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Staatssekretär des Auswärtigen Amtes
derzeit nicht besetzt
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Im Kaiserreich war das Auswärtige Amt ein Reichsamt, das sich federführend um die Außenpolitik kümmerte. Es entstand 1871 nach der Gründung des Kaiserreiches und hatte seinen Sitz in der Berliner Wilhelmstraße 76.
Das Reich übernahm das Auswärtige Amt vom Norddeutschen Bund in unveränderter Form als Reichsbehörde, die von einem Staatssekretär
geleitet wurde. Obwohl das Auswärtige Amt nun als Behörde einer
gesamtdeutschen Außenpolitik fungierte, behielten die deutschen Bundesstaaten ein beachtliches Maß an Eigenständigkeit in ihrer jeweils eigenen Außenpolitik. Bismarck
prägte mit seiner Außenpolitik den weltweit guten Ruf dieses Amtes,
durch seine Bündnispolitik wurde das Auswärtige Amt zu einer der
meistbeachteten Behörden Deutschlands. Obwohl nach Bismarcks Entlassung
unter Wilhelm II. die meisten außenpolitischen Entscheidungen vom Kaiser
selbst getroffen wurden, behielt das Auswärtige Amt die
Schlüsselfunktion in der Deutschen Diplomatie und stellte sogar eine
gewisse Opposition gegen Wilhelms Zickzackkurs in der Außenpolitik dar.
Im Auswärtigen Amt gab es zunächst zwei Abteilungen, welche den beiden streng getrennten Laufbahnen Diplomat und Konsul entsprachen.
Abteilung I
Die erste Abteilung war die politische, die sich mit den Angelegenheiten der höheren Politik, Personalien, Generalia, Zeremonien, Ordenssachen, Etats, Kassensachen, Angelegenheiten der Schulen und Kirchen etc. beschäftigte. Leiter dieser Abteilung war ein Staatssekretär, der zugleich als ständiger Vertreter des Reichskanzlers
im Auswärtigen Amt fungierte. Der Reichskanzler besaß die oberste
Verantwortlichkeit in außenpolitischen Belangen, weswegen der
Staatssekretär ihm gegenüber weisungsgebunden war. Stellvertreter des
Staatssekretärs war wiederum ein Unterstaatssekretär.
Abteilung II
Die zweite Abteilung war für die Bearbeitung der Angelegenheiten des Handels, Verkehrs, Konsulatswesens,
Staatsrechts, Zivilrechts, der Kunst und Wissenschaft, der Privatangelegenheiten Deutscher im Ausland und der Gegenstände, die das Justiz-, Polizei- und Postwesen, die Auswanderung, die Schiffsangelegenheiten, die Grenzsachen und Ausgleichungen mit fremden Staaten etc. betrafen, zuständig.
Sie war dem Direktor des Auswärtigen Amtes unterstellt.
Einrichtung weiterer Abteilungen
1885 verlor die zweite Abteilung die Zuständigkeit für Rechtssachen, da eine neue Abteilung III als Rechtsabteilung aus der Taufe gehoben wurde. Fünf Jahre später folgte eine eigene Kolonialabteilung, die 1907
zum Reichskolonialamt wurde. Des Weiteren schuf man 1915 im Ersten Weltkrieg eine Abteilung IV, welche die Funktion einer
Nachrichtenabteilung übernahm.
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