkommensteuergesetz

09) Eine Gewerbesteuer im Rechtskreis des Deutschen Reiches gibt es nicht, wollen sie sich diesbezüglich in der BRD Vorteile verschaffen, so fallen Sie mit voller Haftung und ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz in den Rechtskreis der BRD.

http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1701131-nr02-betreffend-der-ausserkraftsetzung-der-gewerbesteuer-im-deutschen-reich/

RGBl-1701131-Nr02 betreffend der Außerkraftsetzung der Gewerbesteuer im Deutschen Reich

10) Im Rechtskreis des Deutschen Reiches gilt die Produkt- und Produzentenhaftung, auch für Firmen und deren Produkte aus dem Ausland. Jedes Unternehmen welches gegen dieses Gesetz verstößt, wird strafrechtlich verfolgt, ohne Rücksicht auf Namen oder Firmengröße.

http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1505241-nr09-gesetz-produkt-und-produzentenhaftung/

RGBl-1505241-Nr09-Gesetz-Produkt-und-Produzentenhaftung

11) Sie als Reichs- und Staatsangehöriger sind wie gewohnt, nach geltendem Recht in der vollen Haftung, für alles was sie tun resp. auch für alles was sie unterlassen. Im Rechtskreis des Deutschen Reiches werden Sie erstmals auch Rechte erhalten, die es nun gilt zu wahren und zu fordern.

12) Im Rechtskreis des Deutschen Reiches, hat jedes Unternehmen die Pflicht und Verantwortung, sich so zu verhalten, daß eine Konkurs so gut wie nicht möglich ist.

13) Im Rechtskreis des Deutschen Reiches, werden alle Geschäfte, die über Spekulationen an den Börsen, durch Aktiengesellschaften, Banken, Häusermakler, Börsenmakler und Versicherungsgesellschaften abgewickelt werden, eine große Bereinigung erfahren, damit die wahren Werte des Lebens auf diesem Planeten allen zu Gute kommen.

14) Menschen, die im Rechtskreis der Heimat der Deutschen leben wollen, haben die Kultur, die Tugenden und Werte des wahren Deutschen Volkes achten. Es gibt kein auserwähltes Volk und keine ausländische Organisation, die in Deutschland irgendwelche Vorrechte hat. Ausländische Religionen, Traditionen, Kulturen, die zum Nachteil des Deutschen Volkes eingebürgert werden sollen, sind verboten. Vereine und Religionen werden nicht mehr  durch den Staat gefördert.

Herausgegeben zum 07.02.2019 durch das Reichsamt des Innern

Zusätzlich einige gesellschaftliche Werte, die uns alle helfen werden.

Recht ist ein Gut, das jedem Bürger zusteht, der sich auch an das Recht und die Ordnung des Staates hält. Das wahre Recht kann es nur geben, wenn das Staatsvolk sich dessen bewußt ist, daß ein Staat immer das Spiegelbild des Staatsvolkes ist. Wer nur auf Kosten des Staates leben will, ist ein Parasit der Gesellschaft, wenn er sich den behördliche Anweisungen widersetzt.

Souveränität ist nicht, daß man mit Geld jeden und alles kaufen kann, sondern die Ausstrahlung eines selbstbewußten, ehrlichen und unbestechlichen Menschen, der seine Verantwortung in allen Lebenslagen kennt und trägt, der sich Seiner sicher ist und seine gesellschaftliche Stellung auch wahr nimmt.

Freiheit ist kein Geschenkartikel und ist auch kein Produkt von Habgier, Raffgier oder unbegrenzter Geldanhäufung. Freiheit ist ein Leben in Verantwortung und der Tatsache, daß die eigene Freiheit in der Gesellschaft nur mit Ordnung, Einhaltung von Vorschriften und Einhaltung einer staatlichen Ordnung möglich ist.

Der wahre Reichtum ist auf diesem Planeten für jeden zu erreichen, wenn er seinen Reichtum nicht auf den Schultern anderer aufbaut. Reichtum ist in allen Ebenen unserer Wertgemeinschaft möglich, wenn wir die Individualität und die Wünsche des Nächsten akzeptieren.

Die Würde hat nichts mit einem Rang, mit einer Moral oder einer Wertehierarchie zu tun, wie es fälschlich bezeichnet wird. Denn die Pflanzen und Tiere kennen diesen menschlichen Begriff nicht  und doch strahlen diese bei genauer Betrachtung, frei von menschlichen Einflüssen etwas aus, das mit Würde und Souveränität beschrieben werden kann.

Ehre ist nicht der Achtungsanspruch, der als Mitglied des Kollektivs oder Standes zuerkannt wird und den man sich durch Scheinheiligkeit und prächtigem Reichtum erschaffen hat. Ehre ist der Achtungsanspruch, den man sich durch Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit und Verantwortungsbewußtsein erdient hat.

Die Nachkriegsordnung ist aus der Sicht der Alliierten im Jahr 2018 als beendet erklärt worden. Das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes ist nun in allen Ebenen nach Reichs- und Staatsrecht einzurichten.

Es gilt zu erkennen:

a) Reichsbürger sind Staatenlose, Kriminelle und Nazis. Darunter fallen auch alle Bedienstete der BRD und alle Gruppierungen, die unter der Fahne „schwarz-rot-gold“ den Hochverrat praktizieren;

b) Es gilt nur eine Verfassung für das deutsche Volk, bekannt auch als Bismarcksche Verfassung, die von den Parteien, den Revolutionären und Fremdverwaltungen seit 1919 nicht beachtet wurde, bzw. unter allliierter Kontrolle nicht angewandt werden durfte;

       http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/verfassung/

Deutsche Verfassung, Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Verfassung Deutschland, Reichsverfassung, Verfassung 1871, Bundesverfassung

c) Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (1913), wurde nie außer Kraft gesetzt und gilt Auch dieses Gesetz durfte unter alliierter Kontrolle seither nicht im Original angewandt werden;

 http://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

RuStaG-1913 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz

d) Wer a, b und c verstanden und anerkannt hat, ist auf dem besten Weg, im Sinne des Heimatrechts und des Selbstbestimmungsrechts ein Reichs- und Staatsangehöriger seiner Heimat zu werden.

Ab dem Moment, an dem Ihnen dieses Schreiben vorliegt, können Sie nicht mehr sagen:  „Das habe ich nicht gewußt.“ Wir werden Ihr Unternehmen im Zentralregister führen und dafür Sorge tragen, daß im Sinne des Deutschen Volkes und des Deutschen Reiches zum gegebenen Zeitpunkt die Gerechtigkeit obsiegen wird.  

Herausgegeben zum 07.02.2019 durch das Reichsamt des Innern

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Reichs-Gewerbeamt

 

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Reichsverfassung

Deutsche Reichsverfassung

Der Ausdruck Reichsverfassung bezieht sich in erster Linie auf die Verfassung des Deutschen Reiches. In der deutschen Geschichte gibt es nur eine Verfassung, die der Bezeichnung Deutsche Reichsverfassung standhält, dies ist die Bismarcksche Reichsverfassung vom 16. April 1871.

Keine Verfassung im heutigen Sinne hatte das Heilige Römische Reich, das auch zu keiner Zeit als das Deutsches Reich (ist der Name des Nationastaates Deutschland oder des ewigen Bundes) bezeichnet wurde. Die staatsrechtliche Ordnung des Heilig Römischen Reiches bis 1806 war teils in den Reichsgrundgesetzen wie der Goldenen Bulle von 1356 niedergelegt, teils wurde sie durch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze und überkommenes Gewohnheitsrecht bestimmt. Hier galt nur das römische Recht des Vatikans, bei dem die allgemeine Bevölkerung als bürgerlich Tod und Staatenlos und nur von der Kirche verwaltet wurde.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist keine Verfassung Deutschlands, sondern ein Regelwerk, das folgende Einschränkungen des Völkerrechts aufrechterhält.

a) Römisches Recht bzw. kanonisches Recht, bzw. Vatikanrecht;
b) Versailler Diktat, durch die Weimarer Verfassung;
c) die Weimarer Verfassung (ein Regelwerk der Dolchstoß Fremdverwaltung)
d) die Besatzungsrechte
e) den bürgerlichen Tod
f) die Staatenlosigkeit

Hier haben wir auch Verfassungen verlinkt, die mit der Heimat der Deutschen in Verbindung stehen

Die Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung vom 28. März 1849 hatte den Titel Verfassung des deutschen Reiches. Man nennt sie auch Paulskirchenverfassung, nach der Frankfurter Paulskirche, dem Versammlungsort. In der Deutschen Revolution 1848/49 hatten die deutschen Einzelstaaten im April und Mai 1848 Abgeordnete zu dieser Versammlung wählen lassen, um eine Verfassung für ein neu zu gründendes Deutsches Reich zu erarbeiten. Die Paulskirchenverfassung blieb nur ein Entwurf, da die Revolutionsangst abgenommen hatte und die deutschen Fürsten sich weigerten, den Entwurf als verfassungsrechtliche Grundlage Wirklichkeit werden zu lassen.

Bismarcksche Reichsverfassung

Entwurf für die Norddeutsche Bundesverfassung, 1866

Erste und letzte Seite der Verfassungsurkunde von 1871

Nach dem Deutschen Krieg zwischen Österreich und Preußen 1866 gründete Preußen zusammen mit den anderen norddeutschen Staaten den ersten deutschen Staatenbund. Dieser Norddeutsche Bund erhielt eine Verfassung, die am 1. Juli 1867 in Kraft trat. Vereinbart hatte sie das Bündnis der beteiligten Fürsten einerseits und ein konstituierender Reichstag, der im Februar 1867 eigens für die Vereinbarung gewählt worden war. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes oder Norddeutsche Bundesverfassung vom 16. April 1867 wurde maßgeblich im preußischen Staatsministerium unter Otto von Bismarck, dem preußischen Ministerpräsidenten, entworfen. Die Verfassung sah einen Bundesrath als Vertretung der Fürsten und einen vom Volk gewählten Reichstag vor, die gemeinsam Gesetze beschlossen. Ziel war es, jeden bundesstaatlichen Zentralismus unter ein Dach “Deutsches Reich” im Sinne des ewigen Bundes zu vereinen, der hohe Preis für Preußen war die bestehende preußische Hegemonie aufzugeben. Das Bundespräsidiums steht dem König von Preußen zu und nur  er ernannte den Bundes- bzw. Reichskanzler des Deutschen Reiches, des ewigen Bundes und des Natonalstaat Deutschlands.

Noch während des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/1871 traten die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg und Baden sowie Hessen-Darmstadt dem Norddeutschen Bund bei. Die entsprechenden Novemberverträge zwischen den Staaten enthielten teils den Entwurf einer neuen Bundesverfassung bzw. Vereinbarungen über Verfassungsänderungen und Sonderregeln für bestimmte Staaten (Reservatrechte, wie ein eigenes Heer für Bayern in Friedenszeiten). Hinzu kam die Entscheidung von Bundesrath und Reichstag im Dezember 1870, den Bund Deutsches Reich und das Bundespräsidium zusätzlich Deutscher Kaiser zu nennen. Die wesentlichen Verfassungsbestimmungen (wie die Rechte der Staatsorgane) blieben dieselben, der Gesamttext wurde relativ wenig verändert.

Diese Änderungen wurden teilweise bereits zusammengefaßt in der Verfassung des Deutschen Bundes bzw. des Deutschen Bundes. Sie wurde am 31. Dezember 1870 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht und trat am 1. Januar 1871 in Kraft. Sie erklärte in Art. 80 eine große Anzahl norddeutscher Bundesgesetze für Gesetze des Deutschen Bundes. Am 4. Mai 1871 trat eine erneuerte Verfassung in Kraft, die Verfassung des Deutschen Reiches. Verändert waren vor allem einige Bezeichnungen, meist von Bund zu Reich, und es gab keinen Art. 80 mehr, der die Bundesgesetze noch einmal erwähnt hätte. Diese Verfassung ist normalerweise gemeint, wenn man von der Deutschen Reichsverfassung spricht.

Weimarer Republik-Verfassung ist keine Reichsverfassung, sie ist auch keine demokratische Verfassung, da diese durch einen Putsch, Verfassungshochverrat, Wahlbetrug, ein Nichtverfassungsorgan und dem Hochverrat am Deutschen Volk, am Bundespräsidium, am Bundesrath, am Reichstag und an der verfassungskonformen Reichsleitung, oktroyiert wurde.

Bucheinband der Verfassung der Weimarer Republik von 1919

 

Die Bismarcksche Reichsverfassung wurde seit dem 9. November 1918 de facto nicht mehr beachtet (auch nie außer Kraft gesetzt), nachdem Reichskanzler Max von Baden sein Reichskanzleramt verfassungswidrig dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert übertragen hatte. Ebert ließ den Rat der Volksbeauftragten Wahlen für eine neue konstituierende Versammlung ausschreiben, die Weimarer Nationalversammlung. Sie erarbeitete die Weimarer Verfassung (WVerf.), einen wesentlich neuen Text, nach einem Entwurf des liberalen Innenministers Hugo Preuß. Am 11. August 1919 – dieser Tag wurde später auf Initiative von SPD, DDP und Zentrum als Verfassungstag feierlich begangen, um das Verfassungswerk zu würdigen – wurde sie ausgefertigt und trat am 14. August 1919 in Kraft. Der offizielle Titel hieß “Verfassung des Deutschen Reiches” (Täuschung im Rechtsverkehr) , häufig ist auch die Bezeichnung Weimarer Reichsverfassung (WRV) anzutreffen.

Die Verfassung des Norddeutschen Bundes, in: LeMO – Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Historischen Museums (DHM) und des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (HdG)

Weblinks

Verfassung Deutschland
– deutsche Verfassung
– Bundesverfassung
– Reichsverfassung
– Reichsverfassung 1871
Verfassungen im Vergleich
https://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/verfassung/
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Was ist los in Deutschland

13Schritte zur Befreiung Deutschlands
Das Deutsche Volk am 28. Oktober 2010

Wir sind Menschen die mit den Lügen nichts mehr anfangen können. Immer mehr Menschen fällt auf, dass in Deutschland was nicht mehr stimmt, wir bieten mit diesem Projekt ein Informationsportal für alle Interessierten. Darum hier an dieser Stelle die Rede von Carlo Schmid vom 08.09.1948 zum Grundgesetz im Parlamentarischen Rat.

Warum die Bundesrepublik Deutschland
nicht Deutschland ist und nie wird.

Wenn die Bezeichnung Deutschland verwendet wird, muß erst einmal klar gestellt werden, wann diese Bezeichnung verwendet wurde und durch welche Verfassung der Begriff Deutschland festgelegt wurde. Aus dieser Sichtweise gelangt man unweigerlich auf das Deutschland aus dem Jahr 1871 das als ewiger Bund den Namen „Deutsches Reich“ erhielt.

Unter Beachtung des Versailler Diktats und dessen Rechtsverbindlichkeit ist festzustellen, daß jegliche Nachfolgeorganisation auf dem Gebiet von Deutschland bzw. dem Deutschen Reich nicht nur eine Fremdverwaltung darstellte, sondern immer nur ein Ausdruck von unterschiedlichen Besatzungskonstrukten auf Deutschen Hoheitsgebiet war. Völkerrechtlich sind alle Regierungen seit 1919 nicht anzuerkennen und jegliche Aktion so auch den 2+4 Vertrag sind reine Aktionen zur Ausbeutung, und Vernichtung des Deutschen Staatsvolkes.

Die Weimarer Verfassung ist nicht nur wegen dem fehlenden Geltungsbereich nichtig, ebenso auch wegen der fehlenden klaren Aussage für welches Volk diese Verfassung gelten soll. Der Wahnsinn ist aber, dass durch diese Verfassung das Versailler Diktat anerkannt und aufrechterhalten wird. Somit stellt diese Verfassung der wahrhaftige Dolchstoß gegen Deutschland und seinem Deutschen Volk dar.
Diese Verfassung hat sich nicht das Deutsche Volk gegeben sondern die „Rumpf“-Nationalversammlung die sich wiederum mit dieser Verfassung in den Reichstag auflöste.

Leider werden diese entscheidenden Tatsachen von fast allen Gruppierungen verschwiegen, da sonst deren Glaubwürdigkeit verloren geht. Leider wollen zu viele an die Macht, auch zum Preis einer weiteren Lügenfortsetzung.

Bitte beachten Sie auch daß die Organisation Bundesrepublik Deutschland nicht identisch ist mit dem Vereinten Deutschland und wiederum beide nichts mit Deutschland als Ganzes zu tun haben. Deutschland als Ganzes ist allerdings auch nicht das Deutsche Reich bzw. Deutschland wie es verfassungsrechtlich und völkerrechtlich in seinen äußeren und inneren Grenzen festgelegt ist.

Dieses alles erfahren Sie auch in den Vorträgen von mir.

Wenn wir vom Friedensvertrag reden, müssen wir auch wissen wer wir wirklich sind. Wir müssen uns im klaren werden, daß wir gemäß dem immer noch geltenden Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG, Staatsbürger des Deutschen Reichs aus dem Jahre 1913 sind und nicht irgendwelchen Trittbrettorganisationen unter Fremdverwaltung.

Es gibt nur ein Deutsches Reich und ein Deutschland, das in der Feindstaatenklausel der UN gemeint ist, kein zweites und kein drittes, somit wird es auch kein viertes geben.

Es kann nur mit dem wahren Deutschen Reich ein völkerrechtlich korrekter und abschließender Friedensvertrag geschlossen werden und nicht mit einem Rumpfstaat von Lügnern und Betrügern, den der Krieg war eindeutig immer gegen das Deutsche Volk gerichtet und mit der Anerkennung des Versailler Diktats ist auch der Erste Weltkrieg nicht beendet, denn Teile vom Bundesstaat Preußen und auch Bayern sind seit dieser Zeit fremdverwaltet und nicht annektiert.
Somit ist der Kriegszustand nie aufgehoben worden und immer noch bestand unserer Heimat.

Der Weltfrieden geht nur über das Deutsche Reich, alles andere ist eine nicht haltbare Lüge und reine Täuschung.

Die Bundesrepublik kann niemals auf friedlicher Basis Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs werden, da sie mit dem Beitritt zur UN sich selbst zum Feind der Deutschen erhoben hat, obwohl das Deutsche Reich gegen die BRD nie einen Krieg geführt hat.

Zum Wohle des Deutschen Volkes und des „ewigen Bundes“, Erhard Lorenz am 18.01.2011

Geschichte / Otto von Bismarck, war bedeutenster Staatsmann des 19. Jahrhunderts. Geboren am 01.04.1815. Er war der erste Reichskanzler des ewigen Bundes mit dem Namen Deutsches Reich. Zur Wahl des Reichstags führte er das gleiche Wahlrecht ein. Das Deutsche Reich, geeint durch Otto von Bismarck, wiedererstanden durch den Staatsakt des Ewigen Bundes der Deutschen Fürsten in der am 16. April 1871 verabschiedeten, am 20. April 1871 verkündeten und am 4. Mai 1871 in Kraft getretenen Verfassung des Deutschen Reiches, lebt fort im Willen der Deutschen, die es noch sein wollen. Sie halten glaubensstark fest am Reich als dem Nationalstaat des Deutschen Volkes. Erst mit dem Tod des letzten Reichstreuen würde das Reich erlöschen.

Dieses Buch wird ihnen die Augen öffnen
Die Jahrhundertluege
10 MB PDF

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Presseamt des Deutschen Reiches

Behördenleitung: Staatssekretär im Reichspresseamt

 

„Amtsblatt / Zeitungen / Nachrichten“

Amtsblatt Deutschland
Amtlicher Reichs-Anzeiger

Preußische Allgemeine Zeitung

Die erste gesetzliche Deutsche Nationalhymne.

13 Schritte zur Befreiung Deutschlands.
13 Schritte bei der Uni-SPIK Deutschland
13 Schritte zur Befreiung Deutschlands bei youtube.

„Archive / Bibliotheken“

Heimatseite der Staatsbibliothek zu Berlin
Sachindex der Staatsbibliothek zu Berlin
Personen in der Staatsbibliothek zu Berlin
Orte in der Staatsbibliothek zu Berlin

Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt am Main
Der Archivar
Das Bundesarchiv der BRD
Historisches Institut Aachen
Wissensportal Weltgeschehen
Historisches Institut Aachen
Historisches Institut Aachen

„Allgemeines Wissen“

Stiftsarchiv Sankt Gallen
Zeitreise ins letzte Jahrhundert


Völkerrechtliches Gutachten zu Deutschland im Deutschen Reich

 

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Verwaltungseinheiten

http://das-deutsche-reich.de         http://nationalstaat-deutschland.de

Bundesstaat Preußen
Provinz Ostpreußen – Regierungsbezirk Königsberg
1 Memel, Heydekrug
2 Labiau, Wehlau
3 Königsberg-Stadt
4 Fischhausen, Königsberg-Land
5 Heiligenbeil, Preußisch-Eylau
6 Braunsberg, Heilsberg
7 Preußisch-Holland, Mohrungen
8 Osterode i. Ostpr., Neidenburg
9 Allenstein, Rößel
10 Rastenburg, Friedland, Gerdauen
Provinz Ostpreußen – Regierungsbezirk Gumbinnen
1 Tilsit, Niederung
2 Ragnit, Pillkallen
3 Gumbinnen, Insterburg
4 Stallupönen, Goldap, Darkehmen
5 Angerburg, Lötzen
6 Oletzko, Lyck, Johannisburg
7 Sensburg, Ortelsburg
Provinz Westpreußen – Regierungsbezirk Danzig
1 Marienburg, Elbing
2 Danzig Land
3 Danzig Stadt
4 Neustadt (Westpr.), Putzig, Karthaus
5 Berent, Preußisch Stargard, Dirschau
Provinz Westpreußen – Regierungsbezirk Marienwerder
1 Marienwerder, Stuhm
2 Rosenberg (Westpr.), Löbau
3 Graudenz, Strasburg (Westpr.)
4 Thorn, Kulm, Briesen
5 Schwetz
6 Konitz, Tuchel
7 Schlochau, Flatow
8 Deutsch-Krone
Provinz Stadt Berlin
1 Alt-Berlin, Cölln, Berlin-Friedrichswerder, Berlin-Dorotheenstadt, Friedrichstadt-Nord
2 Schöneberger Vorstadt, Friedrichsvorstadt, Tempelhofer Vorstadt, Friedrichstadt-Süd
3 Luisenstadt diesseits des Kanals, Neu-Cölln
4 Luisenstadt jenseits des Kanals, Stralauer Vorstadt, Königsstadt-Ost
5 Spandauer Vorstadt, Friedrich-Wilhelm-Stadt, Königsstadt-West
6 Wedding, Gesundbrunnen, Berlin-Moabit, Oranienburger Vorstadt, Rosenthaler Vorstadt
Provinz Brandenburg – Regierungsbezirk Potsdam
1 Westprignitz
2 Ostprignitz
3 Ruppin, Templin
4 Prenzlau, Angermünde
5 Oberbarnim
6 Niederbarnim, Lichtenberg
7 Potsdam, Osthavelland, Spandau
8 Brandenburg an der Havel, Westhavelland
9 Zauch-Belzig, Jüterbog-Luckenwalde
10 Teltow, Beeskow-Storkow, Charlottenburg, Schöneberg, Neukölln, Wilmersdorf
Provinz Brandenburg – Regierungsbezirk Frankfurt
1 Arnswalde, Friedeberg
2 Landsberg (Warthe), Soldin
3 Königsberg (Neumark)
4 Frankfurt (Oder), Lebus
5 Oststernberg, Weststernberg
6 Züllichau-Schwiebus, Crossen
7 Guben, Lübben
8 Sorau, Forst
9 Cottbus, Spremberg
10 Calau, Luckau
Provinz Pommern – Regierungsbezirk Stettin
1 Demmin, Anklam
2 Ueckermünde, Usedom-Wollin
3 Randow, Greifenhagen
4 Stettin
5 Pyritz, Saatzig
6 Naugard, Regenwalde
7 Greifenberg, Kammin
Provinz Pommern – Regierungsbezirk Köslin
1 Stolp, Lauenburg in Pommern
2 Bütow, Rummelsburg, Schlawe
3 Köslin, Kolberg-Körlin, Bublitz
4 Belgard, Schivelbein, Dramburg
5 Neustettin
Provinz Pommern – Regierungsbezirk Stralsund
1 Rügen, Stralsund, Franzburg
2 Greifswald, Grimmen
Provinz Posen – Regierungsbezirk Posen
1 Posen
2 Samter, Birnbaum, Obornik, Schwerin (Warthe)
3 Meseritz, Bomst
4 Buk, Schmiegel, Kosten
5 Kröben
6 Fraustadt, Lissa
7 Schrimm, Schroda
8 Wreschen, Pleschen, Jarotschin
9 Krotoschin, Koschmin
10 Adelnau, Schildberg, Ostrowo, Kempen in Posen
Provinz Posen – Regierungsbezirk Bromberg
1 Czarnikau, Filehne, Kolmar in Posen
2 Wirsitz, Schubin, Znin
3 Bromberg
4 Inowrazlaw, Mogilno, Strelno
5 Gnesen, Wongrowitz, Witkowo
Provinz Schlesien – Regierungsbezirk Breslau
1 Guhrau, Steinau, Wohlau
2 Militsch, Trebnitz
3 Groß Wartenberg, Oels
4 Namslau, Brieg
5 Ohlau, Strehlen, Nimptsch
6 Breslau-Ost
7 Breslau-West
8 Neumarkt, Breslau-Land
9 Striegau, Schweidnitz
10 Waldenburg
11 Reichenbach, Neurode
12 Glatz, Habelschwerdt
13 Frankenstein, Münsterberg
Provinz Schlesien – Regierungsbezirk Oppeln
1 Kreuzburg, Rosenberg O.S.
2 Oppeln
3 Groß Strehlitz, Kosel
4 Lublinitz, Tost-Gleiwitz
5 Beuthen, Tarnowitz
6 Kattowitz, Zabrze
7 Pleß, Rybnik
8 Ratibor
9 Leobschütz
10 Neustadt O.S.
11 Falkenberg O.S., Grottkau
12 Neisse
Provinz Schlesien – Regierungsbezirk Liegnitz
1 Grünberg, Freystadt
2 Sagan, Sprottau
3 Glogau
4 Lüben, Bunzlau,
5 Löwenberg
6 Liegnitz, Goldberg-Haynau
7 Landeshut, Jauer, Bolkenhain
8 Schönau, Hirschberg
9 Görlitz, Lauban
10 Rothenburg (Oberlausitz), Hoyerswerda
Provinz Sachsen – Regierungsbezirk Magdeburg
1 Salzwedel, Gardelegen
2 Stendal, Osterburg
3 Jerichow I, Jerichow II
4 Magdeburg
5 Neuhaldensleben, Wolmirstedt
6 Wanzleben
7 Aschersleben, Quedlinburg, Calbe an der Saale
8 Halberstadt, Oschersleben, Wernigerode
Provinz Sachsen – Regierungsbezirk Merseburg
1 Liebenwerda, Torgau
2 Schweinitz, Wittenberg
3 Bitterfeld, Delitzsch
4 Halle (Saale), Saalkreis
5 Mansfelder Seekreis, Mansfelder Gebirgskreis
6 Sangerhausen, Eckartsberga
7 Querfurt, Merseburg
8 Naumburg, Weißenfels, Zeitz
Provinz Sachsen – Regierungsbezirk Erfurt
1 Nordhausen
2 Heiligenstadt, Worbis
3 Mühlhausen, Langensalza, Weißensee
4 Erfurt, Schleusingen, Ziegenrück
Provinz Schleswig-Holstein
1 Hadersleben, Sonderburg
2 Apenrade, Flensburg
3 Schleswig, Eckernförde
4 Tondern, Husum, Eiderstedt
5 Norderdithmarschen, Süderdithmarschen, Steinburg
6 Pinneberg, Segeberg
7 Kiel, Rendsburg
8 Altona, Stormarn
9 Oldenburg in Holstein, Plön
10 Herzogtum Lauenburg
Provinz Hannover
1 Emden, Norden, Leer, Weener
2 Aurich, Wittmund, Papenburg
3 Meppen, Lingen, Bentheim, Aschendorf, Hümmling
4 Osnabrück, Bersenbrück, Iburg
5 Melle, Diepholz, Wittlage, Sulingen
6 Syke, Verden, Hoya, Achim
7 Nienburg, Neustadt am Rübenberge, Fallingbostel, Stolzenau
8 Hannover, Linden
9 Hameln, Springe, Calenberg
10 Hildesheim, Marienburg, Alfeld (Leine), Gronau
11 Einbeck, Northeim, Osterode am Harz, Uslar
12 Göttingen, Duderstadt, Münden
13 Goslar, Zellerfeld, Ilfeld
14 Gifhorn, Celle, Peine, Burgdorf, Fallersleben
15 Lüchow, Uelzen, Dannenberg, Isenhagen
16 Lüneburg, Soltau, Winsen (Luhe), Bleckede
17 Harburg, Rotenburg, Zeven
18 Stade, Lehe, Bremervörde, Osterholz, Blumenthal
19 Neuhaus (Oste), Hadeln, Kehdingen, Jork
Provinz Westfalen – Regierungsbezirk Münster
1 Tecklenburg, Steinfurt, Ahaus
2 Münster, Coesfeld
3 Borken, Recklinghausen
4 Lüdinghausen, Beckum, Warendorf
Provinz Westfalen – Regierungsbezirk Minden
1 Minden, Lübbecke
2 Herford, Kreis Halle (Westfalen)
3 Bielefeld, Wiedenbrück
4 Paderborn, Büren
5 Höxter, Warburg
Provinz Westfalen – Regierungsbezirk Arnsberg
1 Wittgenstein, Siegen, Biedenkopf
2 Olpe, Arnsberg, Meschede
3 Altena, Iserlohn, Lüdenscheid
4 Hagen, Schwelm, Witten
5 Bochum, Gelsenkirchen, Hattingen, Herne
6 Dortmund, Hörde
7 Hamm, Soest
8 Lippstadt, Brilon
Provinz Hessen-Nassau – Regierungsbezirk Wiesbaden
1 Idstein, Königstein, Höchst, Hochheim, Usingen, Homburg vor der Höhe
2 Wiesbaden, Wehen, Langenschwalbach, Rüdesheim, Eltville
3 St. Goarshausen, Braubach, Nastätten, Montabaur, Wallmerod
4 Limburg, Diez, Runkel, Weilburg, Hadamar
5 Dillenburg, Herborn, Rennerod, Marienberg, Selters, Hachenburg
6 Frankfurt am Main
Provinz Hessen-Nassau – Regierungsbezirk Kassel
1 Rinteln, Hofgeismar, Wolfhagen
2 Kassel, Melsungen
3 Fritzlar, Homberg, Ziegenhain
4 Eschwege, Schmalkalden, Witzenhausen
5 Marburg, Frankenberg, Kirchhain
6 Hersfeld, Rotenburg (Fulda), Hünfeld
7 Fulda, Schlüchtern, Gersfeld
8 Hanau, Gelnhausen
Provinz Rheinland – Regierungsbezirk Köln
1 Köln-Stadt
2 Köln-Land
3 Bergheim (Erft), Euskirchen
4 Rheinbach, Bonn
5 Siegkreis, Waldbröl
6 Mülheim am Rhein, Gummersbach, Wipperfürth
Provinz Rheinland – Regierungsbezirk Düsseldorf
1 Remscheid, Lennep, Mettmann
2 Elberfeld, Barmen
3 Solingen
4 Düsseldorf
5 Essen
6 Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Ruhrort, Oberhausen
7 Moers, Rees
8 Kleve, Geldern
9 Kempen
10 Gladbach
11 Krefeld
12 Neuss, Grevenbroich
Provinz Rheinland – Regierungsbezirk Koblenz
1 Wetzlar, Altenkirchen
2 Neuwied
3 Koblenz, St. Goar
4 Kreuznach, Simmern
5 Mayen, Ahrweiler
6 Adenau, Cochem, Zell
Provinz Rheinland – Regierungsbezirk Trier
1 Daun, Bitburg, Prüm
2 Wittlich, Bernkastel
3 Trier
4 Saarlouis, Merzig, Saarburg
5 Saarbrücken
6 Ottweiler, St. Wendel, Meisenheim
Provinz Rheinland – Regierungsbezirk Aachen
1 Schleiden, Malmedy, Montjoie
2 Eupen, Aachen-Land
3 Aachen-Stadt
4 Düren, Jülich
5 Geilenkirchen, Heinsberg, Erkelenz
Regierungsbezirk Hohenzollern
Hohenzollernische Lande – Regierungsbezirk Sigmaringen
1 Sigmaringen, Hechingen

Bayern
Bundesstaat Bayern

Regierungsbezirk Oberbayern
1 München I (Altstadt, Lehel, Maxvorstadt)
2 München II (Isarvorstadt, Ludwigsvorstadt, Au, Haidhausen, Giesing), München-Land, Starnberg, Wolfratshausen
3 Aichach, Friedberg, Dachau, Schrobenhausen
4 Ingolstadt, Freising, Pfaffenhofen
5 Wasserburg, Erding, Mühldorf
6 Weilheim, Werdenfels, Bruck, Landsberg, Schongau
7 Rosenheim, Ebersberg, Miesbach, Tölz
8 Traunstein, Laufen, Berchtesgaden, Altötting
Regierungsbezirk Niederbayern
1 Landshut, Dingolfing, Vilsbiburg
2 Straubing, Bogen, Landau, Vilshofen
3 Passau, Wegscheid, Wolfstein, Grafenau
4 Pfarrkirchen, Eggenfelden, Griesbach
5 Deggendorf, Regen, Viechtach, Kötzting
6 Kelheim, Rottenburg, Mallersdorf
Regierungsbezirk Pfalz
1 Speyer, Ludwigshafen, Frankenthal
2 Landau, Neustadt an der Haardt
3 Germersheim, Bergzabern
4 Zweibrücken, Pirmasens
5 Homburg, Kusel
6 Kaiserslautern, Kirchheimbolanden
Regierungsbezirk Oberpfalz und Regensburg
1 Regensburg, Burglengenfeld, Stadtamhof
2 Amberg, Nabburg, Sulzbach, Eschenbach
3 Neumarkt, Velburg, Hemau
4 Neunburg, Waldmünchen, Cham, Roding
5 Neustadt an der Waldnaab, Vohenstrauß, Tirschenreuth, Kemnath
Regierungsbezirk Oberfranken
1 Hof, Naila, Rehau, Münchberg
2 Bayreuth, Wunsiedel, Berneck
3 Forchheim, Kulmbach, Pegnitz, Ebermannstadt
4 Kronach, Staffelstein, Lichtenfels, Stadtsteinach, Teuschnitz
5 Bamberg, Höchstadt
Regierungsbezirk Mittelfranken
1 Nürnberg
2 Erlangen, Fürth, Hersbruck
3 Ansbach, Schwabach, Heilsbronn
4 Eichstätt, Beilngries, Weissenburg
5 Dinkelsbühl, Gunzenhausen, Feuchtwangen
6 Rothenburg ob der Tauber, Uffenheim, Scheinfeld, Neustadt an der Aisch
Regierungsbezirk Unterfranken
1 Aschaffenburg, Alzenau, Obernburg, Miltenberg
2 Kitzingen, Gerolzhofen, Ochsenfurt, Volkach
3 Lohr, Karlstadt, Hammelburg, Marktheidenfeld, Gemünden
4 Neustadt an der Saale, Brückenau, Mellrichstadt, Königshofen, Kissingen
5 Schweinfurt, Haßfurt, Ebern
6 Würzburg
Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg
1 Augsburg, Wertingen
2 Donauwörth, Nördlingen, Neuburg
3 Dillingen, Günzburg, Zusmarshausen
4 Illertissen, Neu-Ulm, Memmingen, Krumbach
5 Kaufbeuren, Mindelheim, Oberdorf, Füssen
6 Immenstadt, Sonthofen, Kempten, Lindau
Stadtbezirk München

Sachsen
Bundesstaat Sachsen

Kreishauptmannschaft Bautzen
1 Zittau
2 Löbau
3 Bautzen, Kamenz, Bischofswerda
Kreishauptmannschaft Dresden
4 Dresden rechts der Elbe, Radeberg, Radeburg
5 Dresden-Stadt links der Elbe
6 Dresden-Land links der Elbe, Dippoldiswalde
7 Meißen, Großenhain, Riesa
8 Pirna, Sebnitz
9 Freiberg, Hainichen
10 Döbeln, Nossen, Leisnig
11 Oschatz, Wurzen, Grimma
Kreishauptmannschaft Leipzig
12 Leipzig-Stadt
13 Leipzig-Land, Taucha, Markranstädt, Zwenkau
14 Borna, Geithain, Rochlitz
15 Mittweida, Frankenberg, Augustusburg
Kreishauptmannschaft Chemnitz
16 Chemnitz
17 Glauchau, Meerane, Hohenstein-Ernstthal
Kreishauptmannschaft Zwickau
18 Zwickau, Crimmitschau, Werdau
19 Stollberg, Schneeberg
20 Marienberg, Zschopau
21 Annaberg, Schwarzenberg, Johanngeorgenstadt
22 Auerbach, Reichenbach
23 Plauen, Oelsnitz, Klingenthal

Württemberg
Bundeststaat Württemberg

Stadt Stuttgart
1 Stuttgart
2 Cannstatt, Ludwigsburg, Marbach, Waiblingen
Neckarkreis
3 Heilbronn, Besigheim, Brackenheim, Neckarsulm
4 Böblingen, Vaihingen, Leonberg, Maulbronn
5 Esslingen, Nürtingen, Kirchheim, Urach
Schwarzwaldkreis
6 Reutlingen, Tübingen, Rottenburg
7 Nagold, Calw, Neuenbürg, Herrenberg
8 Freudenstadt, Horb, Oberndorf, Sulz
9 Balingen, Rottweil, Spaichingen, Tuttlingen
Jagstkreis
10 Gmünd, Göppingen, Welzheim, Schorndorf
11 Hall, Backnang, Öhringen, Weinsberg
12 Gerabronn, Crailsheim, Mergentheim, Künzelsau
13 Aalen, Gaildorf, Neresheim, Ellwangen
Donaukreis
14 Ulm, Heidenheim, Geislingen
15 Ehingen, Blaubeuren, Laupheim, Münsingen
16 Biberach, Leutkirch, Waldsee, Wangen
17 Ravensburg, Tettnang, Saulgau, Riedlingen

Baden
Bundesstaat Baden

Bezirk Konstanz
1 Konstanz, Überlingen, Stockach, Meßkirch
2 Donaueschingen, Villingen
3 Waldshut, Säckingen, Neustadt im Schwarzwald
4 Lörrach, Müllheim,
Bezirk Freiburg
5 Freiburg, Emmendingen
6 Lahr, Wolfach
7 Offenburg, Kehl
8 Rastatt, Bühl, Baden-Baden
9 Pforzheim, Ettlingen, Durlach
Bezirk Karlsruhe
10 Karlsruhe, Bruchsal
Bezirk Mannheim
11 Mannheim
12 Heidelberg, Mosbach, Eberbach
13 Bretten, Sinsheim, Eppingen, Wiesloch, Philippsburg
14 Tauberbischofsheim, Buchen

Hessen
Bundesstaat Hessen

Provinz Oberhessen
1 Gießen, Grünberg, Nidda
2 Friedberg, Büdingen, Vilbel
3 Lauterbach, Alsfeld, Schotten
Provinz Starkenburg
4 Darmstadt, Groß-Gerau
5 Offenbach, Dieburg
6 Erbach, Bensheim, Lindenfels, Neustadt im Odenwald
Provinz Rheinhessen
7 Worms, Heppenheim, Wimpfen
8 Bingen, Alzey
9 Mainz, Oppenheim

(Kleinstaaten)
Bundesstaat Mecklenburg-Schwerin
1 Hagenow, Grevesmühlen
2 Schwerin, Wismar
3 Parchim, Ludwigslust
4 Waren, Malchin
5 Rostock, Doberan
6 Güstrow, Ribnitz

Bundesstaat Sachsen-Weimar-Eisenach
1 Weimar, Apolda
2 Eisenach, Dermbach
3 Jena, Neustadt an der Orla

Bundesstaat Mecklenburg-Strelitz
1 Neustrelitz, Neubrandenburg, Schönberg

Bundesstaat Oldenburg
1 Oldenburg, Eutin, Birkenfeld
2 Jever, Brake, Westerstede, Varel, Elsfleth, Landwürden
3 Vechta, Delmenhorst, Cloppenburg, Wildeshausen, Berne, Friesoythe

Bundesstaat Braunschweig
1 Braunschweig, Blankenburg
2 Helmstedt, Wolfenbüttel
3 Holzminden, Gandersheim

Bundesstaat Sachsen-Meiningen
1 Meiningen, Hildburghausen
2 Sonneberg, Saalfeld

Bundesstaat Sachsen-Altenburg
1 Altenburg, Roda

Bundesstaat Sachsen-Coburg-Gotha
1 Coburg
2 Gotha

Bundesstaat Anhalt
1 Dessau, Zerbst
2 Bernburg, Köthen, Ballenstedt

Bundesstaat Schwarzburg-Rudolstadt
1 Rudolstadt, Königsee, Frankenhausen

Bundesstaat Schwarzburg-Sondershausen
1 Sondershausen, Arnstadt, Gehren, Ebeleben

Bundesstaat Waldeck-Pyrmont
1 Waldeck, Pyrmont

Bundesstaat Reuß älterer Linie
1 Greiz, Burgk

Bundesstaat Reuß jüngerer Linie
1 Gera, Schleiz

Bundesstaat Schaumburg-Lippe
1 Bückeburg, Stadthagen

Bundesstaat Lippe
1 Detmold, Lemgo

Freie und Hansestadt Lübeck
1 Lübeck

Freie Hansestadt Bremen
1 Bremen, Bremerhaven

Freie und Hansestadt Hamburg
1 Neustadt, St. Pauli
2 Altstadt, St. Georg, Hammerbrook
3 Vororte und Landherrenschaften

Bundesstaat Elsaß-Lothringen
Reichsland Elsaß-Lothringen

1 Altkirch, Thann
2 Mülhausen
3 Kolmar
4 Gebweiler
5 Rappoltsweiler
6 Schlettstadt
7 Molsheim, Erstein
8 Straßburg-Stadt
9 Straßburg-Land
10 Hagenau, Weißenburg
11 Zabern
12 Saargemünd, Forbach
13 Bolchen, Diedenhofen
14 Metz
15 Saarburg, Château-Salins

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Oberste Behörde des Deutschen Reiches

Die Reichsämter im Deutschen Kaiserreich, auch Reichsbehörden genannt, waren diejenigen Ämter oder Behörden, die sich federführend um die Geschäfte des Reiches kümmerten. Ihnen stand der Reichskanzler vor, der einziger Minister im Kaiserreich war, während die Reichsbehörden mit Ausnahme des Reichseisenbahnamtes von weisungsgebundenen Staatssekretären geleitet wurden. Sie sind deshalb nicht mit den heutigen Ministerien vergleichbar, statt von einer echten Reichsregierung sprach man von einer Reichsleitung. Erst ab 1914 trafen sich die Verantwortlichen der einzelnen Reichsämter unter Vorsitz des Reichskanzlers regelmäßig zu gemeinsamen Sitzungen.

Nach der Reichsgründung 1871 existierten mit dem Reichskanzleramt und dem Auswärtigen Amt zunächst nur zwei Reichsämter. Diese Einteilung orientierte sich am Norddeutschen Bund, der mit dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt ebenfalls nur zwei Bundesbehörden kannte. Ein Jahr später wurde mit der Kaiserlichen Admiralität ein drittes Amt geschaffen, das von den Marineministerien der Seeuferstaaten die Verantwortung für die Marine übernahm.

Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung des Deutschen Reichs erhielt das Reichskanzleramt als zentrale Behörde immer mehr Aufgaben, die es kaum noch alleine bewältigen konnte. Dies zwang Reichskanzler Otto von Bismarck dazu, einzelne Abteilungen auszugliedern und selbständige Reichsämter zu schaffen:

Am 24. Dezember 1879 wurde das nunmehr von einem Großteil seiner Aufgaben befreite Reichskanzleramt in Reichsamt des Innern umbenannt. Damit war die oberste Reichsverwaltung nahezu vollständig ausgebaut. Bezüglich der verwendeten Bezeichnung „Reichsregierung“ ist entweder das Bundespräsidium oder die Reichsleitung zu verstehen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Benennung des Reichskanzleramts und den Titel des Vorstandes dieser Behörde, Reichsamt des Innern

Unter Kaiser Wilhelm II. kam es zu neuen Veränderungen bei den Reichsämtern. Aus der Kaiserlichen Admiralität ging 1889 das Reichsmarineamt hervor, 1907 wurde die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt in ein eigenes Reichskolonialamt überführt. Während des Ersten Weltkrieges verlor das Reichsamt des Innern weitere Aufgaben an das Kriegsernährungsamt, das 1916 eingerichtet, 1917 zur Reichsbehörde und 1918 in Reichsernährungsamt umbenannt wurde, sowie an das Reichswirtschaftsamt (ab 1917). Letzteres gab 1918 seinen sozialpolitischen Aufgabenbereich an das neu gegründete Reichsarbeitsamt ab.

Ein zentrales Reichsmilitäramt hat es im Kaiserreich nie gegeben. Die Verantwortlichkeit lag bei den einzelnen Kriegsministerien der Bundesstaaten Bayern, Sachsen, Württemberg und vor allem Preußen, dem sich diesbezüglich alle übrigen Staaten bereits bis 1871 angeschlossen hatten.

In der Weimarer Republik entstanden aus den Reichsbehörden die Reichsministerien, die Staatssekretäre wurden durch Minister mit weiterreichenden Befugnissen ersetzt.

Beginn der Wiedervereinigung Deutschland

Ab dem 29. Mai 2008 wurde durch den Volks-Bundesrath mit der Wiederherstellung und Einrichtung der institutionalisierten Organe des Deutschen Reiches begonnen. So wurde das Reichsamt mit der Domain http://reichsamt.info und die Reichsdruckerei aktiviert, um staatliche Reichs-Personenausweise und Staatsangehörigkeitsausweise herauszugeben.

Am 23. Mai 2009 wurde durch den Volks-Bundesrath der Volks-Reichstag proklamiert und in Folge handlungsfähig eingerichtet. Beide erfüllen Artikel 5 der Reichsverfassung, so daß nun Gesetze beschlossen und in Kraft gesetzt werden konnten.

Am 26. Februar 2011 wurde der erste Staatssekretär für das Reichsamt des Innern beschlossen und ernannt.

Erste Amtsbesetzung, Staatssekretär im Reichsamt des Innern, durch Erhard Lorenz

RGBl-1106012-Nr08-Erlass-Amtssitz-aller-notwendigen-Aemter

RGBl-1801131-Nr03-Ausbildungsverordnung für Beamte und Bedienstete

Gesetzliche Ausbildungsvorschrift für Amtsbewerber, ab dem 10.01.2010

Reichsbeamtengesetz RBG vom 31. März 1873 – 18. Mai 1907

 

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