Auszug aus dem Personenstandsregister

Geburts-, Heirats- und Sterberegister werden im Personenstandregister Deutschland eingepflegt. Kontakt zum Personenstandregister des Standesamtes Deutschland im Deutschen Reich bekommen Sie über

http://bundespraesidium.de/standesamt/

Dieses Personenstandsregister mußte für Deutschland eingerichtet werden, da die von der BRD geführten Personenstandsregister, nur noch im Sinne der EU, als gewerbliche Unternehmungen handeln. Die BRD wurde über sein Bonner Grundgesetz mit Artikel 23 neue Fassung (Stand: 1992) der EU einverleibt. Somit obliegt es der freiwilligen Entscheidung des Deutschen Volkes, wann es bereit sein wird, seine Deutschland als Ganzes und das Deutsche Reich wieder handlungsfähig einzurichten.

https://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/personenstandsgesetz-1875-stand-18-08-1896/

Die Personenstandsurkunde kann hier ganz einfach bestellt werden. Bitte nur bestellen, wenn ein Eintrag im Personenstandsregister Deutschland besteht, und sie ein Dokument besitzen, das durch uns ausgestellt wurde. Für die Beantragung staatlicher Urkunden und Ausweise benötigen volljährige vorrangig bzw. zeitgleich einen Reichs-Personenausweis.

Hier können Sie den Registerauszug Ihres Personenstandes (Personenstandsurkunde) bestellen.

Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente (pdf)




Nationalflagge Deutschland als Ganzes im Deutschen Reich

Die echte Nationalflagge Deutschland als Ganzes

Die Flagge (ohne Ständer) hat zwei Kunststoffkarabinerhaken. Material glänzendes Polyestergewirke, hohe Farbbrillanz, waschbar, schnelltrocknend, schwer entflammbar. Größe 150 x 90 Anordnung: schwarz-weiß-roth.


Vorgeschichte.

In der Zeit von 1871 bis 1918 war gemäß Artikel 55 der Vollverfassung des Deutschen Reiches bzw. des Ewigen Bundes, Zitat: Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß-roth.

Mit der Verordnung über die Führung der Reichsflagge, vom 08.11.1892, § 1. des betreffenden Gesetzes, Zitat: Die Bundesflagge in der durch die Verordnung vom 25.10.1867 (Bundes-Gesetzbl. S. 39) für die Schiffe der deutschen Handelsmarine festgestellten Form bildet die deutsche Nationalflagge.

Die Anordnung der Farben schwarz-weiß-rot wurde in folgendem Gesetz festgelegt:
Verordnung, betreffend die Bundesflagge für Kauffahrteischiffe, vom 25.10.1867, Zitat: Die Bundesflagge, welche von den Kauffahrteischiffen der Bundesstaaten fortan als Nationalflagge ausschließlich zu führen ist…


Die neue Epoche und der Weg in die Souveränität des Nationalstaates Deutschland

Verordnung, betreffend die Führung und Benutzung der Nationalflagge des Deutschen Reiches

RGBl-2010071-Nr10-Verordnung-ueber-die-Fuehrung-der-Nationalflagge vom 07.10.2020

Zitat der Präambel: In Anbetracht der wachsenden Zahl der unbefugten Benutzung unserer deutschen Nationalflagge wurde diese Verordnung beschlossen, um zu verhindern, daß dieses hoheitliche Symbol durch eine mißbräuchliche Verwendung entwertet wird. Darüber hinaus soll das Ansehen, die Akzeptanz und das Vertrauen zu Deutschland im Deutschen Reich wieder hergestellt und geschützt werden.

Verordnung, betreffend die Deutsche Nationalflagge

RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge vom 07. Juli 2021

Zitat § 1: Die Deutsche Nationalflagge besteht aus einem schwarzen abgeschnittenen Dreieck, von der Stange beginnend, mit der großen Länge über die ganze Höhe der Fahne ausgehend. Verhältnis der Höhe zur Länge wie 2 zu 3. Die zwei gleichbreiten Querstreifen sind oben weiß, unten rot und 1zu1 im Verhältnis zur Gesamthöhe der Flagge. Mittig eines Quadrates, von der Stange ausgehend, befindet sich ein weißes rundes Feld, dessen Durchmesser die halbe Fahnenhöhe beträgt. In diesem weißen Feld befindet sich das Bundeswappen, geführt auch als Wappen des Deutschen Kaisers (Quelle Gerard Ströhl, Deutsche Wappenrolle). Siehe Seite 2107092 dieses Reichsgesetzes.

 

Wichtiger Hinweis: Diese Nationalflagge Deutschland darf nur nach dem Flaggengesetz verwendet werden. Für die Teilnahme von Demonstrationen Staatenloser, Parteien, Reichsbürger und der aktuellen Bevölkerung der BRD-DDR-dvD ist diese Flagge verboten.

Gesetz, betreffend der Gedenk- und Feiertage im Deutschen Reich

RGBl-1701181-Nr03-Gesetz-Gedenk-und-Feiertage, vom 18.01.2017

unter anderen Tagen, die drei herausragenden Feiertage

18. Januar, ist Nationalgedenktag zur Gründung des Deutschen Reiches als erster Deutscher Nationalstaat und als ewiger Bund der Deutschen Völker. An diesem Tagen gilt im gesamten Reichsgebiet die Vollmastbeflaggung.

8. Mai, Volkstrauertag zum Gedenken an die Vertreibungen, die Opfer der Rheinwiesenlager, die Massenvergewaltigungen an unschuldigen Frauen und Kindern, die Massaker, Entrechtung, Internierung und den gezielten Völkermord, sowie den Tag der Gefangenschaft. An diesem Tag sind alle Flaggen im gesamten Reichsgebiet auf Halbmast gesetzt.

9. November, Nationalfeiertag zum Gedenken der Helden- und Soldaten, die zum Wohle und Ruhme des Deutschen Volkes, des Deutschen Reiches, der deutschen Bundesstaaten, das Vaterland verteidigt und beschützt haben. An diesem Tag wird auch all Denen gedacht, die den Regimen (ab 1919) trotzten und zum Mauerfall beigetragen haben. Fällt der 9. November nicht auf einen Sonntag, dann ist dieser Tag ein nationaler Feiertag.




Personenstandsregister Deutschland des Deutschen Reiches

Personenstandsregister

Antrag für die Registereintragung (Bei Ersteintragung entfällt ein Entgelt von 20 €)

Das rechtsfähige Deutsche Reich ist zu keiner Zeit untergegangen und wird in den Staatsgrenzen zum 31. Juli 1914 durch die Verfassung des Deutschen Reiches beschrieben. Somit ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) von 1913 des Deutschen Reiches anzuwenden.

Der urkundlich bescheinigte Eintrag in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches ist der einzige Nachweis, daß Sie wieder als natürliche Person nach RuStaG 1913 Deutsche Reichs- und Staatsangehörige sind und den dadurch garantierten (Artikel 3 der Deutschen Reichsverfassung) rechtlichen Schutz genießen.
Der Bundesrath und der Volks-Reichstag beschloß im Jahr  2011 Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern zu berufen, da er zu diesem Zeitpunkt den Nachweis einer gesetzlich korrekten 3,5-jährigen Reichsbeamtenausbildung nachweisen konnte und somit allen Ausweisen und Urkunden durch seine Unterschrift Rechtskraft und die staatliche Anerkennung erteilen konnte. Alles nachzulesen und zu entnehmen aus dem amtlichen Mitteilungsblatt des Deutschen Reiches: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/

Ausgestellte Urkunden sind nur mit dem Amtssiegel des Deutschen Reiches und mit der Unterschrift eines legitimen Urkundsbeamten, in unserem Fall der Staatssekretär des Innern, gültig. Die von andern sich selbst ernannten kommissarischen Regierungen, Exilregierungen, Gemeinden, Reichsbürgern, Bewegungen, Religionsgemeinschaften und Gruppen ausgestellten und unterzeichneten Urkunden, Ausweis und Pässe sind unter vorsätzlicher Täuschung ungültig besitzen keine Rechtskraft und sind gemäß dem Strafgesetzbuch ein Straftatbestand. Schon der Versuch ist strafbar.

Im Jahr 2011 wurde das Personenstandsregister eingerichtet um hier eingetragen werden zu können, erfordert es die freiwillige Eintragung in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches.

Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter unserer staatlichen Druckerei:
https://reichsdruckerei.de/

Lassen Sie sich nicht von BRD-, DDR- und Stasi-Ubooten verleiten, sich in deren Register eintragen zu lassen, das wäre gleichzusetzen mit dem Register der Nazis.

Die Beantragung der Ausweise und Urkunden erfolgt unter:

Artikel 2  ……daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/verfassung/#Artikel2

Artikel 3: Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des Reichs.

Artikel 4: Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:

Artikel 5: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag.

Im Deutschen Reich gelten uneingeschränkt die bis zum 28. Oktober 1918 beschlossenen und nie außer Kraft gesetzten Reichsgesetze.

Artikel 11: Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages.

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1005232-nr7-uebergangsgesetz-zur-wiederherstellung-der-handlungsfaehigkeit-des-deutschen-reiches/

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/ernennung-zum-bevollmaechtigten-im-bundesrath-des-herrn-erhard-lorenz/

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/ernennung-zum-praesidialsenat-von-herrn-erhard-lorenz-als-staatssekretaer-des-innern/

Das Reichs- und Bundespräsidium

 




Geburtsurkunde (staatlich)

Im Sinne des Artikel 4 Absatz 12 der Verfassung des Deutschen Reiches, wird mit unserer Urkunde die Geburt, die „nach römischen Recht gewerblich erfasste wurde“, staatlich für rechtsgültig erklärt und beglaubigt.

Für Deutschland gilt: Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, Artikel 2 der Reichsverfassung.

Ergebnis: Die neu ausgestellte Geburtsurkunde, erhält durch uns die staatliche Beglaubigung, wie dies durch § 1. des Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzlich garantiert ist. Für die Beantragung staatlicher Urkunden und Ausweise benötigen volljährige vorrangig bzw. zeitgleich einen Reichs-Personenausweis.

Das Antragsformular (pdf)

Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente (pdf)

Geburtenregister Deutschland im Deutschen Reich

Bereich Geburten
ePost: standesamt@bundespraesidium.de

Staatlich berufene Standesbeamte, sind gemäß Beamtengesetz und im Sinne des Personenstandsgesetzes, für Deutschland im Deutschen Reich ernannt und können sich über eine Ernennungsurkunde ausweisen.

Sollten sich irgendwelche andere Personen im Staatsgebiet des Deutschen Reiches als Standesbeamte bezeichnen, ohne daß diese durch das Deutsche Reich anerkannt wurden, so ist dies ebenso eine Täuschung wie deren Vorgänger, diese Feststellung gilt bis zum 10.11.1918 zurück.

Zusätzlich sind die Gesetzesänderungen zum Stand 28. Oktober 1918 zu berücksichtigen, sehen Sie hierzu im Deutschen Reichsanzeiger hier…….

Der Präsidialsenat, der Bundesrath, der Volks-Reichstag und die hohen Amtsträger distanzieren sich von allen sogenannten Standesbeamten der BRD, die ernannt und bisher eingesetzt wurden.

Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1. Oktober 1874 im Königreich Preußen, ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem.

Hier können Sie den Registerauszug Ihres Personenstandes (Personenstandsurkunde) bestellen.

Aufgaben

Die meisten der amtlichen Vorgänge betreffen

Geburten – Eintragung im Geburtenregister (i. d. R. nach Meldung der Eltern, Hebamme, Arzt oder Krankenhaus) – und Ausstellung einer Geburtsurkunde.

Hier können Sie eine staatliche Geburtsurkunde bestellen.

Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften – meist in feierlichem Rahmen, bei welchem das Eheversprechen und Ringwechsel erfolgt und der Standesbeamte zumindest eine kurze Ansprache hält. Siehe auch Ehe, und Eheurkunde.

Hier können Sie eine staatliche Heiratsurkunde bestellen.

In den meisten Ländern findet die standesamtliche vor der kirchlichen Trauung statt und erfordert – wie bei dieser – zwei Trauzeugen. (Standesamtliche Trauung in Deutschland erfordert keine Trauzeugen mehr)

Todesfälle und Ausstellung einer Sterbeurkunde. Viele Standesbeamte wirken hier auch beratend oder erleichtern den Angehörigen den Kontakt zu Bestattungsunternehmen.

Diese drei Vorgänge dürfen nur amtlich vorgenommen werden, weil sie die Gesellschaft in hohem Maß betreffen und Missbräuche unbedingt zu vermeiden sind.

Die Sachbearbeitung obliegt bei den Standesbeamten.

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Geschichte

In früherer Zeit wurden die sogenannten Personenstandfälle (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle) nur in den von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet. Diese Kirchenregister wurden im Laufe der Zeit trotz ihres rein kirchlichen Charakters weithin auch allgemein öffentlichen und staatlichen Zwecken dienstbar gemacht. Die Folge war, dass der Staat auf die Führung dieser Register Einfluss nahm und der staatlichen Aufsicht durch die unteren Verwaltungsbehörden unterstellte.

Zivile Standesämter wurden zwischen 1792 und 1808 im französisch besetzen Rheinland eingeführt. Die ältesten Standesamtsbücher datieren von 1792. Die anderen Standesämter wurden durch den Code Civil anschließend eingerichtet.

Erst mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurden zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Geburt-, Heirats- und Sterberegister) eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt kann die Ehe bürgerlich-rechtlich auch nur noch vor dem Standesbeamten eingegangen werden.

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
JDR-Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Heiratsurkunde (staatlich)

Im Sinne des Artikel 4 Absatz 12 der Verfassung des Deutschen Reiches, wird mit dieser Urkunde die „gewerblich vollzogene“ Eheschließung für rechtsgültig erklärt und beglaubigt.

Für Deutschland gilt: Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, Artikel 2 der Reichsverfassung.

Ergebnis: Gewerblich vollzogene Eheschließung durch BRD-Unternehmen erhalten durch uns die staatliche Beglaubigung. Bitte beim Beantragen einer staatlichen Heiratsurkunde, auch die beiden Trauzeugen angeben, Vor- und Familienname mit Anschrift. Für die Beantragung staatlicher Urkunden und Ausweise benötigen volljährige vorrangig bzw. zeitgleich einen Reichs-Personenausweis.

Das Antragsformular (pdf)

Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente (pdf)

Bereich Heiraten und Eheschließungen

ePost: standesamt@bundespraesidium.de

Staatlich berufene Standesbeamte, sind gemäß Beamtengesetz und im Sinne des Personenstandsgesetzes, für Deutschland im Deutschen Reich ernannt und können sich über eine Ernennungsurkunde ausweisen.

Sollten sich irgendwelche andere Personen im Staatsgebiet des Deutschen Reiches als Standesbeamte bezeichnen, ohne daß diese durch das Deutsche Reich anerkannt wurden, so ist dies ebenso eine Täuschung wie deren Vorgänger, diese Feststellung gilt bis zum 10.11.1918 zurück.

Zusätzlich sind die Gesetzesänderungen zum Stand 28. Oktober 1918 zu berücksichtigen, sehen Sie hierzu im Deutschen Reichsanzeiger hier…….

Der Präsidialsenat, der Bundesrath, der Volks-Reichstag und die hohen Amtsträger distanzieren sich von allen sogenannten Standesbeamten der BRD, die ernannt und bisher eingesetzt wurden.

Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1. Oktober 1874 im Königreich Preußen, ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem.

Hier können Sie den Registerauszug Ihres Personenstandes (Personenstandsurkunde) bestellen.

Aufgaben

Die meisten der amtlichen Vorgänge betreffen

Geburten – Eintragung im Geburtenregister (i. d. R. nach Meldung der Eltern, Hebamme, Arzt oder Krankenhaus) – und Ausstellung einer Geburtsurkunde.

Hier können Sie eine staatliche Geburtsurkunde bestellen.

Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften – meist in feierlichem Rahmen, bei welchem das Eheversprechen und Ringwechsel erfolgt und der Standesbeamte zumindest eine kurze Ansprache hält. Siehe auch Ehe, und Eheurkunde.

Hier können Sie eine staatliche Heiratsurkunde bestellen.

In den meisten Ländern findet die standesamtliche vor der kirchlichen Trauung statt und erfordert – wie bei dieser – zwei Trauzeugen. (Standesamtliche Trauung in Deutschland erfordert keine Trauzeugen mehr)

Todesfälle und Ausstellung einer Sterbeurkunde. Viele Standesbeamte wirken hier auch beratend oder erleichtern den Angehörigen den Kontakt zu Bestattungsunternehmen.

Diese drei Vorgänge dürfen nur amtlich vorgenommen werden, weil sie die Gesellschaft in hohem Maß betreffen und Missbräuche unbedingt zu vermeiden sind.

Die Sachbearbeitung obliegt bei den Standesbeamten.

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Geschichte

In früherer Zeit wurden die sogenannten Personenstandfälle (Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle) nur in den von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet. Diese Kirchenregister wurden im Laufe der Zeit trotz ihres rein kirchlichen Charakters weithin auch allgemein öffentlichen und staatlichen Zwecken dienstbar gemacht. Die Folge war, dass der Staat auf die Führung dieser Register Einfluss nahm und der staatlichen Aufsicht durch die unteren Verwaltungsbehörden unterstellte.

Zivile Standesämter wurden zwischen 1792 und 1808 im französisch besetzen Rheinland eingeführt. Die ältesten Standesamtsbücher datieren von 1792. Die anderen Standesämter wurden durch den Code Civil anschließend eingerichtet.

Erst mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurden zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung von Personenstandsregistern (Geburt-, Heirats- und Sterberegister) eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt kann die Ehe bürgerlich-rechtlich auch nur noch vor dem Standesbeamten eingegangen werden.

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
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3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Reichsverfassung

Deutsche Reichsverfassung

Der Ausdruck Reichsverfassung bezieht sich in erster Linie auf die Verfassung des Deutschen Reiches. In der deutschen Geschichte gibt es nur eine Verfassung, die der Bezeichnung Deutsche Reichsverfassung standhält, dies ist die Bismarcksche Reichsverfassung vom 16. April 1871.

Keine Verfassung im heutigen Sinne hatte das Heilige Römische Reich, das auch zu keiner Zeit als das Deutsche Reich (ist der Name des Nationalstaates Deutschland oder des ewigen Bundes) bezeichnet wurde. Die staatsrechtliche Ordnung des Heilig Römischen Reiches bis 1806 war teils in den Reichsgrundgesetzen wie der Goldenen Bulle von 1356 niedergelegt, teils wurde sie durch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze und überkommenes Gewohnheitsrecht bestimmt. Hier galt nur das römische Recht des Vatikans, bei dem die allgemeine Bevölkerung als bürgerlich tod und staatenlos und nur von der Kirche verwaltet wurde.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist keine Verfassung Deutschlands, sondern ein Regelwerk, das folgende Einschränkungen des Völkerrechts aufrechterhält.

a) Römisches Recht bzw. kanonisches Recht, bzw. Vatikanrecht;
b) Versailler Diktat, durch die Weimarer Verfassung;
c) die Weimarer Verfassung (ein Regelwerk der Dolchstoß Fremdverwaltung)
d) die Besatzungsrechte
e) den bürgerlichen Tod
f) die Staatenlosigkeit

Hier haben wir auch Verfassungen verlinkt, die mit der Heimat der Deutschen in Verbindung stehen

Die Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung vom 28. März 1849 hatte den Titel Verfassung des deutschen Reiches. Man nennt sie auch Paulskirchenverfassung, nach der Frankfurter Paulskirche, dem Versammlungsort. In der Deutschen Revolution 1848/49 hatten die deutschen Einzelstaaten im April und Mai 1848 Abgeordnete zu dieser Versammlung wählen lassen, um eine Verfassung für ein neu zu gründendes Deutsches Reich zu erarbeiten. Die Paulskirchenverfassung blieb nur ein Entwurf, da die Revolutionsangst abgenommen hatte und die deutschen Fürsten sich weigerten, den Entwurf als verfassungsrechtliche Grundlage Wirklichkeit werden zu lassen.

Bismarcksche Reichsverfassung

Entwurf für die Norddeutsche Bundesverfassung, 1866

Erste und letzte Seite der Verfassungsurkunde von 1871

Nach dem Deutschen Krieg zwischen Österreich und Preußen 1866 gründete Preußen zusammen mit den anderen norddeutschen Staaten den ersten deutschen Staatenbund. Dieser Norddeutsche Bund erhielt eine Verfassung, die am 1. Juli 1867 in Kraft trat. Vereinbart hatte sie das Bündnis der beteiligten Fürsten einerseits und ein konstituierender Reichstag, der im Februar 1867 eigens für die Vereinbarung gewählt worden war. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes oder Norddeutsche Bundesverfassung vom 16. April 1867 wurde maßgeblich im preußischen Staatsministerium unter Otto von Bismarck, dem preußischen Ministerpräsidenten, entworfen. Die Verfassung sah einen Bundesrath als Vertretung der Fürsten und einen vom Volk gewählten Reichstag vor, die gemeinsam Gesetze beschlossen. Ziel war es, jeden bundesstaatlichen Zentralismus unter ein Dach “Deutsches Reich” im Sinne des ewigen Bundes zu vereinen, der hohe Preis für Preußen war, die bestehende preußische Hegemonie aufzugeben. Das Bundespräsidium steht dem König von Preußen zu und nur  er ernannte den Bundes- bzw. Reichskanzler des Deutschen Reiches, des ewigen Bundes und des Nationalstaats Deutschlands.

Noch während des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/1871 traten die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg und Baden sowie Hessen-Darmstadt dem Norddeutschen Bund bei. Die entsprechenden Novemberverträge zwischen den Staaten enthielten teils den Entwurf einer neuen Bundesverfassung bzw. Vereinbarungen über Verfassungsänderungen und Sonderregeln für bestimmte Staaten (Reservatrechte, wie ein eigenes Heer für Bayern in Friedenszeiten). Hinzu kam die Entscheidung von Bundesrath und Reichstag im Dezember 1870, den Bund Deutsches Reich und das Bundespräsidium zusätzlich Deutscher Kaiser zu nennen. Die wesentlichen Verfassungsbestimmungen (wie die Rechte der Staatsorgane) blieben dieselben, der Gesamttext wurde relativ wenig verändert.

Diese Änderungen wurden teilweise bereits zusammengefaßt in der Verfassung des Deutschen Bundes bzw. des Deutschen Bundes. Sie wurde am 31. Dezember 1870 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht und trat am 1. Januar 1871 in Kraft. Sie erklärte in Art. 80 eine große Anzahl norddeutscher Bundesgesetze für Gesetze des Deutschen Bundes. Am 4. Mai 1871 trat eine erneuerte Verfassung in Kraft, die Verfassung des Deutschen Reiches. Verändert waren vor allem einige Bezeichnungen, meist von Bund zu Reich, und es gab keinen Art. 80 mehr, der die Bundesgesetze noch einmal erwähnt hätte. Diese Verfassung ist normalerweise gemeint, wenn man von der Deutschen Reichsverfassung spricht.

Weimarer Republik-Verfassung ist keine Reichsverfassung, sie ist auch keine demokratische Verfassung, da diese durch einen Putsch, Verfassungshochverrat, Wahlbetrug, ein Nichtverfassungsorgan und dem Hochverrat am Deutschen Volk, am Bundespräsidium, am Bundesrath, am Reichstag und an der verfassungskonformen Reichsleitung, oktroyiert wurde. Dafür hat sich die Nationalversammlung, die Parteien und der Reichstag der Weimer Republik zu verantworten.

Bucheinband der Verfassung der Weimarer Republik von 1919

Die Bismarcksche Reichsverfassung wurde seit dem 9. November 1918 de facto nicht mehr beachtet (auch nie außer Kraft gesetzt), nachdem Reichskanzler Max von Baden sein Reichskanzleramt verfassungswidrig dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert übertragen hatte. Ebert ließ den Rat der Volksbeauftragten Wahlen für eine neue konstituierende Versammlung ausschreiben, die Weimarer Nationalversammlung. Sie erarbeitete die Weimarer Verfassung (WVerf.), einen wesentlich neuen Text, nach einem Entwurf des liberalen Innenministers Hugo Preuß. Am 11. August 1919 – dieser Tag wurde später auf Initiative von SPD, DDP und Zentrum als Verfassungstag feierlich begangen, um das Verfassungswerk zu würdigen – wurde sie ausgefertigt und trat am 14. August 1919 in Kraft. Der offizielle Titel hieß “Verfassung des Deutschen Reiches” (Täuschung im Rechtsverkehr) , häufig ist auch die Bezeichnung Weimarer Reichsverfassung (WRV) anzutreffen.

Die Verfassung des Norddeutschen Bundes, in: LeMO – Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Historischen Museums (DHM) und des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (HdG)

Weblinks

Verfassung Deutschland
– deutsche Verfassung
– Bundesverfassung
– Reichsverfassung
– Reichsverfassung 1871

Verfassungen im Vergleich

https://deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/verfassung/

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

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1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Personenstandsregister

Geburts-, Heirats- und Sterberegister

werden im Personenstandregister Deutschland eingepflegt. Kontakt zum Personenstandregister des Standesamt Deutschland im Deutschen Reich bekommen Sie über

http://bundespraesidium.de/standesamt/

 

Personenstandgesetz

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/personenstandsgesetz-1875-stand-18-08-1886/

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1502061-nr02-ausfuehrungsverordnung-personenstandsgesetz/

Gesetz, betreffend die Ausführung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

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Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
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Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

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Reichsgewerbeantrag

Sie erhalten hiermit die Möglichkeit, Ihr bisheriges illegales BRD-Gewerbe staatlich zu legalisieren bzw. ein neues Gewerbe im Deutschen Reich anzumelden. Weitere Informationen, weiter unten. Sie benötigen hierzu einen Reichs-Personenausweis durch uns und den Nachweis, daß Sie das Gewerbe ausüben können (BRD-Vorschriften hierzu sind nichtig) ein Meisterbrief ist nicht zwingend.
RGA Antragsformular (pdf-Vorlage)
Postleitzahl des Deutschen Reiches

Achtung: Wird das Reichsgewerbe über diesen Shop bestellt, so sind unbedingt folgende Unterlagen einzureichen:
a) Der unterzeichnete und ausgefüllte Antrag;
c) Kopie des Reichs-Personenausweises
d) Kopie des BRD-Gewerbes (wenn eines vorhanden ist)
Bitte die Seite zum Reichsgewerbe vorher gut studieren

Das Antragsformular (pdf)

Aktuelle Preisliste staatlicher Dokumente (pdf)

Reichs-Gewerbeanmeldung (RGA)
Sie erhalten hiermit die Möglichkeit, Ihr bisheriges illegales BRD-Gewerbe staatlich zu legalisieren bzw. ein neues Gewerbe im Deutschen Reich anzumelden. Weitere Informationen, weiter unten.Sie benötigen hierzu einen Reichs-Personenausweis durch uns und den Nachweis, daß Sie das Gewerbe ausüben können (BRD-Vorschriften hierzu sind nichtig) ein Meisterbrief ist nicht zwingend.
RGA Antragsformular (pdf-Vorlage)
Postleitzahl des Deutschen Reiches

Nur mit RPA
Die Gewerbeanmeldung ist erst verbindlich,
mit dem Siegel und der Unterschrift unserer
dafür verantwortlichen Behörde.


(pdf-Vorlage mit klick auf  Bild)

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Der Gewerbeschein, wird zweifach ausgedruckt, das Original auf speziellem Papier. Das Material ist hochbelastbar, wasserbeständig, alterungsbeständig und resistent gegen viele organische Lösungsmittel. Zusätzlich wird ein BRD-Abwehr-Mustertext mitgeliefert und eine amtliche Anweisung zur Abwehr der Systemvasallen.

Die Legalisierung der bisherigen BRD-Gewerbe mit folgendem Mustertext, den Sie verwenden können. Bitte bei den Anschreiben auch die Kopie des Reichsgewerbes und des Reichs-Personenausweises beilegen. Nun folgt der Mustertext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie selbst schon wissen sind alle BRD-Gewerbe keine staatlichen Gewerbe, sondern Gewerbe, die nicht der tatsächlichen geltenden Gewerbeordnung entsprechen, da es unter dem Aspekt „DEUTSCH“ an der Geschäftsfähigkeit und Rechtsfähigkeit mangelt. Diesen Mangel habe ich bei meinem Gewerbe behoben, wie Sie im Anhang durch die Kopie des Reichsgewerbes  und meines Reichs-Personenausweises sehr gut erkennen können.
Nun erwarte ich von Ihnen den Nachweis, daß Ihre sogenannte Behörde mir den Nachweis erbringt, daß Sie auch für die Reichsgewerbe zuständig sind. Können Sie das nicht nachweisen, entbinden Sie mich mit sofortiger Wirkung von Abgaben jeglicher Art, die mit meinem „BRD-DEUTSCH-Gewerbe“ in Verbindung stehen, denn Reichsrecht geht vor BRDrecht, was Sie natürlich wissen.
Weitere Diskussionen über Ihren Zustand erspare ich mir und verbleibe,

Mit freundlichen Grüßen

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

 

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
Druckerei
Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Staatsangehörigkeitsausweis (staatlich) = Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde

Staatsangehörigkeitsurkunde

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen werden, denn der BRD-Personalausweis oder der deutsche BRD-Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. (Dies ist die BRvD-Aussage zur Staatsangehörigkeit) WICHTIGE Aussage der Reichsleitung: Dem ist nicht so!
Der Reichs- und Staatsangehörigkeitsausweis ist identisch mit der Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde

Sie erhalten hiermit endlich einen echten Nachweis Ihrer Reichs- und Staatsangehörigkeit.

(Reichsangehörigkeit in Verbindung mit der Bundesstaatsangehörigkeit und der Nationalstaatsangehörigkeit Deutschland)

RuStA Antragsformular (pdf-Vorlage)

Postleitzahl des Deutschen Reiches

Zusätzlich Geburts- oder Abstammungs -„urkunde“ hinzufügen und eine Foto von Ihnen, im Fall das noch kein RPA angefordert wurde.

Hinweis: „Stand“ bedeutet Titel, Beruf, Berufung und „in“ = der derzeitige Wohnsitz.
Geburtsdatum und „zu“ = wo Sie geboren sind.

Die RuSta-Urkunde ist erst verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde.

RuSta-Urkunde
(pdf-Vorlage mit klick auf  Bild)

Hinweis zur Legitimation

Hinweis zu anderen Ausweisen

Bestellung über unseren Shop (ohne Antrag und Dokumente ist die Bestellung auf Wartestellung)

Lesen Sie hierzu die Gesetzgebung

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich
„RuStAG-1913“ vom 22. Juli 1913

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

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Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

 

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

Zusenden an kontakt@reichsdruckerei.de oder Postfachanschrift:
SdI. Lorenz
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Postfach 390124
14091 Berlin

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde (staatlich) = Reichs- und Staatsangehörigkeitsausweis

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen werden, denn der BRD-Personalausweis oder der deutsche BRD-Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. (Dies ist die BRvD-Aussage zur Staatsangehörigkeit) WICHTIGE Aussage der Reichsleitung: Dem ist nicht so!
Reichs- und Staatsangehörigkeitsurkunde

Sie erhalten hiermit endlich einen echten Nachweis Ihrer Reichs- und Staatsangehörigkeit.

(Reichsangehörigkeit in Verbindung mit der Bundesstaatsangehörigkeit und der Nationalstaatsangehörigkeit Deutschland)

RuStaU Antragsformular (pdf-Vorlage)

Postleitzahl des Deutschen Reiches

Zusätzlich Geburts- oder Abstammungs- „urkunde“ hinzufügen und eine Foto von Ihnen, im Fall das noch kein RPA angefordert wurde.

Hinweis:“Stand“ bedeutet Titel, Beruf, Berufung und „in“ = der derzeitige Wohnsitz.
Geburtsdatum und „zu“ = wo Sie geboren sind.

Die RuSta-Urkunde ist erst verbindlich, mit dem Siegel und der Unterschrift unserer dafür verantwortlichen Behörde.

RuSta-Urkunde
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Lesen Sie hierzu die Gesetzgebung

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz für das Deutsche Reich
„RuStAG-1913“ vom 22. Juli 1913

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

Wichtiger Hinweis: Bei den derzeit angeboten sogenannten Ausweisen, so auch denen der BRD, werden falsche Postleitzahlen, falsche Adler und falsche Druckereien vorgetäuscht. Zusätzlich darf verstanden werden, daß auch in einem durch Staatenlose und Terroristen regierten Gebilde, es nur eine legitime Regierung geben kann und in einem souveränen Deutschen Reich es nur eine legitimierte und berechtigte Deutsche Reichsdruckerei gibt, sowie nur ein Reichsamt des Innern. Der Adler der Fremdverwalter wie z. B. die BRD ist der „Weimarer-Republik-Adler“, jedoch nicht der des wahren Deutschen Reiches.

 

Verantwortlich für diesen Text zeichnet sich das Reichsamt des Innern

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1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

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3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de