Das Deutsche Reich, geeint durch Otto von
Bismarck, wiedererstanden durch den Staatsakt des Ewigen Bundes der Deutschen
Fürsten in der am 16. April 1871 verabschiedeten, am 20. April 1871 verkündeten
und am 4. Mai 1871 in Kraft getretenen Verfassung des Deutschen Reiches, lebt
fort im Willen der Deutschen, die es noch sein wollen. Sie halten glaubensstark
fest am Reich als dem Nationalstaat des Deutschen Volkes. Erst mit dem Tod des
letzten Reichstreuen würde das Reich erlöschen.
Reichsämter,
sind
im Deutschen Reich diejenigen Behörden, welche die Geschäfte des Reichs
führen und ihre Autorität unmittelbar von der Reichsgewalt ableiten.
Aller
höchster
Erlaß
vom
03.08.1871 Nach ausdrücklicher Bestimmung der
Reichsverfassung vom 16. April 1871
(Art. 18) werden alle bei den einzelnen Reichsämtern angestellten Beamten
(Reichsbeamte) der Regel nach, und wofern nicht anderweitig gesetzliche
Bestimmungen vorliegen, von dem Kaiser ernannt als dessen Gehilfen bei
der Reichsverwaltung sie erscheinen. Es erhalten jedoch nur die
Mitglieder der höhern Reichsamtes ihre Bestallung unmittelbar von dem Kaiser,
ebenso diejenigen Reichsbeamten, welche nach ihrer dienstlichen
Stellung denselben vorgehen oder gleichstehen, wie die Botschafter,
Gesandten, Ministerpräsidenten und Geschäftsträger, ebenso auch die
Reichskonsule. Die Anstellungsurkunden der übrigen Reichsbeamten werden
im Namen des Kaisers vom Reichskanzler oder von den durch denselben dazu ermächtigten Reichsbeamten erteilt.
Der Reichskanzler
ist der alleinige verantwortliche Minister des Reichs. Er ist
für jeden Zweig der Reichsverwaltung der oberste Chef. Nach sachlichen
Rücksichten sind nämlich die einzelnen Reichsgeschäfte verschiedenen
Reichsämtern überwiesen, an deren Spitze wiederum besondere Vorstände
(Staatssekretäre, Chefs, Vorsitzende, Präsidenten, Direktoren) stehen; aber diese sind sämtlich dem Reichskanzler
untergeordnet, welcher der alleinige Reichsbeamte mit politischer
Verantwortlichkeit ist. Doch kann für denselben ein Stellvertreter
ernannt, und es können auch die Vorstände der dem Reichskanzler untergeordneten obersten Reichsamt mit der Stellvertretung desselben in ihrem
Geschäftskreis ganz oder teilweise beauftragt werden.
An
dieser
Stelle
sei
folgendes
erwähnt.
Wir
beziehen
uns
bezüglich
des
Reiches
bewußt
und
völkerrechtlich
absolut
korrekt
auf
das
1871
gegründete
Deutsche
Reich
und
nicht auf das ab 1919
stetig
fremdverwaltete
Reich.
Es geht
bei unseren Handlungen nicht darum,
wieder in die
Zeit
vor
1919
zurückzukehren,
sonderen es geht uns darum die seit November 1918 gegen Völkerrecht und
Staatsrecht aufgebaute Privatisierung unserer Heimat neu zu ordnen und
als souveräner Staat dem deutschen Volk die staatliche Sicherheit
zu gewährleisten.
Es ist nicht nur unser Recht, sondern unsere Pflicht wieder
als
freies
Volk
in einem
freien
Staat
in friedlicher
Nachbarschaft
mit
allen
Völkern
zu leben.
Im Jahre 2010
erleben wir das
96. Jahr
indem die sogenannte friedliche Nachbarschaft durch Lügen,
Staatsterrorismus und Ausbeutung vorgetäuscht wird.
Unsere
Weltnetzseite
soll
dem
Deutschen
Volk
als
Orientierung
dienen,
angelehnt
an das
durch
zwei
Weltkriege
und
vier
Fremdverwaltungen
ausgebeutete
Deutsche
Reich.
Das
neu
einzurichtende
Reich,
wird
mit
absoluter
Sicherheit
nicht
einer
Fremdverwaltung
entsprechen,
es wird
auch
nicht
einem
Reich
der
Gewalt
und
Macht
entsprechen.
unser Motiv
>Reichsamt<,
Motivation
und
Gründe
für
diese
Weltnetzseiten
unsere Seite
>kommendes
Reich<,
deren
Inhalt
aus
der
Weltnetzseite
http://www.monarchieliga.de
entnommen
wurde
und
wir
als
Empfehlenswert
in
unsere
Handlungen
und
Planungen
mit
einbeziehen
sollten.
Nachdem der alte Deutsche Bund infolge des
Deutschen Krieges im Jahre 1866 aufgelöst worden war, trat an seine Stelle der
Norddeutsche Bund, Verfassung vom 26. Juli 1867. Derselbe erweiterte sich zum
Deutschen Reich
durch die Verträge zwischen dem Norddeutschen Bund und den
Großherzogtümern Baden und
Hessen (15. November 1870), dem
Königreich Bayern (23. November 1870) und dem
Königreich Württemberg (25. November 1870), deren Ratifikation am 29. Januar 1871 in
Berlin ausgetauscht worden waren, nachdem
König Wilhelm I. von Preußen in Versailles, am 18. Januar 1871 durch Proklamation an das
Deutsche Volk die erblich Würde eines
Deutschen Kaisers angenommen hatte. An die Stelle jener Verträge trat die
Verfassungsurkunde für das Deutsche Reich vom 16. April 1871, welche mit dem 4. Mai 1871 in Kraft getreten ist. entnommen
aus
der
Weltnetzseite.
http://www.deutsche-kaiserreich.de
(mit
freundlicher
Duldung)
Personenausweis
- Personalausweis
- Kennkarte,
was
ist
nun
richtig?
Ausführliche
Beschreibung
des
BRD- Personalausweis
(2,5
MB)
Die
Reichssymbole
wie
Nationalflagge
und
Reichsadler
finden
Sie
hier.
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