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Deutschlands
Mit Beschluß vom 10.01.2010, in der Tagung vom Volks-Reichstag und Volks-Bundesrath wurde die Pflicht zur Grundlagenschulung in Kraft gesetzt. Der Beschlußtext lautet:
Alle Bewerber
für Ämter zur Herstellung der Handlungsfähigkeit in gehobener Position für die
Bundesstaaten und für das Reich müssen die Ausbildung wie die eines Recht-Konsulenten , innerhalb 3 Monaten
nach Aufforderung durch den RdV nachweisen können.
Danach
verwirkt die Bewerbung.
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