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Das Reichsamt des Innern ehemals Kanzleramt im Deutschen Kaiserreich. Auf Vorschlag des Reichskanzlers ging es am 24. Dezember 1879 durch kaiserlichen Erlass aus dem Reichskanzleramt hervor.
Als Bundesbehörde kümmerte es sich um alle inneren Verwaltungsangelegenheiten, war aber dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt. Der Sitz des Amtes befand sich in Berlin, seine Leitung unterstand einem Staatssekretär, der von 1881 bis 1916 stets zusätzlich das Amt des Vizekanzlers innehatte.
Der Reichstag, derzeit der Volks-Reichstag, hier......
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