Die Beantragung erfolgt ohne einen ausgefüllten Antrag. Bedingung ist die Rechts- und Geschäftsfähigkeit
Artikelnummer: PSU
Geburts-, Heirats- und Sterberegister werden im Personenstandregister Deutschland eingepflegt. Kontakt zum Personenstandregister des Standesamtes Deutschland im Deutschen Reich bekommen Sie über
http://bundespraesidium.de/standesamt/
Dieses Personenstandsregister mußte für Deutschland eingerichtet werden, da die von der BRD geführten Personenstandsregister, nur noch im Sinne der EU, als gewerbliche Unternehmungen handeln. Die BRD wurde über sein Bonner Grundgesetz mit Artikel 23 neue Fassung (Stand: 1992) der EU einverleibt. Somit obliegt es der freiwilligen Entscheidung des Deutschen Volkes, wann es bereit sein wird, seine Deutschland als Ganzes und das Deutsche Reich wieder handlungsfähig einzurichten.
Die Personenstandsurkunde kann hier ganz einfach bestellt werden. Bitte nur bestellen, wenn ein Eintrag im Personenstandsregister Deutschland besteht, und sie ein Dokument besitzen, das durch uns ausgestellt wurde. Für die Beantragung staatlicher Urkunden und Ausweise benötigen volljährige vorrangig bzw. zeitgleich einen Reichs-Personenausweis.
Sehr wichtig für die Menschen die den Unterschied zwischen Reichsbürgern und Reichs- und Staatsangehörigen nicht sofort erkennen können.
Kurzfassung:Ab 2008 warnen und distanzieren wir uns offenkundig von Reichsbürgern, deren Verschwörungstheorien, Handlungen und Unterstellungen, denn wir sind Reichs- und Staatsangehörige nach dem RuStaG 1913.
Bitte bewahrt Ruhe, denn das ist nun sehr wichtig. Nur mit Besonnenheit, Klarheit und absoluten Vertrauen, werden wir diesen Sturm aus sicherer und geschützter Position überstehen.
Erhard Lorenz, Staatssekretär des Innern, den 12.12.2022.
Die Lösung ist die echte Reichs- und Staatsangehörigkeit
Das einzig wahre und legitime Staatsangehörigkeitgesetz zu Deutschland
Und nur darum geht es, denn wir müssen im richtigen Register registriert sein.
Wie erkennt und fühlt der Deutsche die Heimat seiner Ahnen
Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt…..
Nationalflagge Deutschland als Ganzes im Deutschen Reich
Nationalflagge Deutschland als Ganzes im Deutschen Reich
35,00 €
Größe 150 x 90 Anordnung: schwarz-weiß-roth.
Die Flagge (ohne Ständer) hat zwei Kunststoffkarabinerhaken. Material glänzendes Polyestergewirke, hohe Farbbrillanz, waschbar, schnelltrocknend, schwer entflammbar.
Artikelnummer: DND-70000-1
Die echte Nationalflagge Deutschland als Ganzes
Die Flagge (ohne Ständer) hat zwei Kunststoffkarabinerhaken. Material glänzendes Polyestergewirke, hohe Farbbrillanz, waschbar, schnelltrocknend, schwer entflammbar. Größe 150 x 90 Anordnung: schwarz-weiß-roth.
Vorgeschichte.
In der Zeit von 1871 bis 1918 war gemäß Artikel 55 der Vollverfassung des Deutschen Reiches bzw. des Ewigen Bundes, Zitat: Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß-roth.
Mit der Verordnung über die Führung der Reichsflagge, vom 08.11.1892, § 1. des betreffenden Gesetzes, Zitat: Die Bundesflagge in der durch die Verordnung vom 25.10.1867 (Bundes-Gesetzbl. S. 39) für die Schiffe der deutschen Handelsmarine festgestellten Form bildet die deutsche Nationalflagge.
Die Anordnung der Farben schwarz-weiß-rot wurde in folgendem Gesetz festgelegt:
Verordnung, betreffend die Bundesflagge für Kauffahrteischiffe, vom 25.10.1867, Zitat: Die Bundesflagge, welche von den Kauffahrteischiffen der Bundesstaaten fortan als Nationalflagge ausschließlich zu führen ist…
Die neue Epoche und der Weg in die Souveränität des Nationalstaates Deutschland
Verordnung, betreffend die Führung und Benutzung der Nationalflagge des Deutschen Reiches
RGBl-2010071-Nr10-Verordnung-ueber-die-Fuehrung-der-Nationalflagge vom 07.10.2020
Zitat der Präambel: In Anbetracht der wachsenden Zahl der unbefugten Benutzung unserer deutschen Nationalflagge wurde diese Verordnung beschlossen, um zu verhindern, daß dieses hoheitliche Symbol durch eine mißbräuchliche Verwendung entwertet wird. Darüber hinaus soll das Ansehen, die Akzeptanz und das Vertrauen zu Deutschland im Deutschen Reich wieder hergestellt und geschützt werden.
Verordnung, betreffend die Deutsche Nationalflagge
Zitat § 1: Die Deutsche Nationalflagge besteht aus einem schwarzen abgeschnittenen Dreieck, von der Stange beginnend, mit der großen Länge über die ganze Höhe der Fahne ausgehend. Verhältnis der Höhe zur Länge wie 2 zu 3. Die zwei gleichbreiten Querstreifen sind oben weiß, unten rot und 1zu1 im Verhältnis zur Gesamthöhe der Flagge. Mittig eines Quadrates, von der Stange ausgehend, befindet sich ein weißes rundes Feld, dessen Durchmesser die halbe Fahnenhöhe beträgt. In diesem weißen Feld befindet sich das Bundeswappen, geführt auch als Wappen des Deutschen Kaisers (Quelle Gerard Ströhl, Deutsche Wappenrolle). Siehe Seite 2107092 dieses Reichsgesetzes.
Wichtiger Hinweis: Diese Nationalflagge Deutschland darf nur nach dem Flaggengesetz verwendet werden. Für die Teilnahme von Demonstrationen Staatenloser, Parteien, Reichsbürger und der aktuellen Bevölkerung der BRD-DDR-dvD ist diese Flagge verboten.
Gesetz, betreffend der Gedenk- und Feiertage im Deutschen Reich
unter anderen Tagen, die drei herausragenden Feiertage
18. Januar, ist Nationalgedenktag zur Gründung des Deutschen Reiches als erster Deutscher Nationalstaat und als ewiger Bund der Deutschen Völker. An diesem Tagen gilt im gesamten Reichsgebiet die Vollmastbeflaggung.
8. Mai, Volkstrauertag zum Gedenken an die Vertreibungen, die Opfer der Rheinwiesenlager, die Massenvergewaltigungen an unschuldigen Frauen und Kindern, die Massaker, Entrechtung, Internierung und den gezielten Völkermord, sowie den Tag der Gefangenschaft. An diesem Tag sind alle Flaggen im gesamten Reichsgebiet auf Halbmast gesetzt.
9. November, Nationalfeiertag zum Gedenken der Helden- und Soldaten, die zum Wohle und Ruhme des Deutschen Volkes, des Deutschen Reiches, der deutschen Bundesstaaten, das Vaterland verteidigt und beschützt haben. An diesem Tag wird auch all Denen gedacht, die den Regimen (ab 1919) trotzten und zum Mauerfall beigetragen haben. Fällt der 9. November nicht auf einen Sonntag, dann ist dieser Tag ein nationaler Feiertag.
Personenstandsregister Deutschland des Deutschen Reiches
Das rechtsfähige Deutsche Reich ist zu keiner Zeit untergegangen und wird in den Staatsgrenzen zum 31. Juli 1914 durch die Verfassung des Deutschen Reiches beschrieben. Somit ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) von 1913 des Deutschen Reiches anzuwenden.
Der urkundlich bescheinigte Eintrag in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches ist der einzige Nachweis, daß Sie wieder als natürliche Person nach RuStaG 1913 Deutsche Reichs- und Staatsangehörige sind und den dadurch garantierten (Artikel 3 der Deutschen Reichsverfassung) rechtlichen Schutz genießen.
Der Bundesrath und der Volks-Reichstag beschloß im Jahr 2011 Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern zu berufen, da er zu diesem Zeitpunkt den Nachweis einer gesetzlich korrekten 3,5-jährigen Reichsbeamtenausbildung nachweisen konnte und somit allen Ausweisen und Urkunden durch seine Unterschrift Rechtskraft und die staatliche Anerkennung erteilen konnte. Alles nachzulesen und zu entnehmen aus dem amtlichen Mitteilungsblatt des Deutschen Reiches: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/
Ausgestellte Urkunden sind nur mit dem Amtssiegel des Deutschen Reiches und mit der Unterschrift eines legitimen Urkundsbeamten, in unserem Fall der Staatssekretär des Innern, gültig. Die von andern sich selbst ernannten kommissarischen Regierungen, Exilregierungen, Gemeinden, Reichsbürgern, Bewegungen, Religionsgemeinschaften und Gruppen ausgestellten und unterzeichneten Urkunden, Ausweis und Pässe sind unter vorsätzlicher Täuschung ungültig besitzen keine Rechtskraft und sind gemäß dem Strafgesetzbuch ein Straftatbestand. Schon der Versuch ist strafbar.
Im Jahr 2011 wurde das Personenstandsregister eingerichtet um hier eingetragen werden zu können, erfordert es die freiwillige Eintragung in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches.
Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter unserer staatlichen Druckerei:
https://reichsdruckerei.de/
Lassen Sie sich nicht von BRD-, DDR- und Stasi-Ubooten verleiten, sich in deren Register eintragen zu lassen, das wäre gleichzusetzen mit dem Register der Nazis.
Die Beantragung der Ausweise und Urkunden erfolgt unter:
Artikel 2 ……daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.
Im Deutschen Reich gelten uneingeschränkt die bis zum 28. Oktober 1918 beschlossenen und nie außer Kraft gesetzten Reichsgesetze.
Artikel 11: Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages.
Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane
Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane, deren Gesetze und Dokumente.
Die Deutschen werden, wie die angewandten Gesetze es vorschreiben, als „Staatenlos“ geführt, da sie sich für das Vereinigte Wirtschaftgebiet entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen, die als Reichsbürger eingestuft werden, zu. Der Gelbe Schein und die Ausweise der Reichsbürger sowie der BRD sind Urkundenfälschungen und helfen dem Mangel, „im Besitz einer Staatsangehörigkeit zu sein“, NICHT ab.
Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe „Bundesrath“ und „Volks-Reichstag“ nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.
Beide Verfassungsorgane haben die Körperschaft Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von ihr angefertigten und ausgegebenen Dokumente, in öffentlich einberufenen Tagungen, genehmigt und legitimiert.
Seit dem Jahr 1919, gab es auf deutschem Boden zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) und dies bis in das Jahr 2009. Erst am 23. Mai 2009 wurde das Parlament als Volks-Reichstag durch den Bundesrath (vor dem Reichstag in Berlin) proklamiert und nachfolgende per Gesetzblatt reaktiviert.
Hier die Kurzerklärung, wer uns NICHT legitimiert hat: Als souverän denkende und handelnde Deutsche, legen wir keinen Wert auf Genehmigungen und Legitimationen durch BRD-Personal, Reichsbürger, nicht deutsche Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die „Bonner BRDDDRdvD“ oder deren nicht staatliche Unternehmungen.
Wir legitimieren uns durch die offenkundige Anwendung und Durchführung unserer Deutschen Reichserfassung, seit dem 29. Mai 2008!
Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches NUR durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und die Anwendung der souveränen Gesetze durch das Deutsche Volk erfolgen kann. Der „Bundesrath“ und der „Volks-Reichstag“ haben sich das ab 2008 auf die Nationalflagge geschrieben und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze hier im Amtsblatt: http://www.deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von allen Fremdverwaltungen und feindlich gesinnten Bewegungen, Parteien und Reichsbürger verabschieden können.
Welche Verfassung geht dem BRDrecht vor?
Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung vorrangig und immer als den übergeordneten Rechtskreis zu verstehen.
(Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Unternehmungen können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)
Das GG des BRD beruft sich durch das Bundesverfassungsgericht auf die Weimarer Verfassung von 1919, auch wenn sie das abstreitet.
Zitat aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140: “Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ Querverweise dazu: Urteil:1.Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266[277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3. Gesetze ohneGeltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363))
Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.
Das GG besagt aber auch: Artikel 31 des GG: “Bundesrecht bricht Landesrecht”
Frage: Wer ist der Bund, der das Bundesrecht hat? Diese Weimarer Verfassung besagt: Artikel 13 der Weimarer Verfassung: “Reichsrecht bricht Landesrecht” Frage: Welches Reichsrecht bricht hier was?
Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.
Die einzig wahre und nie außer Kraft gesetzte Verfassung Deutschlands besagt:
Artikel 2 der Verfassung Deutschland: „……..daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen…….“.
Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht.
Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige Verfassung, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitatanfang: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…” Zitatende. So wird mit Artikel 13 der WRV den damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt.
Übertragen wir diese Erkenntnis nun auf Staatsangehörigkeitsausweis, (bei der BRD der „Gelbe“ Schein), dann darf doch verstanden werden, daß Urkunden und Ausweise des Deutschen Reiches, den Ausweisen und Urkunden eines Bundes und seiner Länder, vorgehen.
Es darf verstanden werden, daß die „BRD-Behörden“ keine Urkunden und Ausweise im Rechtskreis von „Deutschland als Ganzes“ (Grenzen 31.07.1914) ausstellen können und auch dafür NICHT legitimiert sind. Dies ist auch sehr leicht festzustellen durch die Verwendung des sogenannten Bundesadlers, der absolut identisch mit dem Adler der Weimarer Zionisten-Republik ist.
Dies wird noch bekräftigt, durch Artikel 4, Absatz 1. und 12. der Verfassung Deutschlands; Absatz 1 Zitatanfang:
„die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind,….“
Zitatende
Absatz 12: Zitatanfang:
sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;
Zitatende
Es darf verstanden werden, daß nur die Ausweise und Dokumente nach Reichs- und Bundesstaatsrecht ausgestellt werden können, die unter http://reichsdruckerei.de und http://deutsche-reichsdruckerei.de zu finden sind.
Sie müssen sich nicht wundern, wenn die aktuellen Sicherheitskräfte (POLIZEI) keine Ordnung schaffen können, da sie ständig von Staatenlosen, Reichsbürgern, Patrioten, Parteien, Bewegungen, Religionsgruppen, Gemeindegründer, Freistaatgründern, Demos und Geschichtsfälschern mißbraucht und getäuscht wird. Wenn eine staatenlose Person die POLIZEI infrage stellt, braucht sie sich nicht wundern, wenn sie auch wie eine rechtlose Person behandelt wird, denn Staatenlosigkeit bedeutet gemäß angewandten Gesetzen auch Rechtlosigkeit.
Auch hier darf verstanden werden, daß nicht die BRD gegen die Verfassung und Gesetze des Deutschen Reichs verstößt, sondern die oben genannten Gruppierungen, allen voran die Reichsbürgerszene. Es sind die, die eine BRD als Verräter und Betrüger tituliert, aber selbst gegen die Verfassung und die Gesetze Deutschlands und des Deutschen Reiches verstößt.
Wie soll es jemals zu einer Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands kommen, wenn 99 % der Reichsbewegungen, Reichsbürger und Patrioten es ablehnen, die eingerichteten institutionalisierten Organe anzuerkennen. Persönliche Befindlichkeiten haben bei so einer wichtigen und weltpolitischen Aufgabe nichts verloren, es gelten folgende deutsche Werte: Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Mut zur Verantwortung und korrekten Handlung, Treue zur Verfassung und den wahren Reichsgesetzen, Treue zum Deutschen Volk und der deutschen Heimat.
Völkerrechtssubjekt ist das „Deutsche Reich“ Völkerrechtsobjekt ist der „Nationalstaat Deutschland“
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch, da die echte Grenzgebung 1914 ist) darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der sogenannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”.
Einfach in zwei Absätzen erklärt:
Nur Reichs- und Staatsangehörige, die im Besitz eines unserer Dokumente sind und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt werden, sind gemäß tatsächlichem Gesetz rechtsfähig und geschäftsfähig. Demgemäß berechtigt zu wählen, gewählt zu werden, ein Amt anzunehmen und auch ernannt zu werden.
WIR (Reichsleitung, Bundesrath und Volks-Reichstag), unsere Dokumente, Gesetze, Beschlüsse und Handlungen wurden nur durch rechts- und geschäftsfähige Deutsche legitimiert.
Die Eintragung der natürlichen „Deutsch“en ins Personenstandsregister regelt das Personenstandsgesetz in Verbindung mit der Einbürgerung der natürlichen „Deutsch“en und auch der ausländischen Mitmenschen das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Gemäß „Bundeverfassungsgericht„-Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich (davon ausgeschlossen ist die Weimarer Republik, der Führerstaat, das Großdeutsche Reich und die BRD vor 1990 das vereinte Deutschland nach 1990) den Zusammenbruch überlebt und hat nach wie vor Rechtsgültigkeit und ist ab 2008 Teil-Handlungsfähigkeit.Unser Ziel ist ein modernes souveränes Deutschland im Einklang mit den Völkern der Erde. Diesbezüglich sind die Grenzen, wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden, der unveräußerliche und nichtverhandelbare Gebietsstand, als ewiger Bund im Rechtskreis Deutschlands als Nationalstaat mit seinen Bundesstaaten im Deutschen Reich.Sie interessieren sich für die staatlichen Reichsdokumente, dann lesen Sie bitte auch die jeweiligen Vorschriften zu den Dokumenten:
(ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)
Vorbereitung für den Erwerb staatlicher Dokumente, inklusive der Eintragung ins Personenstandsregister Deutschlands.
Die Kosten und Antragsformulare können Sie über unseren Shop https://reichsdruckerei.de/shop/ ermitteln. Das „BRD-Ade-Paket“ beinhaltet alle aktuellen Anträge, wichtige Rechtsmittel und Antworten zur Legitimation.
Zusätzlich zu den ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformularen (siehe oben die einzeln aufgelisteten Dokumente) halten Sie bitte nachfolgende Dokumente und Bilder bereit.
Die nachfolgende Liste gilt nur für Deutsche
– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag, vorrangig der Reichs-Personenausweis, (die jeweiligen Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Dokumente oder oben als pdf verlinkt)
– Kopie Ihrer Geburts- oder Abstammungsurkunde – ein Lichtbild – Kopie vom BRD-Perso / BRD-Reisepass – Kopie vom BRD-“Führerschein” oder auch internationale Führerscheine
Die nachfolgende Auflistung gilt für Nichtdeutsche, Fremdländer oder Ausländer.
– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag, vorrangig der Reichs-Personenausweis, (die jeweiligen Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Dokumente oder oben als pdf verlinkt)
– Einbürgerungsgenehmigung bzw. Naturalisation durch BRD-Unternehmen – Polizeiliches Führungszeugnis der BRD-Unternehmen
– Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag für das betreffende Dokument – Ihre Geburts- bzw. Abstammungsurkunde – ein Lichtbild (gute Qualität als Foto, digital hohe Auflösung) – Kopie vom BRD-Perso / int. Ausweis / BRD-Reisepass – Kopie vom BRD-“Führerschein” oder auch internationale Führerscheine
Bei Nachfragen zu den beantragten Dokumenten wenden Sie sich bitte zu normalen Tageszeiten an unsere jeweiligen Volks-Büros, an die Druckerei oder an die Zentrale.
ePost-Adresse:
zentrale@reichsamt.info
ePost-Adresse:
zentrale@reichsamt-des-innern.de
ePost-Adresse:
verwaltung@dramt.de
Geburtsurkunde (staatlich)
Geburtsurkunde (staatlich)
22,00 €
Die nach römischen Recht gewerblich ausgestellt Geburtsurkunde der EU-BRD, wird durch unsere Geburtsurkunde, staatsrechtlich für rechtsgültig erklärt und beglaubigt. (Sie erhalten ein Original und ein Duplikat)
Artikelnummer: GebU
Im Sinne des Artikel 4 Absatz 12 der Verfassung des Deutschen Reiches, wird mit unserer Urkunde die Geburt, die „nach römischen Recht gewerblich erfasste wurde“, staatlich für rechtsgültig erklärt und beglaubigt.
Für Deutschland gilt: Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, Artikel 2 der Reichsverfassung.
Ergebnis: Die neu ausgestellte Geburtsurkunde, erhält durch uns die staatliche Beglaubigung, wie dies durch § 1. des Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzlich garantiert ist. Für die Beantragung staatlicher Urkunden und Ausweise benötigen volljährige vorrangig bzw. zeitgleich einen Reichs-Personenausweis.
Bereich Geburten
ePost: standesamt@bundespraesidium.de
Staatlich berufene Standesbeamte, sind gemäß Beamtengesetz und im Sinne des Personenstandsgesetzes, für Deutschland im Deutschen Reich ernannt und können sich über eine Ernennungsurkunde ausweisen.
Sollten sich irgendwelche andere Personen im Staatsgebiet des Deutschen Reiches als Standesbeamte bezeichnen, ohne daß diese durch das Deutsche Reich anerkannt wurden, so ist dies ebenso eine Täuschung wie deren Vorgänger, diese Feststellung gilt bis zum 10.11.1918 zurück.
Zusätzlich sind die Gesetzesänderungen zum Stand 28. Oktober 1918 zu berücksichtigen, sehen Sie hierzu im Deutschen Reichsanzeiger hier…….
Der Präsidialsenat, der Bundesrath, der Volks-Reichstag und die hohen Amtsträger distanzieren sich von allen sogenannten Standesbeamten der BRD, die ernannt und bisher eingesetzt wurden.
Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1. Oktober 1874 im Königreich Preußen, ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem.
Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften – meist in feierlichem Rahmen, bei welchem das Eheversprechen und Ringwechsel erfolgt und der Standesbeamte zumindest eine kurze Ansprache hält. Siehe auch Ehe, und Eheurkunde.
In den meisten Ländern findet die standesamtliche vor der kirchlichen Trauung statt und erfordert – wie bei dieser – zwei Trauzeugen. (Standesamtliche Trauung in Deutschland erfordert keine Trauzeugen mehr)
Todesfälle und Ausstellung einer Sterbeurkunde. Viele Standesbeamte wirken hier auch beratend oder erleichtern den Angehörigen den Kontakt zu Bestattungsunternehmen.
Diese drei Vorgänge dürfen nur amtlich vorgenommen werden, weil sie die Gesellschaft in hohem Maß betreffen und Missbräuche unbedingt zu vermeiden sind.
Die Sachbearbeitung obliegt bei den Standesbeamten.
Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)
Geschichte
In früherer Zeit wurden die sogenannten Personenstandfälle (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle) nur in den von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet. Diese Kirchenregister wurden im Laufe der Zeit trotz ihres rein kirchlichen Charakters weithin auch allgemein öffentlichen und staatlichen Zwecken dienstbar gemacht. Die Folge war, dass der Staat auf die Führung dieser Register Einfluss nahm und der staatlichen Aufsicht durch die unteren Verwaltungsbehörden unterstellte.
Zivile Standesämter wurden zwischen 1792 und 1808 im französisch besetzen Rheinland eingeführt. Die ältesten Standesamtsbücher datieren von 1792. Die anderen Standesämter wurden durch den Code Civil anschließend eingerichtet.
Erst mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurden zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Geburt-, Heirats- und Sterberegister) eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt kann die Ehe bürgerlich-rechtlich auch nur noch vor dem Standesbeamten eingegangen werden.
Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?
1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;
2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;
Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift: SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin
5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de
Heiratsurkunde (staatlich)
Heiratsurkunde bzw. Eheurkunde
22,00 €
Gewerblich vollzogene Eheschließung durch EU-BRD-Unternehmen, erhalten durch uns die staatliche Beglaubigung. (Sie erhalten ein Original und ein Duplikat)
Artikelnummer: EheU
Im Sinne des Artikel 4 Absatz 12 der Verfassung des Deutschen Reiches, wird mit dieser Urkunde die „gewerblich vollzogene“ Eheschließung für rechtsgültig erklärt und beglaubigt.
Für Deutschland gilt: Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, Artikel 2 der Reichsverfassung.
Ergebnis: Gewerblich vollzogene Eheschließung durch BRD-Unternehmen erhalten durch uns die staatliche Beglaubigung. Bitte beim Beantragen einer staatlichen Heiratsurkunde, auch die beiden Trauzeugen angeben, Vor- und Familienname mit Anschrift. Für die Beantragung staatlicher Urkunden und Ausweise benötigen volljährige vorrangig bzw. zeitgleich einen Reichs-Personenausweis.
Staatlich berufene Standesbeamte, sind gemäß Beamtengesetz und im Sinne des Personenstandsgesetzes, für Deutschland im Deutschen Reich ernannt und können sich über eine Ernennungsurkunde ausweisen.
Sollten sich irgendwelche andere Personen im Staatsgebiet des Deutschen Reiches als Standesbeamte bezeichnen, ohne daß diese durch das Deutsche Reich anerkannt wurden, so ist dies ebenso eine Täuschung wie deren Vorgänger, diese Feststellung gilt bis zum 10.11.1918 zurück.
Zusätzlich sind die Gesetzesänderungen zum Stand 28. Oktober 1918 zu berücksichtigen, sehen Sie hierzu im Deutschen Reichsanzeiger hier…….
Der Präsidialsenat, der Bundesrath, der Volks-Reichstag und die hohen Amtsträger distanzieren sich von allen sogenannten Standesbeamten der BRD, die ernannt und bisher eingesetzt wurden.
Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1. Oktober 1874 im Königreich Preußen, ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem.
Hier können Sie den Registerauszug Ihres Personenstandes (Personenstandsurkunde) bestellen.
Aufgaben
Die meisten der amtlichen Vorgänge betreffen
Geburten – Eintragung im Geburtenregister (i. d. R. nach Meldung der Eltern, Hebamme, Arzt oder Krankenhaus) – und Ausstellung einer Geburtsurkunde.
Hier können Sie eine staatliche Geburtsurkunde bestellen.
Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften – meist in feierlichem Rahmen, bei welchem das Eheversprechen und Ringwechsel erfolgt und der Standesbeamte zumindest eine kurze Ansprache hält. Siehe auch Ehe, und Eheurkunde.
Hier können Sie eine staatliche Heiratsurkunde bestellen.
In den meisten Ländern findet die standesamtliche vor der kirchlichen Trauung statt und erfordert – wie bei dieser – zwei Trauzeugen. (Standesamtliche Trauung in Deutschland erfordert keine Trauzeugen mehr)
Todesfälle und Ausstellung einer Sterbeurkunde. Viele Standesbeamte wirken hier auch beratend oder erleichtern den Angehörigen den Kontakt zu Bestattungsunternehmen.
Diese drei Vorgänge dürfen nur amtlich vorgenommen werden, weil sie die Gesellschaft in hohem Maß betreffen und Missbräuche unbedingt zu vermeiden sind.
Die Sachbearbeitung obliegt bei den Standesbeamten.
Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)
Geschichte
In früherer Zeit wurden die sogenannten Personenstandfälle (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle) nur in den von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet. Diese Kirchenregister wurden im Laufe der Zeit trotz ihres rein kirchlichen Charakters weithin auch allgemein öffentlichen und staatlichen Zwecken dienstbar gemacht. Die Folge war, dass der Staat auf die Führung dieser Register Einfluss nahm und der staatlichen Aufsicht durch die unteren Verwaltungsbehörden unterstellte.
Zivile Standesämter wurden zwischen 1792 und 1808 im französisch besetzen Rheinland eingeführt. Die ältesten Standesamtsbücher datieren von 1792. Die anderen Standesämter wurden durch den Code Civil anschließend eingerichtet.
Erst mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurden zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Geburt-, Heirats- und Sterberegister) eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt kann die Ehe bürgerlich-rechtlich auch nur noch vor dem Standesbeamten eingegangen werden.
Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?
1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;
2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;
Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift: SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin
5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de
Führungszeugnis
Führungszeugnis
16,00 €
Die Beantragung erfolgt ohne einen ausgefüllten Antrag. Bedingung ist die Rechts- und Geschäftsfähigkeit.
Artikelnummer: FüZs
Das Zentralregister beim Bundespräsidium ist nicht gleichzusetzen mit dem polizeilichen Führungszeugnis.
Das Führungszeugnis (Deutschland, früher polizeiliches Führungszeugnis oder Unbescholtenheitszeugnis), ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer natürlichen Person (Deutschland), bestehend aus Urteilen wegen Verbrechen und Vergehen der betreffenden Person.
Die Ausstellung eines Führungszeugnisses können Sie bei dem für Sie zuständigen Volks-Büro, beim Reichsamt des Innern oder beim Bundespräsidium beantragen. Die Beantragung kann nur persönlich und schriftlich erfolgen. Sie benötigen hierzu einen Reichs-Personenausweis oder einen Reichs-Reisepaß.
Das Zentralregister beim Bundespräsidium ist nicht gleichzusetzen mit dem polizeilichen Führungszeugnis.
Das Führungszeugnis (Deutschland, früher polizeiliches Führungszeugnis oder Unbescholtenheitszeugnis), ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer natürlichen Person (Deutschland), bestehend aus Urteilen wegen Verbrechen und Vergehen der betreffenden Person.
Das Zentralregister des Bundespräsidialamtes ist ein reichsweites vom Bundespräsidium geführtes Register, in das sämtliche strafgerichtlichen Urteile, Vermerke über Schuldunfähigkeit, gerichtliche Feststellungen zur Betäubungsmittelabhängigkeit und zum Verbot der Ausübung eines Gewerbes sowie nachträgliche Entscheidungen der Gerichte wie Straferlaß, Strafaussetzung und Führungsaufsicht eingetragen werden. In dieses Register wird jede strafgerichtliche Verurteilung aufgenommen, unabhängig von der Höhe der Strafe.
Das allgemein bekannte polizeiliches Führungszeugnis ist nur ein Auszug aus dem Zentralregister und enthält nicht zwangsläufig alle Eintragungen, die auch im Zentralregister verzeichnet sind.
Vorlage polizeiliches Führungszeugnis?
Viele Arbeitgeber, Universitäten und staatliche Behörden bestehen auf die Vorlage eines Führungszeugnisses. Wenn Sie sich bei einer Behörde bewerben, müssen Sie ein sogenanntes behördliches Führungszeugnis vorlegen.
Was steht im Führungszeugnis?
In ein Führungszeugnis werden Geldstrafen ab 91 Tagessätzen sowie Freiheitsstrafen über 3 Monate aufgenommen. Jugendstrafen werden aufgenommen, wenn sie höher als 2 Jahre sind und nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Wenn Sie also zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von unter 3 Monaten rechtskräftig verurteilt wurden, gelten Sie (umgangssprachlich) als „nicht vorbestraft”.
(Dies sind die aktuellen Regeln des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes“, an die wir uns orientieren)
Achtung: Alle Urteile und Verfahren des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes“, die mangels staatlicher Richter und mangels § 15. GVG, de jure nichtig sind, wird eine vorhergehende Prüfung im Zentralregister oder einer beauftragten Behörde erfolgen.
Können Eintragungen aus dem Führungszeugnis gelöscht werden?
Eintragungen aus dem Führungszeugnis können gelöscht werden. Dabei ist je nach Strafe eine bestimmte Tilgungsfrist zu beachten.
Bei Verurteilungen zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten beträgt die Frist 3 Jahre. Die Frist zur Tilgung beträgt ebenfalls 3 Jahre, bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr 1 Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen wurde und im Register keine weiteren Eintragungen vorhanden sind. Die dreijährige Tilgungsfrist gilt zudem bei Jugendstrafen von nicht mehr als einem Jahr sowie Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Bei Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr beträgt die Tilgungsfrist 10 Jahre.
In allen anderen Fällen gilt die regelmäßige Tilgungsfrist von 5 Jahren. Die Frist zur Tilgung der Eintragung im Führungszeugnis beginnt mit dem Tag des ersten Urteils zu laufen.
Wie kann eine Eintragung im Führungszeugnis gelöscht werden?
Die Löschung der Eintragungen im Führungszeugnis erfolgt automatisch nach Ablauf der Tilgungsfrist. Im Gegensatz dazu müssen Löschungen von Eintragungen aus dem Bundeszentralregister beantragt werden. Für Eintragungen im Bundeszentralregister gelten auch längere Tilgungsfristen.
(Dies sind die aktuellen Regeln des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes“, an die wir uns orientieren)
Achtung: Alle Urteile und Verfahren des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes“, die mangels staatlicher Richter und mangels § 15. GVG, de jure nichtig sind, wird eine vorhergehende Prüfung im Zentralregister oder einer beauftragten Behörde erfolgen.
Wo bekomme ich ein Führungszeugnis?
Die Ausstellung eines Führungszeugnisses können Sie bei dem für Sie zuständigen Volks-Büro, beim Reichsamt des Innern oder beim Bundespräsidium beantragen. Der Antrag kann nur persönlich und schriftlich erfolgen. Sie benötigen hierzu einen Reichspersonenausweis oder einen Reichs-Reisepaß.
Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)
Achtung: Alle Urteile und Verfahren des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes“, die mangels staatlicher Richter und mangels § 15. GVG, de jure nichtig sind, wird eine vorhergehende Prüfung im Zentralregister oder einer beauftragten Behörde erfolgen.
Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?
1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;
2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;
Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift: SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin
5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de
Der Ausdruck Reichsverfassung bezieht sich in erster Linie auf die Verfassung des Deutschen Reiches. In der deutschen Geschichte gibt es nur eine Verfassung, die der Bezeichnung Deutsche Reichsverfassung standhält, dies ist die Bismarcksche Reichsverfassung vom 16. April 1871.
Keine Verfassung im heutigen Sinne hatte das Heilige Römische Reich, das auch zu keiner Zeit als das Deutsche Reich (ist der Name des Nationalstaates Deutschland oder des ewigen Bundes) bezeichnet wurde. Die staatsrechtliche Ordnung des Heilig Römischen Reiches bis 1806 war teils in den Reichsgrundgesetzen wie der Goldenen Bulle von 1356 niedergelegt, teils wurde sie durch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze und überkommenes Gewohnheitsrecht bestimmt. Hier galt nur das römische Recht des Vatikans, bei dem die allgemeine Bevölkerung als bürgerlich tod und staatenlos und nur von der Kirche verwaltet wurde.
Die Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung vom 28. März 1849 hatte den Titel Verfassung des deutschen Reiches. Man nennt sie auch Paulskirchenverfassung, nach der Frankfurter Paulskirche, dem Versammlungsort. In der Deutschen Revolution 1848/49 hatten die deutschen Einzelstaaten im April und Mai 1848 Abgeordnete zu dieser Versammlung wählen lassen, um eine Verfassung für ein neu zu gründendes Deutsches Reich zu erarbeiten. Die Paulskirchenverfassung blieb nur ein Entwurf, da die Revolutionsangst abgenommen hatte und die deutschen Fürsten sich weigerten, den Entwurf als verfassungsrechtliche Grundlage Wirklichkeit werden zu lassen.
Bismarcksche Reichsverfassung
Entwurf für die Norddeutsche Bundesverfassung, 1866
Erste und letzte Seite der Verfassungsurkunde von 1871
Bismarcksche Reichsverfassung
Nach dem Deutschen Krieg zwischen Österreich und Preußen 1866 gründete Preußen zusammen mit den anderen norddeutschen Staaten den ersten deutschen Staatenbund. Dieser Norddeutsche Bund erhielt eine Verfassung, die am 1. Juli 1867 in Kraft trat. Vereinbart hatte sie das Bündnis der beteiligten Fürsten einerseits und ein konstituierender Reichstag, der im Februar 1867 eigens für die Vereinbarung gewählt worden war. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes oder Norddeutsche Bundesverfassung vom 16. April 1867 wurde maßgeblich im preußischen Staatsministerium unter Otto von Bismarck, dem preußischen Ministerpräsidenten, entworfen. Die Verfassung sah einen Bundesrath als Vertretung der Fürsten und einen vom Volk gewählten Reichstag vor, die gemeinsam Gesetze beschlossen. Ziel war es, jeden bundesstaatlichen Zentralismus unter ein Dach “Deutsches Reich” im Sinne des ewigen Bundes zu vereinen, der hohe Preis für Preußen war, die bestehende preußische Hegemonie aufzugeben. Das Bundespräsidium steht dem König von Preußen zu und nur er ernannte den Bundes- bzw. Reichskanzler des Deutschen Reiches, des ewigen Bundes und des Nationalstaats Deutschlands.
Noch während des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/1871 traten die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg und Baden sowie Hessen-Darmstadt dem Norddeutschen Bund bei. Die entsprechenden Novemberverträge zwischen den Staaten enthielten teils den Entwurf einer neuen Bundesverfassung bzw. Vereinbarungen über Verfassungsänderungen und Sonderregeln für bestimmte Staaten (Reservatrechte, wie ein eigenes Heer für Bayern in Friedenszeiten). Hinzu kam die Entscheidung von Bundesrath und Reichstag im Dezember 1870, den Bund Deutsches Reich und das Bundespräsidium zusätzlich Deutscher Kaiser zu nennen. Die wesentlichen Verfassungsbestimmungen (wie die Rechte der Staatsorgane) blieben dieselben, der Gesamttext wurde relativ wenig verändert.
Diese Änderungen wurden teilweise bereits zusammengefaßt in der Verfassung des Deutschen Bundes bzw. des Deutschen Bundes. Sie wurde am 31. Dezember 1870 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht und trat am 1. Januar 1871 in Kraft. Sie erklärte in Art. 80 eine große Anzahl norddeutscher Bundesgesetze für Gesetze des Deutschen Bundes. Am 4. Mai 1871 trat eine erneuerte Verfassung in Kraft, die Verfassung des Deutschen Reiches. Verändert waren vor allem einige Bezeichnungen, meist von Bund zu Reich, und es gab keinen Art. 80 mehr, der die Bundesgesetze noch einmal erwähnt hätte. Diese Verfassung ist normalerweise gemeint, wenn man von der Deutschen Reichsverfassung spricht.
Weimarer Republik-Verfassung ist keine Reichsverfassung, sie ist auch keine demokratische Verfassung, da diese durch einen Putsch, Verfassungshochverrat, Wahlbetrug, ein Nichtverfassungsorgan und dem Hochverrat am Deutschen Volk, am Bundespräsidium, am Bundesrath, am Reichstag und an der verfassungskonformen Reichsleitung, oktroyiert wurde. Dafür hat sich die Nationalversammlung, die Parteien und der Reichstag der Weimer Republik zu verantworten.
Bucheinband der Verfassung der Weimarer Republik von 1919
Die Bismarcksche Reichsverfassung wurde seit dem 9. November 1918 de facto nicht mehr beachtet (auch nie außer Kraft gesetzt), nachdem Reichskanzler Max von Baden sein Reichskanzleramt verfassungswidrig dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert übertragen hatte. Ebert ließ den Rat der Volksbeauftragten Wahlen für eine neue konstituierende Versammlung ausschreiben, die Weimarer Nationalversammlung. Sie erarbeitete die Weimarer Verfassung (WVerf.), einen wesentlich neuen Text, nach einem Entwurf des liberalen Innenministers Hugo Preuß. Am 11. August 1919 – dieser Tag wurde später auf Initiative von SPD, DDP und Zentrum als Verfassungstag feierlich begangen, um das Verfassungswerk zu würdigen – wurde sie ausgefertigt und trat am 14. August 1919 in Kraft. Der offizielle Titel hieß “Verfassung des Deutschen Reiches” (Täuschung im Rechtsverkehr) , häufig ist auch die Bezeichnung Weimarer Reichsverfassung (WRV) anzutreffen.
Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?
1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;
2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;
5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de