Nur mit Geburts- / Heiratsurkunde "Stand" bedeutet Titel oder Beruf Der RuSt-Ausweis ist erst verbindlich, mit
dem Siegel und der Unterschrift unserer
dafür verantwortlichen Behörde. Die Gebühren betragen 3,22 Mark. Zur Zeit 12,-€
Die Kontodaten mußten wir entfernen, da es mehrer Angriffe auf das Konto gab.
Beschwerdestellen und Behörden
im Deutschen Reich oder bei der Reichsdruckerei. ePost: zentrale@reichsamt.info oder kontakt@reichsdruckerei.info
Unsere aktuellen unterschriftsberechtigten Behörden(Stand: 02.07.2011) a) Reichsamt des Innern (Staatssekretär);
b) Deutsches Reichspostamt (Staatssekretär); c) Standesbeamten und Urkundsbeamten;