Staatliche Dokumente des Deutschen Reiches

Kurzfassung: Ab 2008 distanzieren wir uns offenkundig von Reichsbürgern, deren Verschwörungstheorien, Handlungen und Unterstellungen, denn wir sind Reichs- und Staatsangehörige nach dem RuStaG 1913.

Die Eintragung der natürlichen „Deutsch“en ins Personenstandsregister regelt das Personenstandsgesetz in Verbindung mit der Einbürgerung der natürlichen „Deutsch“en und auch der ausländischen Mitmenschen durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Gemäß „Bundesverfassungsgericht“-Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich (davon ausgeschlossen ist die Weimarer Republik, der Führerstaat, das Großdeutsche Reich und die BRD vor 1990 das vereinte Deutschland nach 1990) den Zusammenbruch überlebt und hat nach wie vor Rechtsgültigkeit und ist seit dem Jahr 2008 begrenzt handlungsfähig. Unser Ziel ist ein modernes, souveränes Deutschland im Einklang mit allen Völkern der Erde. Diesbezüglich sind die Grenzen, wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden, der unveräußerliche und nicht verhandelbare Gebietsstand, als ewiger Bund im Rechtskreis Deutschlands als Nationalstaat mit seinen Bundesstaaten im Deutschen Reich.
Sie interessieren sich für die staatlichen Reichsdokumente, dann lesen Sie bitte auch die jeweiligen Vorschriften zu den Dokumenten:

(ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Zu den Seiten unserer staatlichen Dokumente Anträge in pdf
Antrag zur Eintragung ins Personenstandsregister
(Grundvoraussetzung für die Reichs- und Staatsangehörigkeit)
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Den Antrag für die Eintragung ins Reichsregister (EPSRA) erhalten Sie hier
Näheres zum Ausweis für Schutzbedürftige erfahren Sie unter:
https://www.dramt.de/Dokumente/Schutzausweis-fuer-Heimatdeutsche/Menschenrecht-Heimatrecht.pdf

Ausweis für Schutzbedürftige Deutsche (entworfen für die auf dem Weg befindlichen Deutschen, die für einen amtlichen Personenausweis noch nicht die richtige Motivation haben, jedoch sich vom System der BRD und EU distanzieren.)

Kurzerklärung: Menschenrecht-Heimatrecht

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Den Antrag für den Ausweis für
Schutzbedürftige erhalten Sie hier
Näheres zum Reichs-Personenausweis erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/personenausweis

Reichs-Personenausweis (wichtigstes Dokument,
um die Fahrerlaubnis und weiterer Dokumente erwerben zu können)

Ablaufdatum entfällt.
Es obliegt jedem selbst ob sein Ausweis den aktuellen Ansprüchen entspricht.

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Den Antrag für den RPA erhalten Sie hier
Näheres zur Reichs-Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/reichsangehoerigkeitsurkunde

Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde (BuStaU+RuStaU)

 

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Den Antrag für die RuSta-Urkunde erhalten Sie hier
Näheres zur Reichs-Fahrerlaubnis erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/fahrerlaubnis

Reichs-Fahrerlaubnis

Achtung: Sollte ein Verfahren wegen „Führer“schein-Entzug oder – Sperre vorliegen, so lehnen wir die Ausstellung der Reichs-Fahrerlaubnis während des Verfahrens ab.

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Den Antrag für die Reichs-Faherlaubnis erhalten Sie hier
Reichs-Reisepaß bis auf weiteres nicht verfügbar. RRP
Näheres zur Entlassungsurkunde erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/entlassungsurkunde

Entlassungsurkunde

 

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Den Antrag
für die Entlassungs-Urkunde erhalten Sie hier
Näheres zum Staatsangehörigkeitsausweis erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/reichsangehoerigkeitsurkunde

Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Begriff der Fremdregierung und wird staatlich als Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde geführt.

 

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Den Antrag für die Reichs- und Staatsangehörigkeits-Urkunde (RuStaU) erhalten Sie hier
Näheres zum Reichs-Gewerbe erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/reichsgewerbe/

Reichsgewerbe (normal)

Freies Reichsgewerbe

 

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Den Antrag für das Reichsgewerbe erhalten Sie hier
Und hier der Antrag für das Freie Gewerbe
Sie haben weitere Fragen, dann haben Sie hier die Möglichkeit
Mit der Bestellung über unser Portal, erfahren sie gleich das Gesamtentgelt und die Kontodaten Portal/Shop
Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente
Näheres zur Personenstandsregister-Urkunde erfahren Sie unter:

Personenstandsurkunde  (Reichs- und Staatsangehörige können diese, absofort hier bestellen

 

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Für diese Personenstands-Urkunde reicht eine einfache Beantragung, Voraussetzung ist die

 

Registereintragung

Näheres zum Reichs-Führungszeugnis erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/fuehrungszeugnis/

Führungszeugnis

 

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Für das Führungszeugnis reicht eine einfache Beantragung, Voraussetzung ist die Registereintragung
Näheres zur Reichs-Geburtsurkunde erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/geburtsurkunde-staatlich/

Geburtsurkunde

 

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Den Antrag für eine Reichs-Geburtsurkunde (GebU) erhalten Sie hier
Näheres zur Ehe- und Heiratsurkunde erfahren Sie unter:
https://www.reichsamt.info/jdr-druckerei/heiratsurkunde-staatlich/

Heirats- bzw. Ehe-Urkunde

 

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Den Antrag für die Ehe-Urkunde (EheU) erhalten Sie hier
Sterbeurkunde werden aus hoheitlichen Gründen noch nicht ausgestellt SterbU

Vorbereitung für den Erwerb staatlicher Dokumente, inklusive der Eintragung ins Personenstandsregister Deutschlands.

Die Kosten und Antragsformulare können Sie über unseren Shop https://www.reichsdruckerei.de/shop/ ermitteln. Das „BRD-Ade-Paket“ beinhaltet alle aktuellen Anträge, wichtige Rechtsmittel und Antworten zur Legitimation.

Die nachfolgende Liste gilt nur für Deutsche

– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag, vorrangig der Reichs-Personenausweis,

(die jeweiligen Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Dokumente oder oben als pdf verlinkt)

zuzüglich legen Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder dem Antrag bei.

Kopie Ihrer Geburts- oder Abstammungsurkunde

ein Lichtbild
Kopie vom BRD-Perso / BRD-Reisepass

Kopie vom BRD-„Führerschein“ oder auch internationale Führerscheine


Die nachfolgende Auflistung gilt für Nichtdeutsche, Fremdländer oder Ausländer.

– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag, vorrangig der Reichs-Personenausweis,

(die jeweiligen Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Dokumente oder oben als pdf verlinkt)

zuzüglich legen Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder dem Antrag bei.

Einbürgerungsgenehmigung bzw. Naturalisation durch BRD-Unternehmen

Polizeiliches Führungszeugnis der BRD-Unternehmen

– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag für das betreffende Dokument

Ihre Geburts- bzw. Abstammungsurkunde

ein Lichtbild (gute Qualität als Foto, digital hohe Auflösung)

Kopie vom BRD-Perso / int. Ausweis / BRD-Reisepass

Kopie vom BRD-„Führerschein“ oder auch internationale Führerscheine

*(Urteile 2 Bvl.6/56, 2BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,226 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)

Bei Nachfragen zu den beantragten Dokumenten wenden Sie sich bitte zu normalen Tageszeiten an unsere jeweiligen Volks-Büros, an die Druckerei oder an die Zentrale.

ePost-Adresse: zentrale@reichsamt.info
ePost-Adresse: zentrale@reichsamt-des-innern.de
ePost-Adresse: verwaltung@dramt.de



Nationalflagge Deutschland als Ganzes im Deutschen Reich

Die echte Nationalflagge Deutschland als Ganzes

Die Flagge (ohne Ständer) hat zwei Kunststoffkarabinerhaken. Material glänzendes Polyestergewirke, hohe Farbbrillanz, waschbar, schnelltrocknend, schwer entflammbar. Größe 150 x 90 Anordnung: schwarz-weiß-roth.


Vorgeschichte.

In der Zeit von 1871 bis 1918 war gemäß Artikel 55 der Vollverfassung des Deutschen Reiches bzw. des Ewigen Bundes, Zitat: Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß-roth.

Mit der Verordnung über die Führung der Reichsflagge, vom 08.11.1892, § 1. des betreffenden Gesetzes, Zitat: Die Bundesflagge in der durch die Verordnung vom 25.10.1867 (Bundes-Gesetzbl. S. 39) für die Schiffe der deutschen Handelsmarine festgestellten Form bildet die deutsche Nationalflagge.

Die Anordnung der Farben schwarz-weiß-rot wurde in folgendem Gesetz festgelegt:
Verordnung, betreffend die Bundesflagge für Kauffahrteischiffe, vom 25.10.1867, Zitat: Die Bundesflagge, welche von den Kauffahrteischiffen der Bundesstaaten fortan als Nationalflagge ausschließlich zu führen ist…


Die neue Epoche und der Weg in die Souveränität des Nationalstaates Deutschland

Verordnung, betreffend die Führung und Benutzung der Nationalflagge des Deutschen Reiches

RGBl-2010071-Nr10-Verordnung-ueber-die-Fuehrung-der-Nationalflagge vom 07.10.2020

Zitat der Präambel: In Anbetracht der wachsenden Zahl der unbefugten Benutzung unserer deutschen Nationalflagge wurde diese Verordnung beschlossen, um zu verhindern, daß dieses hoheitliche Symbol durch eine mißbräuchliche Verwendung entwertet wird. Darüber hinaus soll das Ansehen, die Akzeptanz und das Vertrauen zu Deutschland im Deutschen Reich wieder hergestellt und geschützt werden.

Verordnung, betreffend die Deutsche Nationalflagge

RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge vom 07. Juli 2021

Zitat § 1: Die Deutsche Nationalflagge besteht aus einem schwarzen abgeschnittenen Dreieck, von der Stange beginnend, mit der großen Länge über die ganze Höhe der Fahne ausgehend. Verhältnis der Höhe zur Länge wie 2 zu 3. Die zwei gleichbreiten Querstreifen sind oben weiß, unten rot und 1zu1 im Verhältnis zur Gesamthöhe der Flagge. Mittig eines Quadrates, von der Stange ausgehend, befindet sich ein weißes rundes Feld, dessen Durchmesser die halbe Fahnenhöhe beträgt. In diesem weißen Feld befindet sich das Bundeswappen, geführt auch als Wappen des Deutschen Kaisers (Quelle Gerard Ströhl, Deutsche Wappenrolle). Siehe Seite 2107092 dieses Reichsgesetzes.

 

Wichtiger Hinweis: Diese Nationalflagge Deutschland darf nur nach dem Flaggengesetz verwendet werden. Für die Teilnahme von Demonstrationen Staatenloser, Parteien, Reichsbürger und der aktuellen Bevölkerung der BRD-DDR-dvD ist diese Flagge verboten.

Gesetz, betreffend der Gedenk- und Feiertage im Deutschen Reich

RGBl-1701181-Nr03-Gesetz-Gedenk-und-Feiertage, vom 18.01.2017

unter anderen Tagen, die drei herausragenden Feiertage

18. Januar, ist Nationalgedenktag zur Gründung des Deutschen Reiches als erster Deutscher Nationalstaat und als ewiger Bund der Deutschen Völker. An diesem Tagen gilt im gesamten Reichsgebiet die Vollmastbeflaggung.

8. Mai, Volkstrauertag zum Gedenken an die Vertreibungen, die Opfer der Rheinwiesenlager, die Massenvergewaltigungen an unschuldigen Frauen und Kindern, die Massaker, Entrechtung, Internierung und den gezielten Völkermord, sowie den Tag der Gefangenschaft. An diesem Tag sind alle Flaggen im gesamten Reichsgebiet auf Halbmast gesetzt.

9. November, Nationalfeiertag zum Gedenken der Helden- und Soldaten, die zum Wohle und Ruhme des Deutschen Volkes, des Deutschen Reiches, der deutschen Bundesstaaten, das Vaterland verteidigt und beschützt haben. An diesem Tag wird auch all Denen gedacht, die den Regimen (ab 1919) trotzten und zum Mauerfall beigetragen haben. Fällt der 9. November nicht auf einen Sonntag, dann ist dieser Tag ein nationaler Feiertag.




Reichs-Reisepaß

Bevor Sie sich einen Reichs-Reisepaß besorgen, sollten Sie sich ausreichend informiert haben, denn nun reisen Sie als rechtsfähige und geschäftsfähige natürliche, womöglich auch als juristische Person. Sie sollten wissen, was diese Entscheidung bedeutet. Die Reichs-Reisepässe werden nur an die im Personenstandsregister geführten Reichs- und Staatsangehörige ausgegeben.

 

Achtung: Wird der Reisepaß über diesen Shop bestellt, so sind unbedingt folgende Unterlagen einzureichen:
a) Der unterzeichnete und ausgefüllte Antrag;
b) Ein Paßbild; (in der Regel verwenden wir das Bild vom Personenausweis)
c) Kopie des Reichs-Personenausweises
d) Kopie der Geburtsurkunden weitere einzutragende Personen (wie Kinder)
Bitte die Seite zum Reichs-Reisepaß vorher gut studieren

Der Reisepaß ist nur verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde. Er hat eine eigene ID-Nr., die sich von der RPA-ID-Nr. unterscheidet.

Haben Sie bitte Verständnis, daß Bestellungen eines Reisepasses, bis zu weiteren vier Wochen nach Erhalt aller dafür notwendigen Unterlagen, dauern kann.

Das Antragsformular (pdf)

Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente (pdf)

Hinweis zur Legitimation

Hinweis zu anderen Dokumenten und Ausweise

Seit dem 06. Dezember 2016

Bevor Sie sich einen Reichs-Reisepaß besorgen, sollten Sie sich ausreichend informiert haben, denn nun reisen Sie als rechtsfähige und geschäftsfähige natürliche, womöglich auch als juristische Person. Sie sollten wissen, was diese Entscheidung bedeutet. Die Reichs-Reisepässe werden nur an die im Personenstandsregister geführten Reichs- und Staatsangehörige ausgegeben. Darum empfehlen wir Ihnen, nachfolgende Gesetze zu studieren:

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Zu Ihrem Verständnis verweisen wir auf die tatsächlich anzuwendenden Gesetze des Deutschen Reiches, die Sie finden werden unter: http://deutscher-reichsanzeiger.de (Gesetzesseite und Amtsblattseite).

Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913 (aktuelle Fassung):

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung (Personenstandsgesetz):

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/personenstandsgesetz-1875-stand-18-08-1896/

Gesetz betreffend die Ausweispflicht in Deutschland (Deutsches Reich):

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1410081-nr32-gesetz-ausweispflicht-ausweisegesetz/

Paßgesetz des Deutschen Reiches:

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1610281-nr30-passgesetz-des-deutschen-reiches/

Reichs-Reisepaß (RRP)

Sie erhalten hier den Reisepaß des
Deutschen Reiches.

RRP-Antragsformular (pdf-Vorlage)
RRP-Beschreibung (pdf-Vorlage)
Postleitzahl des Deutschen Reiches

Voraussetzung ist der Besitz des RPA, da dieser im Reisepaß mit einer RRP-ID integriert ist.

Merkmale zum RRP:
kein elektr. Speichermedium;
keine biometrischen Daten;
keine integrierte Antenne;
keine Fingerabdrücke;

100% Handarbeit;
100% Datenschutz;
Sicherheitspapier;
hohe Fälschungssicherheit;
32 Seiten;
Paß in transparenter Schutzhülle;

Reichs-Reisepass

RRP-Beschreibung (pdf-Vorlage)


(pdf-Antragsformular mit klick auf  Bild)

 Achtung:
Der Reisepaß ist nur verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde. Er hat eine eigene ID-Nr. die sich von der RPA-ID-Nr. unterscheidet.

Bestellung über unser Portal (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Haben Sie bitte Verständnis, daß Bestellungen eines Reisepasses, bis zu vier Wochen nach Erhalt aller dafür notwendigen Unterlagen, dauern kann.  

Lesen Sie die Gesetzgebung

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Volk,
vom 22. Juli 1913

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

Wer die Reisepäße herstellt (& 7. Absatz 2 des nachfolgenden Gesetzes)

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1610281-nr30-passgesetz-des-deutschen-reiches/

Wer für den Datenschutz verantwortlich ist (& 7. Absatz 3 des nachfolgenden Gesetzes)

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1610281-nr30-passgesetz-des-deutschen-reiches/

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z.B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

 

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

 

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de