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Die Reichsämter im Deutschen Kaiserreich, auch Reichsbehörden
genannt, waren diejenigen Ämter oder Behörden, die sich federführend um die
Geschäfte des Reiches kümmerten. Ihnen stand der Reichskanzler
vor, der einziger Minister im Kaiserreich war, während die Reichsbehörden mit
Ausnahme des Reichseisenbahnamtes von weisungsgebundenen Staatssekretären
geleitet wurden. Sie sind deshalb nicht mit den heutigen Ministerien
vergleichbar, statt von einer echten Reichsregierung
sprach man von einer Reichsleitung. Erst ab 1914 trafen sich die
Verantwortlichen der einzelnen Reichsämter unter Vorsitz des Reichskanzlers
regelmäßig zu gemeinsamen Sitzungen.
Nach der Reichsgründung 1871 existierten mit dem Reichskanzleramt
und dem Auswärtigen Amt zunächst
nur zwei Reichsämter. Diese Einteilung orientierte sich am Norddeutschen Bund, der mit dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt ebenfalls nur
zwei sogenannte Bundesbehörden kannte. Ein Jahr
später wurde mit der Kaiserlichen Admiralität ein drittes Amt
geschaffen, das von den Marineministerien der Seeuferstaaten die Verantwortung
für die Marine
übernahm.
Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung des Kaiserreichs erhielt das
Reichskanzleramt als zentrale Behörde immer mehr Aufgaben, die es kaum noch
allein bewältigen konnte. Dies zwang Reichskanzler Otto von Bismarck dazu, einzelne Abteilungen auszugliedern und selbständige
Reichsämter zu schaffen:
Reichseisenbahnamt ( 1873)
Generalpostmeister ( 1876- 1880) bzw. Reichspostamt
(ab 1880) Reichskanzleramt fürElsaß-Lothringen ( 1876-1879) bzw. das
Ministerium für Elsaß-Lothringen
(ab 1879)
Reichsjustizamt
( 1877)
Reichsschatzamt
( 1879)
Am 24.Dezember 1879 wurde das nunmehr von einem Großteil seiner Aufgaben befreite
Reichskanzleramt in Reichsamt des Innern umbenannt. Damit war die
oberste Reichsverwaltung nahezu vollständig ausgebaut.
Unter Kaiser Wilhelm II. kam es zu neuen
Veränderungen bei den Reichsämtern. Aus der Kaiserlichen Admiralität ging 1889 das Reichsmarineamt
hervor, 1907 wurde
die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt in ein eigenes Reichskolonialamt
überführt. Während des Ersten Weltkrieges verlor das Reichsamt des Innern
weitere Aufgaben an das Kriegsernährungsamt, das 1916 eingerichtet, 1917 zur Reichsbehörde
und 1918 in Reichsernährungsamt umbenannt wurde, sowie an das
Reichswirtschaftsamt (ab 1917). Letzteres gab 1918 seinen
sozialpolitischen Aufgabenbereich an das neugegründete Reichsarbeitsamt
ab.
Ein zentrales Reichsmilitäramt hat es im Kaiserreich nie gegeben. Die
Verantwortlichkeit lag bei den einzelnen Kriegsministerien der Länder Bayern, Sachsen, Württemberg
und vor allem Preußen, dem sich diesbezüglich alle anderen Staaten
angeschlossen hatten.
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