Nationalflagge Deutschland als Ganzes im Deutschen Reich

Die echte Nationalflagge Deutschland als Ganzes

Die Flagge (ohne Ständer) hat zwei Kunststoffkarabinerhaken. Material glänzendes Polyestergewirke, hohe Farbbrillanz, waschbar, schnelltrocknend, schwer entflammbar. Größe 150 x 90 Anordnung: schwarz-weiß-roth.


Vorgeschichte.

In der Zeit von 1871 bis 1918 war gemäß Artikel 55 der Vollverfassung des Deutschen Reiches bzw. des Ewigen Bundes, Zitat: Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß-roth.

Mit der Verordnung über die Führung der Reichsflagge, vom 08.11.1892, § 1. des betreffenden Gesetzes, Zitat: Die Bundesflagge in der durch die Verordnung vom 25.10.1867 (Bundes-Gesetzbl. S. 39) für die Schiffe der deutschen Handelsmarine festgestellten Form bildet die deutsche Nationalflagge.

Die Anordnung der Farben schwarz-weiß-rot wurde in folgendem Gesetz festgelegt:
Verordnung, betreffend die Bundesflagge für Kauffahrteischiffe, vom 25.10.1867, Zitat: Die Bundesflagge, welche von den Kauffahrteischiffen der Bundesstaaten fortan als Nationalflagge ausschließlich zu führen ist…


Die neue Epoche und der Weg in die Souveränität des Nationalstaates Deutschland

Verordnung, betreffend die Führung und Benutzung der Nationalflagge des Deutschen Reiches

RGBl-2010071-Nr10-Verordnung-ueber-die-Fuehrung-der-Nationalflagge vom 07.10.2020

Zitat der Präambel: In Anbetracht der wachsenden Zahl der unbefugten Benutzung unserer deutschen Nationalflagge wurde diese Verordnung beschlossen, um zu verhindern, daß dieses hoheitliche Symbol durch eine mißbräuchliche Verwendung entwertet wird. Darüber hinaus soll das Ansehen, die Akzeptanz und das Vertrauen zu Deutschland im Deutschen Reich wieder hergestellt und geschützt werden.

Verordnung, betreffend die Deutsche Nationalflagge

RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge vom 07. Juli 2021

Zitat § 1: Die Deutsche Nationalflagge besteht aus einem schwarzen abgeschnittenen Dreieck, von der Stange beginnend, mit der großen Länge über die ganze Höhe der Fahne ausgehend. Verhältnis der Höhe zur Länge wie 2 zu 3. Die zwei gleichbreiten Querstreifen sind oben weiß, unten rot und 1zu1 im Verhältnis zur Gesamthöhe der Flagge. Mittig eines Quadrates, von der Stange ausgehend, befindet sich ein weißes rundes Feld, dessen Durchmesser die halbe Fahnenhöhe beträgt. In diesem weißen Feld befindet sich das Bundeswappen, geführt auch als Wappen des Deutschen Kaisers (Quelle Gerard Ströhl, Deutsche Wappenrolle). Siehe Seite 2107092 dieses Reichsgesetzes.

 

Wichtiger Hinweis: Diese Nationalflagge Deutschland darf nur nach dem Flaggengesetz verwendet werden. Für die Teilnahme von Demonstrationen Staatenloser, Parteien, Reichsbürger und der aktuellen Bevölkerung der BRD-DDR-dvD ist diese Flagge verboten.

Gesetz, betreffend der Gedenk- und Feiertage im Deutschen Reich

RGBl-1701181-Nr03-Gesetz-Gedenk-und-Feiertage, vom 18.01.2017

unter anderen Tagen, die drei herausragenden Feiertage

18. Januar, ist Nationalgedenktag zur Gründung des Deutschen Reiches als erster Deutscher Nationalstaat und als ewiger Bund der Deutschen Völker. An diesem Tagen gilt im gesamten Reichsgebiet die Vollmastbeflaggung.

8. Mai, Volkstrauertag zum Gedenken an die Vertreibungen, die Opfer der Rheinwiesenlager, die Massenvergewaltigungen an unschuldigen Frauen und Kindern, die Massaker, Entrechtung, Internierung und den gezielten Völkermord, sowie den Tag der Gefangenschaft. An diesem Tag sind alle Flaggen im gesamten Reichsgebiet auf Halbmast gesetzt.

9. November, Nationalfeiertag zum Gedenken der Helden- und Soldaten, die zum Wohle und Ruhme des Deutschen Volkes, des Deutschen Reiches, der deutschen Bundesstaaten, das Vaterland verteidigt und beschützt haben. An diesem Tag wird auch all Denen gedacht, die den Regimen (ab 1919) trotzten und zum Mauerfall beigetragen haben. Fällt der 9. November nicht auf einen Sonntag, dann ist dieser Tag ein nationaler Feiertag.




Staatliche Dokumente des Deutschen Reiches

Die Eintragung der natürlichen „Deutsch“en ins Personenstandsregister regelt das Personenstandsgesetz in Verbindung mit der Einbürgerung der natürlichen „Deutsch“en und auch der ausländischen Mitmenschen das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Gemäß „Bundeverfassungsgericht„-Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich (davon ausgeschlossen ist die Weimarer Republik, der Führerstaat, das Großdeutsche Reich und die BRD vor 1990 das vereinte Deutschland nach 1990) den Zusammenbruch überlebt und hat nach wie vor Rechtsgültigkeit und ist ab 2008 Teil-Handlungsfähigkeit.
Unser Ziel ist ein modernes souveränes Deutschland im Einklang mit den Völkern der Erde. Diesbezüglich sind die Grenzen, wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden, der unveräußerliche und nichtverhandelbare Gebietsstand, als ewiger Bund im Rechtskreis Deutschlands als Nationalstaat mit seinen Bundesstaaten im Deutschen Reich.
Sie interessieren sich für die staatlichen Reichsdokumente, dann lesen Sie bitte auch die jeweiligen Vorschriften zu den Dokumenten:

(ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Zu den Seiten unserer staatlichen Dokumente Anträge in pdf
Antrag zur Eintragung ins Personenstandsregister
(Grundvoraussetzung für die Reichs- und Staatsangehörigkeit)
EPSRA
Reichs-Personenausweis (wichtigstes Dokument, um die Fahrerlaubnis und den Reisepaß erwerben zu können) RPA
Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde (BuStaU+RuStaU) RuStaU
Reichs-Fahrerlaubnis RFE
Reichs-Reisepaß RRP
Entlassungsurkunde EntUrk
Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Begriff der Fremdregierung und wird staatlich als Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde geführt. RuStaU
Reichsgewerbeantrag RGA
Sie haben weitere Fragen, dann haben Sie hier die Möglichkeit
Mit der Bestellung über unseren Shop, erfahren sie gleich das Gesamtentgelt und die Kontodaten Shop
Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente
Personenstandsurkunde  (Reichs- und Staatsangehörige können diese, absofort hier bestellen PSU
Führungszeugnis
FüZs
Geburtsurkunde GebU
Heirats- bzw. Ehe-Urkunde EheU
Sterbeurkunde SterbU

Vorbereitung für den Erwerb staatlicher Dokumente, inklusive der Eintragung ins Personenstandsregister Deutschlands.

Die Kosten und Antragsformulare können Sie über unseren Shop https://reichsdruckerei.de/shop/ ermitteln. Das „BRD-Ade-Paket“ beinhaltet alle aktuellen Anträge, wichtige Rechtsmittel und Antworten zur Legitimation.

Weitere Seiten bei denen Sie das „BRD-Ade-Paket“ bestellen können sind: https://www.uni-spik.de/studium/produkt/brd-ade-paket/   https://vb1873.webnode.com/products/brd-ade-paket-deutschland/


Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformularen (siehe oben die einzeln aufgelisteten Dokumente) halten Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder bereit.

Die nachfolgende Liste gilt nur für Deutsche

– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag, vorrangig der Reichs-Personenausweis,
(die jeweiligen Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Dokumente oder oben als pdf verlinkt)

Kopie Ihrer Geburts- oder Abstammungsurkunde
ein Lichtbild
Kopie vom BRD-Perso / BRD-Reisepass
Kopie vom BRD-“Führerschein” oder auch internationale Führerscheine


Die nachfolgende Auflistung gilt für Nichtdeutsche, Fremdländer oder Ausländer.

– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag, vorrangig der Reichs-Personenausweis,
(die jeweiligen Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Dokumente oder oben als pdf verlinkt)

Einbürgerungsgenehmigung bzw. Naturalisation durch BRD-Unternehmen
Polizeiliches Führungszeugnis der BRD-Unternehmen
– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag für das betreffende Dokument

Ihre Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
ein Lichtbild (gute Qualität als Foto, digital hohe Auflösung)
Kopie vom BRD-Perso / int. Ausweis / BRD-Reisepass
Kopie vom BRD-“Führerschein” oder auch internationale Führerscheine

*(Urteile 2 Bvl.6/56, 2BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,226 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Bei Nachfragen zu den beantragten Dokumenten wenden Sie sich bitte zu normalen Tageszeiten an unsere jeweiligen Volks-Büros, an die Druckerei oder an die Zentrale.

ePost-Adresse: zentrale@reichsamt.info
ePost-Adresse: zentrale@reichsamt-des-innern.de
ePost-Adresse: verwaltung@dramt.de



Staatsangehörigkeitsausweis (staatlich) = Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde

Staatsangehörigkeitsurkunde

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen werden, denn der BRD-Personalausweis oder der deutsche BRD-Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. (Dies ist die BRvD-Aussage zur Staatsangehörigkeit) WICHTIGE Aussage der Reichsleitung: Dem ist nicht so!
Der Reichs- und Staatsangehörigkeitsausweis ist identisch mit der Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde

Sie erhalten hiermit endlich einen echten Nachweis Ihrer Reichs- und Staatsangehörigkeit.

(Reichsangehörigkeit in Verbindung mit der Bundesstaatsangehörigkeit und der Nationalstaatsangehörigkeit Deutschland)

RuStA Antragsformular (pdf-Vorlage)

Postleitzahl des Deutschen Reiches

Zusätzlich Geburts- oder Abstammungs -„urkunde“ hinzufügen und eine Foto von Ihnen, im Fall das noch kein RPA angefordert wurde.

Hinweis: „Stand“ bedeutet Titel, Beruf, Berufung und „in“ = der derzeitige Wohnsitz.
Geburtsdatum und „zu“ = wo Sie geboren sind.

Die RuSta-Urkunde ist erst verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde.

RuSta-Urkunde
(pdf-Vorlage mit klick auf  Bild)

Hinweis zur Legitimation

Hinweis zu anderen Ausweisen

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Lesen Sie hierzu die Gesetzgebung

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich
„RuStAG-1913“ vom 22. Juli 1913

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

*******************

 

Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

 

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de