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Hier
können Sie sich für die Grundlagenschulung anmelden.
http://reichsamt.info/anmeldung.htm
http://volks-hilfe-deutsches-reich.info/anmeldung.htm
oder auch
http://recht-konsulent.org/anfrage.htm
Sie wollen die Grundlagenschulung mitmachen?
Hier die notwendigen Fakten und Daten, damit Sie einsteigen können
1. Erklärung zur Ausbildung und die Bedingungen
2. Antrag zur Grundlagenschulung
3. Der Volkseid eines Recht-Konsulent
4. Zusatzerklärung zur Ausbildung
5. Die Ausbildungsbereiche
Grundlagen: Es sollten 5-7 Personen teilnehmen
Die Ernennung erfolgt freiwillig nach Beitritt in den Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten. Der Beitritt erfolgt nach Absolvierung der
vorgeschriebenen Mindestausbildungszeit von 40 Stunden (Grundlagenschulung) mit
der Vorlage des ausgefüllten Antrages zum RDRK und den damit verbundenen Volkseid.
Die
Ernennung zum Deutschen Recht-Konsulent oder Advokat wird verfassungsrechtlich
durch den Beschluß im Volks-Bundesrath durchgeführt, im Einzelnen durch den Reichsverband
Deutscher Recht-Konsulenten siehe http://recht-konsulent.org
im Weltnetz. Der Deutsche Recht-Konsulent ist ein freiberuflicher Berufszweig er
wird bei seiner Arbeit unterstützt und organisiert durch den Reichsverband
„RDRK“ oder eventuell durch die noch einzurichtende Reichsanwaltskammer, die
Ihre Genehmigung und Gründung durch den Beschluß vom Volks-Bundesrath erhalten kann.
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