Grundlagenschulung zur Herstellung der Handlungsfähigkeit

Ausbildungsbereiche

Deutschlands.
"Wer etwas erleben will,
was er bisher nie erlebt hat,
Wird etwas tun müssen,
was er bisher nie getan hat"


Mit Beschluß vom 10.01.2010, in der Tagung vom Volks-Reichstag und Volks-Bundesrath wurde die Pflicht zur Grundlagenschulung in Kraft gesetzt. Der Beschlußtext lautet:

Alle Bewerber für Ämter zur Herstellung der Handlungsfähigkeit in gehobener Position für die Bundesstaaten und für das Deutsche Reich haben die Grundlagenschulung nach Aufforderung durch den RdV zu absolvieren.

Variante A: WochenENDblockausbildung sind für bestehende Gruppen möglich.
Voraussetzung daß 7 Teilnehmer angemeldet sind.

Wochengrundlagenschulung - KW 32
Block 1,2,3 vom 09.(Mo) Aug. bis 13.(Fr) Aug. 2010  
in
Württemberg-Waldstetten-Weilerstoffel

Wochengrundlagenschulung - KW 34
Block 1,2,3 vom 23.(Mo) Aug. bis 27.(Fr) Aug. 2010  
in
Württemberg-Waldstetten-Weilerstoffel

Wochengrundlagenschulung - KW 36
Block 1,2,3 vom 06.(Mo) Sept. bis 10.(Fr) Sept. 2010  
in
Württemberg-Waldstetten-Weilerstoffel

 

Hier können Sie sich für die Grundlagenschulung anmelden.

http://reichsamt.info/anmeldung.htm
http://volks-hilfe-deutsches-reich.info/anmeldung.htm
oder auch
http://recht-konsulent.org/anfrage.htm

Sie wollen die Grundlagenschulung mitmachen?
Hier die notwendigen Fakten und Daten, damit Sie einsteigen können
1. Erklärung zur Ausbildung und die Bedingungen
2. Antrag zur Grundlagenschulung
3. Der Volkseid eines Recht-Konsulent
4. Zusatzerklärung zur Ausbildung
5. Die Ausbildungsbereiche


Grundlagen: Es sollten 5-7 Personen teilnehmen

Die Ernennung erfolgt freiwillig nach Beitritt in den Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten. Der Beitritt erfolgt nach Absolvierung der vorgeschriebenen Mindestausbildungszeit von 40 Stunden (Grundlagenschulung) mit der Vorlage des ausgefüllten Antrages zum RDRK und den damit verbundenen Volkseid.

Die Ernennung zum Deutschen Recht-Konsulent oder Advokat wird verfassungsrechtlich durch den Beschluß im Volks-Bundesrath durchgeführt, im Einzelnen durch den Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten siehe http://recht-konsulent.org im Weltnetz. Der Deutsche Recht-Konsulent ist ein freiberuflicher Berufszweig er wird bei seiner Arbeit unterstützt und organisiert durch den Reichsverband „RDRK“ oder eventuell durch die noch einzurichtende Reichsanwaltskammer, die Ihre Genehmigung und Gründung durch den Beschluß vom Volks-Bundesrath erhalten kann.
 

"Wenn du immer nur das in deinem Leben tust, was du schon kannst,
wirst du immer das bleiben, was du bist!"

(ePost: koordination@reichsamt.info)